GrandAdmiralThrawn
XP Nazi
|
Ab und zu verwendet man ja gerne Mal "ein Bild von Google" und baut das irgendwo ein, sei es eine Präsi, oder seine eigene Webseite usw.
Oft ist das super geregelt, und eine Webseite von der man das Bild klauen will hat eine Lizenz für die Inhalte ausgewiesen. Speziell im Creative Commons Fall sieht man dann auf einen Blick was ich mit dem Ding anstellen darf und was nicht, und ob ich attributen muß. Auf Basis einer CC kann ich also super Entscheidungen fällen.
So.
Jetzt gibt es aber viele Inhalte, deren ursprünglicher Erzeuger nicht mehr nachweisbar/auffindbar ist, man weiß also nicht bei wem das © liegt. Und Lizenz gibts auch keine. Oft liegt das Bild irgendwo rum, wo man nicht Mal den Betreiber der Seite kontaktieren und nachfragen kann. Und wenn doch, isses oft einfach aus einer Google Suche von irgendwoher...
Wenn ich also ein Bild oder ein Programm oder sonstwas nutzen und in ggf. veränderter Form weiterverteilen will, bei dem auf Biegen und Brechen keine Lizenz und kein © Holder vorzufinden sind, wie ist dann die rechtliche Lage?!
Ich mein, ich hab auch schon Content erstellt und ohne ©-Nennung oder Lizenz einfach irgendwo hingestellt, wo auch keine AGB/EULA irgendeines Dienstebetreibers die Nutzungsrechte definiert hätte (a la Facebook). Also einfach undefiniert.
Wie ist mit derartigem Content umzugehen?
Wenn ich ein Bild einfach so irgendwohin setze, und nichts dazuschreibe, darf das dann eh jeder nutzen wie es ihm passt (Gemeinfreiheit), oder gibt es eine andere legale "Defaultschablone" für sowas?!
Schaffe es nicht dazu irgendwelche Infos zu finden, vielleicht such ich ja auch nur z'deppert..
|
Nico
former person of interest
|
|
cr0ssSyntaX
der quotenchinese
|
du kannst natürlich inhalte ohne schutz (copyright, name, abkürzungen und andere wortlaute) überall verwenden, solange diese nicht k-pornigrafischen, antisemitistischen und rassistischen zwecken dienen. wenn der inhalt eine kennung hat, dann muss du aus urheberrechten nachfragen, ob du es verwenden darfst (genau so wie bei musik). bei musik hatte ich echt was durchmachen müssen für wenige sekunden musik und da muss man schon tantiemen zahlen. bei inhalten, wo der urheber nicht mehr auffindbar ist, dann musst du dessen namen (at least) anführen. egal ob im bild schon vorhanden oder darunter als bildunterschrift. sonst kannst du es überall verwenden mit den credits eben. hoffe das hilft law-mäßig.
|
AdRy
Auferstanden
|
Ich würde mal sagen benutzen, also z.b. in eine Präsi einbauen, darfst du alles, so lange du es nicht verbreitest. Hat zumindest ein Rechtsprof. an der Uni auch so gehandhabt, der wird sich wohl auskennen. Quelle sollte man trotzdem immer angeben. Wenn du was auf (d)eine Website stellst und kein (c) findest, dann würd ich einfach die Quelle angeben (z.b. die Website wo du es gefunden hast). Auf FB wird auch lauter copyrighted Bilder hochgeladen und die werden auch nicht dauern deswegen verklagt. Wie das ganze rechtlich genau aussieht weiß ich auch nicht, aber "wo kein kläger da kein richter" oder so
|
BiG_WEaSeL
Super Moderator-
|
du kannst natürlich inhalte ohne schutz (copyright, name, abkürzungen und andere wortlaute) überall verwenden, solange diese nicht k-pornigrafischen, antisemitistischen und rassistischen zwecken dienen. *sarkasmus* Wo hast du das gelernt, in China in einem Copycat Unternehmnen? */sarkasmus* Aber im Ernst, allein das schaffen des Werkes bringt den Schutz, extra etwas dazu schreiben muss man nicht (in Österreich). http://kb-law.info/wt_dev/kbc.php?a...g=DE&mode=1
Bearbeitet von BiG_WEaSeL am 10.02.2015, 13:12
|
BiG_WEaSeL
Super Moderator-
|
Auf FB wird auch lauter copyrighted Bilder hochgeladen und die werden auch nicht dauern deswegen verklagt. bei 9gag Bilder vermutlich nicht, ich kenne aber genug Fälle von Abmahnungen diesbezüglich.
