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Die Zeiten der Verunsicherung bei AGBs sind vorbei !

flying_teapot 02.11.2009 - 20:17 1183 6
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flying_teapot

Undiskutant
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Na endlich !

Und sowas muss ich auf einer deutschen Website als erster erfahren, eh kloar :

Zitat
Eine Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) bestätigt und festigt den Schutz der Mobilfunknutzer des Landes durch das Telekommunikationsgesetz von 2003. Marktführer Mobilkom Austria musste damit auch in dritter und letzter Instanz eine Niederlage einstecken und hat bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu streichen beziehungsweise nicht mehr anzuwenden. (Az. 1 Ob 123/09h). Auch einige Mitbewerber werden ihre AGB anpassen müssen. Für Kunden wird es leichter, ihren Vertrag zu kündigen, wenn der Telecom-Anbieter die Bedingungen verschlechtern möchte.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meld...kte-847023.html

Also : AGB Änderung, die nicht ausschliesslich zum Vorteil des Kunden gereicht --> sofortige und kostenfreie Kündigung möglich.

ftp.

davebastard

Vinyl-Sammler
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Zitat
Und sowas muss ich auf einer deutschen Website als erster erfahren, eh kloar :

stand schon vor ein paar tagen auf standard.at

semteX

begehrt die rostschaufel
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ich kann mich auch irren aber: das is doch eh mittlerweile usus geworden oder? stichwort "sonderkündigungsrecht"

scarabeus

...
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Zitat von flying_teapot
Na endlich !

Und sowas muss ich auf einer deutschen Website als erster erfahren, eh kloar :



Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meld...kte-847023.html

Also : AGB Änderung, die nicht ausschliesslich zum Vorteil des Kunden gereicht --> sofortige und kostenfreie Kündigung möglich.

ftp.

das gibts eh schon lange "ausserordentliche kündigung".
muss man schriftlich innerhalb eines gewissen zeitraums machen, ansonsten gilt diese nicht bzw. ist diese nicht kostenfrei.
obwohl, auch hier gibt es dann wieder einen trick.

nimmt man dieses kündigungsrecht in anspruch, so zieht der telko einfach seine agb änderung für diesen vertrag zurück und schon kann man den vertrag nicht ohne die ganzen kosten kündigen. damit gelten natürlich die alten agb´s bei diesem vertrag.

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat von semteX
ich kann mich auch irren aber: das is doch eh mittlerweile usus geworden oder? stichwort "sonderkündigungsrecht"
Ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht, aber bei mir ist das immer durchgegangen. Denke aber rechtlich sollts auch so sein, weil ja ein neuer Vertrag zu Lasten des "rechtlich unbedarften" gemacht wird ? (Verbraucherschutz und so.. )

userohnenamen

leider kein name
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Zitat von scarabeus
nimmt man dieses kündigungsrecht in anspruch, so zieht der telko einfach seine agb änderung für diesen vertrag zurück und schon kann man den vertrag nicht ohne die ganzen kosten kündigen. damit gelten natürlich die alten agb´s bei diesem vertrag.

genau das ist aber mit dem hier beschriebenen auch endlich zu ende!

flying_teapot

Undiskutant
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eben, was anderes war nie gemeint, versuchsreihen mit sonderklauseln in den agb's sind nicht erlaubt, daher ist das Sonderkündigungsrecht SOFORT und ohne maulen zu akzeptieren.

ftp.
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