Dargor
Shadowlord
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Nein, da werdens vorher noch deinen Lohn pfänden
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dosen
Here to stay
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Sicher kann man es auch absitzen gehen, kenne einen Fall der das gemacht hat und Stolz darauf ist.... Ist allerdings schon ca. 15 Jahre her.
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isengard
Big d00d
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naja weiß nicht ob das heute noch so einfach möglich wäre:
"Ersatzfreiheitsstrafe Zu jeder Geldstrafe ist im Urteil immer auch eine Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit festzusetzen.
Zahlt die Verurteilte/der Verurteilte die Geldstrafe nicht, so wird die Geldstrafe durch Zwangsvollstreckung eingetrieben. Das ist allerdings nur bis zur Grenze des notdürftigen Unterhalts der Verurteilten/des Verurteilten bzw. ihrer/seiner Unterhaltsberechtigten zulässig.
Wenn die Eintreibung der Geldstrafe erfolglos bleibt, hat die Verurteilte/der Verurteilte die Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten." Quelle: help.gv.at
Zuerst muss die Strafe mal uneinbringlich werden ...
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Silvasurfer
I do my own stunts
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wo ist das problem? schick deinem freund die strafe weiter und er soll es zahlen. wenn er nicht zahlt kommt sowieso eine lenkererhebung, dann gibst ihn an und fertig. Es ist ja kein Problem, Einspruch ist eben gemacht und mein Freund hat damit kein problem. Anhören tut sich das bisserl nach gschichtl, denn ab 40kmh drüber gibts ne lenkererhebung, da minimum 2wochen führerscheinendzug oder wars außerhalb ortsgebiet, dann 50kmh Nein eben nicht, ich hab gleich die Strafverfügung im Postkastl gehabt (Yay) Nach Telefonischer erkundingung war die lapidare aussage: "Sie als Fahrzeugbesitzer müssen immer wissen wer mit Ihren Fahrzeug gefahren ist" Erm, ja nach 6 Monaten kann ich mich auf punkt und komma genau erinnern wer in meinen Fahrzeut unterwegs war. aber ich hab es nachvollziehen können indem ich da schon mein neues motorrad hatte und ab da ein Freund damit gefahren ist --> für mich eben eindeutig @all die Geschwindigkeitsübertretung war Auserorts! also die grenze ist dort 50 km/h!
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xaxoxix
Dagegen da eigene Meinung
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wenns außerhalb war, dann passts ja - blöd gsagt - weil da bekommst erst ab 50kmh eine lenkererhebung
den einspruch machst du nun aus welchem grund genau ? ist es wegen der zuordnung der strafe zu deinem freund ?
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Probmaker
1.0.0.721
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weil da bekommst erst ab 50kmh eine lenkererhebung bledsinn. ab gemessenen 50kmh gibts für den lenker führerscheinentzug. mit der lenkererhebung hat das nix zu tun, die kann schon viel früher kommen. sie sparen sich halt die verwaltungskosten und stellen dem zulassungsbesitzer eine strafverfügung direkt aus. wenn du dagegen einspruch erhebst weil du nicht gefahren bist, dann bekommst du eben die lenkererhebung. vorteil für die behörde ist, dass durch die ausstellung der strafverfügung und anschließender bezahlung ein implizites schuldeingeständnis vorliegt.
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xaxoxix
Dagegen da eigene Meinung
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wie kommst du zu dieser aussage - eine lenkererhebung ist nötig, wenn der delikt für eine anonymverfügung zu schwergewichtig ist - ein möglicher führerscheinentzug ist schwerwiegend - deswegen musst du auskunft darüber geben, wer gefahren ist und das ist außerhalb vom ortsgebiet ab 50kmh der fall!
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Probmaker
1.0.0.721
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wie kommst du zu dieser aussage - eine lenkererhebung ist nötig, wenn der delikt für eine anonymverfügung zu schwergewichtig ist - ein möglicher führerscheinentzug ist schwerwiegend - deswegen musst du auskunft darüber geben, wer gefahren ist und das ist außerhalb vom ortsgebiet ab 50kmh der fall! müssen sie nicht. sie können dir als zulassungsbesitzer auch direkt eine strafverfügung ausstellen (die du beinspruchen kannst - eben ein ordentliches verfahren). https://www.ris.bka.gv.at/VwghRecht...427_19960329X01das macht auch sinn, zumindest meiner ansicht nach. dadurch sparst du dir das herumgeschreibe. problematisch wirds halt, wenn du wirklich 51km/h zu schnell fährst (außerstädtisch) oder 41km/h (innerstädtisch) und bezahlst. dann kommt halt relativ prompt der brief wegen dem entzug //EDIT: das hatte ich sogar schon des öfteren. spannenderweise meistens im zusammenhang mit falschparken (halteverbot, gehsteig,...) und erst ein oder zwei mal wegen zu schnell fahren. wenn ich drüber nachdenk wirds aber daran liegen, dass die falschpark delikte mit privaten fahrzeugen passieren während die zu schnell fahren delikte meistens mit fahrzeugen passieren die auf juristische personen zugelassen sind (ergo keine strafverfügung wegen zu schnell fahren möglich)
Bearbeitet von Probmaker am 04.03.2020, 10:41
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xaxoxix
Dagegen da eigene Meinung
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hmm...
ich hatte sogar ne lenkererhebung bei zu geringem Abstand auf den vordermann auf der autobahn (und da wars von 3 kategorien die kleinste, sprich - ohne punkte etc... denke ~50€ musst ich zahlen, was ich mich erinnern kann)
es hätte strafrechtlich relevant sein KÖNNEN, ergo mit vormerkdelekt, wars aber nicht, dennoch ne lenkererhebung bekommen
mir entzieht sich irgendwie die logik
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Probmaker
1.0.0.721
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die logik ist, dass das verfahren (in den meisten fällen) beschleunigt wird.
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creative2k
Phase 2.5
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Ich hab sowas bekommen:
Zu 99% war es so(kann mich an nix anderes erinnern und ich fahr normal ned langsam):
Streife fährt vor mir, ich mit ACC dahinter komme immer näher... ich fahr nach links um vorbeizufahren, die Streife schwankt mit den km/h ich komm ned vor, bzw. zaht sich weil sie halt schwankt..., zieht dann als ich näher komme vor mir raus mein acc bremst runter (Sicherheitsabstand halt ...). Das ganze Spiel lief 3x bis es mir zu blöd geworden ist und ich manuell denn Abstand unterschritten hab bzw. das acc ned bremsen hab lassen und vorbei gefahren bin.
Haben’s mich ned dran bekommen wegen zu schnell fahren müssen’s einem was anderes aufdrücken?!
Hinter mir war auch keiner ...
Ich lass es drauf ankommen und erheb Einspruch auch wenn ich glaub, dass die am längeren Hebel sitzen. Ich finds nur witzig im Prinzip behindern sie mich 3x (die angegebene Strecke stimmt btw. auch nicht) und dann soll ich dafür zahlen? Achja falls jemand wissen will was rausgekommen ist: Hab Einspruch erhoben mit logischen Begründungen etc. bei der BH (es war schon Sonnenuntergang, schwer zu erkennen für den Beamten dass ich überholen wollte, konnte mich nicht einreihen da zu wenig Sicherheitsabstand bis die Streife wieder rauszog, andere Autos auch überholt zwischen durch etc.. Blabla). Die BH hat sich das im Prinzip angehört ich war auch persönlich dort, aber gebracht hat es nix (der Beamte hat eher sein Statement nochmal abgegeben mit der Info, wenn ich wirklich überholen wollte war ich entweder zu langsam oder zu schnell und würde anders bestraft werden.... also ja sie wollen einfach eindeutig kohle haben). Ich hätte noch vor Gericht gehen können aber ich wollt meinen Frieden haben (ich brauch den Gerichtsstress ned). 100Euro warens dann durch die Einsprüche. Jedenfalls werde ich dort sicher nicht mehr mit Tempomat dahin chillen. Finde es noch immer eine Frechheit, dass hier das Wort des Beamten mehr zählt als die Fakten (gut kein Plan ob das vor Gericht auch so wäre aber sehr wahrscheinlich).
Bearbeitet von creative2k am 21.05.2020, 13:46
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vb3rzm
Addicted
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Hatte ich auch mal, dachte ich trau meinen Augen nicht, ich als notorischer Rechtsfahrer. Da hilft nur zahlen und so schnell wie möglich vergessen.
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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Ja ein Beamter hat immer mehr Gewicht. Die Begründung ist dass wenn es nicht stimmt für den Polizisten weitreichendere Folgen hätte und er somit immer die Wahrheit sagt
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Probmaker
1.0.0.721
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mit der vespa in der stadt relativ nah an einer halteverbotstafel gestanden. in etwa 2-3cm drüber, wenn mans genau nimmt. anzeige, 100€ strafe. jetzt müssens die stadt die gastro-gutscheine dies verschenken werden/wollen offensichtlich wieder irgendwo reinholen.
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Vinci
hatin' on summer
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Kategorie: I brauch no 5 Verfügungen für mei Pensum des Monat...
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