|
AdRy
Auferstanden
|
bei 9gag Bilder vermutlich nicht, ich kenne aber genug Fälle von Abmahnungen diesbezüglich. seitens FB oder vom Anwalt? Bei FB ist doch der erste ansprechpartner FB selbst und die könnens dann entfernen, so wie das youtube auch macht bei copyright claims.
|
BiG_WEaSeL
Super Moderator-
|
seitens FB oder vom Anwalt? Bei FB ist doch der erste ansprechpartner FB selbst und die könnens dann entfernen, so wie das youtube auch macht bei copyright claims. Vom Rechteinhaber und/oder Anwalt.
|
Master99
verträumter realist
|
rechtlich ist die sache eigentlich sehr einfach: wenn du keine dedizierte nutzungsgenehmigung hast für ein bild/grafik, dann darfst du das ding auch nicht für deine homepage oder öffentlich einsehbare dokumente verwenden. nur weil du die quelle/urheber angibst erwirbst du damit keine nutzungsrechte. klar gibt es einige ausnahmen (reine private veröffentlichung, firmeninterne veranstaltungen usw.) und auch gewisse bereiche (tageszeitungen, bildung usw.) unterliegen gesonderten bestimmungen, aber wenn du als privater gewerbetreibender einfach irgendwelche bilder die du im internet findest verwendest kommst du schnell in teufels küche. best practice: nur bilder verwenden für die man die rechte hat (weil selber erstellt oder nachweisbarer nutzungserlaubnis... z.b. aus presskits) oder bilder rein aus portalen verwenden bei denen die rechtliche lage klar angegeben ist (z.b. getty ). das selbe gilt auch für andere medien (musik z.b.).. privat kannst du natürlich machen was du willst.. solange du die sachen nicht (öff) verbreitest. in deinem konkreten fall musst du wohl aufpassen wenn du z.b. eine intern gezeigte präsentation auf deiner homepage zum download anbietest. wenn der link öffentlich ist dann entspricht das einer direkten veröffentlichung. facebook, youtube... ist rechtlich schwierig. rechtsfreie zone ist das aber nicht. es gibt durchaus rechtsurteile weil firmen bilder auf fb unter eigenem account geshared/verwendet haben ohne zustimmung des urhebers. dazu gabs kürzlich sogar einen prominenteren fall: Facebook: Designerin Lena Hoschek geht gegen Strache-Posting vorDer FPÖ-Chef hatte Bild von Dirndl-Modeshooting ohne Genehmigung veröffentlicht Link: derstandard.at
Bearbeitet von Master99 am 10.02.2015, 13:21
|
cr0ssSyntaX
der quotenchinese
|
*sarkasmus* Wo hast du das gelernt, in China in einem Copycat Unternehmnen? */sarkasmus*
Aber im Ernst, allein das schaffen des Werkes bringt den Schutz, extra etwas dazu schreiben muss man nicht (in Österreich).
http://kb-law.info/wt_dev/kbc.php?a...g=DE&mode=1 nein, gemeint ist halt der normale privatanwenderzweck (präsi, wallpaper, bild für seine fotosammlung, etc.). davon geht seine frage ja glaub ich aus. er spricht nicht von sich als unternehmen. wenn er damit kommerziell geht, dann natürlich nicht. natürlich hab ich den fall schon mal erlebt, wo kein wasserzeichen, cr, etc. oben war und die person hat es als "seines" ausgegeben. well, dann wurde er natürlich verklagt und musste schön blechen, weil er es kommerziell gemacht hat. eigentlich gilt für mich: Alles was du siehst kannst du ruhig kopieren, wenn du willst. hehe :P Edit: er erwähnt webseite. das geht natürlich nicht. vorsicht! da brauchst du rechte.
Bearbeitet von cr0ssSyntaX am 10.02.2015, 19:11
|
Master99
verträumter realist
|
wenn du das bild auf deiner homepage veröffentlichst ist es ganz egal ob das eine private hobbypage ist oder eine kommerzielle firmenseite. @ privat: natürlich darfst es ausdrucken und als poster auf die wand hängen....
|
GrandAdmiralThrawn
XP Nazi
|
Danke für die Antworten soweit!
