"We are back" « oc.at

Internet A1/Telekom (DSL)

10.04.2018 - 08:37 228727 754
Posts

Viper780

Elder
Er ist tot, Jim!
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: Wien
Posts: 50459
Das war schon immer so und ist erst die letzten Jahre besser geworden wo die durchschnittliche Geschwindigkeit abgegeben werden muss.

Mach hier die Anfrage https://www.telematica.at/internet/verfuegbarkeitscheck

Unten dann "auf für Technikverliebte" drücken. Da siehst du was maximal bei dir geht.

Ohne anderer Leitung wird's nicht besser.
Dann suchst du den besten/günstigsten Anbieter für dich raus.

Fonira ist preislich meist gut und hat einen super Support.
Aber je nach (lokalem) Angebot kann auch spusu, drei, A1,... günstiger sein

COLOSSUS

Administrator
GNUltra
Avatar
Registered: Dec 2000
Location: ~
Posts: 12144
Zitat aus einem Post von Viper780
Mach hier die Anfrage https://www.telematica.at/internet/verfuegbarkeitscheck

Die afaict selbe Datenbasis liegt auch https://abfrage.fonira.at/ zugrunde.

Viper780

Elder
Er ist tot, Jim!
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: Wien
Posts: 50459
Stimmt, optisch aber weniger hübsch und Adresseingabe in Wien ist PITA

dafür die Verlinkung zum Breitband Atlas super

ferdl_8086

Here to stay
Registered: May 2020
Location: Tirol --> Vlb..
Posts: 790
Zitat aus einem Post von Viper780
dafür die Verlinkung zum Breitband Atlas super

Der wird im Laufe des Jahres oder Anfang 2026 auf Adresspunkte umgestellt. Die 100x100m Kastln machen zu viel Ärger und haben zu viel Missbrauch geführt.

that

Hoffnungsloser Optimist
Avatar
Registered: Mar 2000
Location: MeidLing
Posts: 11343
Zitat aus einem Post von BiG_WEaSeL
Du meinst die „Maximale Geschwindigkeit im Sinne der Verordnung ...“? Da steht eh dabei: Diese Geschwindigkeit garantieren sie dir 95 % der Zeit. Nach lesen der Verordnung sage ich wirst du das in ähnlicher Konstellation du überall so haben.

Nein, da steht "Darüber hinaus dürfen wir informieren, dass die in der Tabelle ausgewiesene normalerweise zur Verfügung
stehende Geschwindigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2120 jene Bandbreite darstellt, die vom Kunden
95% der Zeit eines Tages erreicht wird.". Das ist für die andere Spalte. Was die "Maximale Geschwindigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2120" sein soll, erklären sie nirgends.

Die Verordnung verlangt:
Zitat
"eine klare und verständliche Erläuterung, wie hoch die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Festnetzen oder die geschätzte maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Mobilfunknetzen ist und wie sich erhebliche Abweichungen von der jeweiligen beworbenen Download- und Upload-Geschwindigkeit auf die Ausübung der Rechte der Endnutzer gemäß Artikel 3 Absatz 1 auswirken könnten;"

Insofern finde ich dieses Dokument von A1 höchst verwirrend und kundenfeindlich. "Maximal" heißt normalerweise "kann nie überschritten werden", und wenn dieser Wert unter den beworbenen Bandbreiten liegt, noch dazu so deutlich, dann verstehe ich nicht wie sie damit durchkommen.
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz