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In Your Face Friday - Drohnenkrieg

karlstiefel 17.05.2013 - 07:50 14106 33
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InfiX

she/her
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Zitat von mr.nice.
Drohne rettet viele Bambis!

http://ooe.orf.at/news/stories/2585423/

thumbs up!

@topic für mich sind drohnen immer noch autonome fluggeräte, wenns ferngesteuert wird ists für mich einfach nur ein ferngesteuertes fluggerät, egal ob jetzt copter, flugzeug oder wwi, auch wenns per definition beides als drohne zählt.

sonst könnt man ja anfangen jedes modellflugzeug drohne zu nennen.

Taltos

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die unterscheidung ist ein bisschen feiner... wenn ein fluggerät nur eine vorprogrammierte mission abfliegt (arducopter et al), ist sie nicht ferngesteuert (also kein reines "modellflugzeug"), aber auch nicht autonom (spricht trifft keine "eigenständigen" entscheidungen wie z.b. reaktion auf ein in der wiese gefundenes bambi durch abwurf eines markers, oder wwi).

InfiX

she/her
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Zitat von Taltos
die unterscheidung ist ein bisschen feiner... wenn ein fluggerät nur eine vorprogrammierte mission abfliegt (arducopter et al), ist sie nicht ferngesteuert (also kein reines "modellflugzeug"), aber auch nicht autonom (spricht trifft keine "eigenständigen" entscheidungen wie z.b. reaktion auf ein in der wiese gefundenes bambi durch abwurf eines markers, oder wwi).

ok, für mich war eine vorprogrammierte mission abfliegen auch autonom, meine güte diese ganzen begriffe :D

passend zum thema:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG...name_301325.pdf

es wird wohl bald große einschränkungen für hobbyflieger geben :(

Taltos

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Zitat von InfiX
meine güte diese ganzen begriffe
:D
Zitat von InfiX
es wird wohl bald große einschränkungen für hobbyflieger geben :(
nja, wenigstens is es jetzt wenigstens geregelt - bis jetzt war das ja alles rechtliche grauzone, was vor allem für kommerzielle betreiber ziemlich blöd war.

InfiX

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Zitat von Taltos
nja, wenigstens is es jetzt wenigstens geregelt - bis jetzt war das ja alles rechtliche grauzone, was vor allem für kommerzielle betreiber ziemlich blöd war.

spricht ja nix dagegen wenn man es für den kommerziellen betrieb regelt, aber es im gleichen atemzug quasi als hobby zu verbieten find ich nicht gut.

JC

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Zitat von InfiX
[...] meine güte diese ganzen begriffe :D
Hat man sich vor einiger Zeit nicht darauf geeinigt, Drohnen als Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS) zu bezeichnen, weil das Wort "Drohne" so negativ behaftet ist? :p

Taltos

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Zitat von InfiX
spricht ja nix dagegen wenn man es für den kommerziellen betrieb regelt, aber es im gleichen atemzug quasi als hobby zu verbieten find ich nicht gut.
wieso verbieten? 500m entfernung, line-of-sight, <25kg modelle sind ja ohne bewilligung erlaubt? und am modellflugplatz gibt's nichtmal diese einschränkung afaict.
Dass fluggeräte außerhalb der line-of-sight strenger geregelt werden find ich gut, man nimmt schließlich am allg. luftraum teil, oder?
Bearbeitet von Taltos am 23.05.2013, 14:28

InfiX

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Zitat
§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können und
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden.

diese formulierung kann sowohl das FPV-fliegen (technisches hilfsmittel) als auch das filmen oder fotografieren vom flugzeug (nicht rein zum zweck des fluges) verbieten.

und die grenze von 500m ist imho ein schlechter scherz, v.a. wenn man mal FPV probieren möchte.

Taltos

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nja, wenn du trotz FPV sichtverbindung haben _kannst_, dann nicht. in diesem zusammenhang machen auch die 500m sinn, weil recht viel weiter wirst das fluggerät ohne techn. hilfsmittel eh nicht sehn können, oder?

filmen&fotografieren: ack, das is wahrsch. dann ein streitfall. man könnte sagen der flug ist ein _aufklärungs_flug, und deswegen muss man zur erfüllung des zwecks fotografieren können? :D

außerdem, fpv am modellflugplatz kannst immer noch mit weiterer entfernung machen. glaub ich (IANAL)
Zitat
§ 24e. (1) Werden Flugmodelle innerhalb von Modellflugplätzen betrieben, kann der Pilot von der
Betriebsvoraussetzung für Flugmodelle gemäß § 24c Abs. 1 Z 1 ohne Bewilligung gemäß § 24c Abs. 5
abweichen. Die übrigen Bestimmungen des § 24c bleiben davon unberührt.
Bearbeitet von Taltos am 23.05.2013, 15:00

NeM

OC Addicted
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Und wenn ich mitm Fernglas dort steh? Is ein optisches und kein technisches Hilfsmittel :p

Taltos

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ah, optik is nicht technik? ^^ nja, irgendwer wird das schon ausfechten...
Bearbeitet von Taltos am 23.05.2013, 15:16

Castlestabler

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FPV stösst ja auch schnell mal an seine technischen Grenzen, wenn das Video nicht mehr vernünftig empfangen wird, hats auch keine Flugfähigkeit mehr.
Die Reichweite ist beschränkt und wenn du die Sendeleistung überschreitest bist eh schon nicht mehr gesetzeskonform und musst dir keine Sorgen mehr um die 500m machen.

Technische Hilfsmittel kannst so und so streichen, weil ohne Fernsteuerung, kann ich kein Modellflugzeug fliegen

InfiX

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Zitat von Castlestabler
Technische Hilfsmittel kannst so und so streichen, weil ohne Fernsteuerung, kann ich kein Modellflugzeug fliegen

die technischen hilfsmittel beziehen sich aber auf die sichtverbindung, nicht die funkverbindung :D

Castlestabler

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Das es so gemeint ist, ist mir klar, aber ist eine Brille ein technisches Hilfsmittel oder nicht?
Sichtverbindung ist eh klar genug und auf 500m sehe ich die kleineren Modell auf keinen Fall mehr mit freiem Aug.

Der Begriff technische Hilfsmittel ist in diesem Zusammenhang überflüssig.

InfiX

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Zitat von Castlestabler
Das es so gemeint ist, ist mir klar, aber ist eine Brille ein technisches Hilfsmittel oder nicht?

das ist eine gute frage :D

naja die formulierung hat imho einfach nur den sinn das fliegen via kamera (FPV) zu verbieten.
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