Mir ging es um nicht-kommerzielle Nutzung 1.) im privaten Bereich und 2.) im akademischen Bereich.
In 2.) bin ich nicht selbst tätig, hier interessiert es mich nur, weil da scheints für Poster auch oft in rechtlichen Grauzonen operiert wird, was die Bilder angeht.
Desweiteren interessiert mich natürlich auch die geschlossene Nutzung, viel mehr aber noch die öffentliche, also auf einer privaten Webseite z.B.
Das würde heißen, daß ein Bild bei Erstellung automatisch © ist, und entsprechend dessen geschützt, soweit eh logisch. Das heißt auch, daß ein Bild dessen © nicht ersichtlich und dessen Urheber nicht mehr identifizierbar & kontaktierbar ist in einem rechtlichen schwarzen Loch verschwindet, weil niemals wieder jemand für eine Verbreitung des Bildes sorgen darf, sprich es "stirbt" online mehr oder weniger, weil keiner in der Lage ist, noch Nutzungsrechte zu erwerben? Desweiteren wäre auch ein Übergang in die Public Domain unklar, weil das Urheberdatum nicht mehr definiert werden kann?
Seh ich das so richtig?
Wenn ja wär das schon extrem drastisch.
Bearbeitet von GrandAdmiralThrawn am 11.02.2015, 10:03
|
daisho
SHODAN
|
Das ganze "Problem" wird aber extrem durch "Wo kein Richter, da kein Henker" abgeschwächt. Daher ist es in der Praxis ziemlich egal ob du irgendwo ein uraltes Bild verwendest.
Wenn du damit kein Geld verdienst ist es meistens sowieso komplett egal und warum sollte dich deswegen jemand verklagen dass du irgendwo ein Bild hochlädst (anders schaut es natürlich aus wenn jemand sein Geld verdient indem er seine Fotos verkauft, dann wird er natürlich von seinem Urheberrecht gebrauch machen). Also sobald Geld im Spiel ist fangen die Mühlen halt zu mahlen an.
|
GrandAdmiralThrawn
XP Nazi
|
Mein Problem ist auch, daß ich z.B. unter CC BY-NC-SA 4.0 lizenziere. Fremdcontent muß ich daher oft explizit unter der ursprünglichen Lizenz bereitstellen, und das entsprechend ausweisen (Sharealike), falls es z.B. CC BY-SA gewesen wäre statt BY-NC-SA. Wenn ich jetzt ein nicht näher definiertes Uraltbild reinnehme, würde ich es illegalerweise unter einer Lizenz weiterverteilen, die gar nicht stimmen kann, und andere übernehmen das dann vielleicht von mir so, und ich zieh immer mehr Leute in den Sumpf einer illegalen Lizenzierung mit rein. Das is natürlich ein wenig übertrieben dargestellt weil's im Endeffekt zu 99.9% "wurscht" sein wird, aber stimmen tut's ja trotzdem. Und wenn das Bild eben doch unter kommerziellen Nutzungsbedingungen steht, dann bin ich auch im Visier, selbst wenn ich selber nichts damit verdiene, weil andere könnten sich dann ja bei mir bedienen und den Content weiterverteilen, womit ein regelrechter "Baum" an Lizenzverletzungen entstehen könnte. Ideal für Abmahner, zumindest früher Mal. Ein kommerzieller Bildvertrieb wird das nicht so witzig finden, wenn Leute ihr Zeug unter einer Lizenz verteilen, die kommerzielle Nutzung untersagt. Aber da fällt mir wieder Abandonware ein bei alten Spielen und Programmen. Die stehn da ja vor einem ähnlichen Problem. Es gibt für derartigen Content einfach keine ordentliche rechtliche Regelung?!
|
AdRy
Auferstanden
|
Was meinst du mit "derartigem content"? Wenn du deine Inhalte unter einer CC lizenz verteilst darfst du, wie du selbst festsellst, nichts reingeben was dem widerspricht. Wenn Inhalte drinnen sind von denen du die Lizenz nicht kennst bist du der "angschissene" im Falle des Falles.
Die Lösung ist du stellst eine CC Version deines Contents ohne den lizenrechrechtlich fraglichen content zur Verfügung. In eine Präsi die nur hergezeigt, aber nicht verteilt wird, ist es egal (quelle muss angegeben werden).
Im akademischen umfeld (bzw. generell bildung) gibts wieder andere Regelungen. Stichwort "freie werksnutzung" im Urheberrecht.
|