A1 mobiles Internet Rückgabefrist
maniacnew 31.01.2011 - 21:13 1136 5
maniacnew
OC Addicted
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Hallo,
Hab mir ein mobiles Internet von A1 geholt allerdings ist das zeitweise einfach viel zu langsam.
Jetzt überleg ich doch wieder eine Leitung zu nehmen.
Kann man noch zurückgeben innerhalb der 14 Tage nach Fernabgabegesetz wenn bereits aktiviert wurde ?
mfg manuel
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userohnenamen
leider kein name
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7 Werktage sinds in österreich, nicht 14 (das sinds in deutschland) aber ja, innerhalb der 7 tage solltest es zurückschicken können wenns online bestellt wurde
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maniacnew
OC Addicted
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achso, bei A1 scheinen da allerdings eh andere Bedingungen zu gelten: Wenn Sie Verbraucher im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sind, können Sie innerhalb von 30 Kalendertagen ab Übergabe ohne Angabe von Gründen durch Retournierung der bestellten Ware von Ihrem Vertrag zurücktreten. Für die Einhaltung der Frist ist der Postaufgabestempel maßgeblich ...Wenn Sie die retournierte Ware bereits verwendet haben, können wir ein Benützungsentgelt sowie eine Wertminderungsentschädigung einbehalten.
Gemäß § 5 f KSchG können Sie nach Aktivierung Ihrer SIM-Karte (Beginn des Erbringens der Dienstleistung) nicht mehr ohne Angabe von Gründen von Ihrem Mobilfunkvertrag zurücktreten. Ich bin mit der Dienstleistung nicht zufrieden, denkt ihr ist das Grund genug ?
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DKCH
Administrator ...
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tatsächlich zuwenig gelesen - sollte mir die unfreundlichkeiten doch bis nach dem ersten kaffee verkneifen, sorry
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userohnenamen
leider kein name
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@maniac: wenn A1 freiwillig mehr bietet ist es gut, gesetzlich sind es trotzdem nur 7 tage aber somit brauchst dir keine sorgen machen und kannst es einfach zurückschicken
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grond
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welchen teil von "ohne angabe von gründen" verstehst du nicht? Gemäß § 5 f KSchG können Sie nach Aktivierung Ihrer SIM-Karte (Beginn des Erbringens der Dienstleistung) nicht mehr ohne Angabe von Gründen von Ihrem Mobilfunkvertrag zurücktreten. so wie ich das verstanden habe, musst du 1. einen Grund angeben 2. kann es sein, dass sie Benützungsentgelt sowie eine Wertminderungsentschädigung einbehalten. mfg
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