xtrm
social assassin
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Aus dem Bußgeldkatalog: ...die 5/10 des halben Tachowerts... Wie scheiße kann man das bitte beschreiben? Kann man nicht einfach sagen, ein Viertel der gefahrenen Geschwindigkeit? Und was soll 5/10 sein? War 1/2 nicht fancy genug? Unglaublich .
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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chinchin
Banned
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Wenn mehr als für 400m eine Lücke ist musst du rechts fahren sonst kanns teuer werden. So Blockierer gehen mir auf den Senkel. Nein, steht sogar im Artikel: Der mittlere bzw. linke Fahrstreifen darf auf Autobahnen überhaupt nur in zwei Fällen benützt werden: beim Überholen und beim zulässigen Nebeneinanderfahren. Letzteres liegt vor, „wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs fordert“, also in der Regel nur bei dichtem Verkehr. und Kolonnen
Nicht als Überholen gilt das „Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen“, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Das „Überholen“ am rechten Fahrstreifen wäre also in einem einzigen Fall erlaubt: Wenn auf beiden Fahrstreifen mindestens je drei Fahrzeuge fahren. Dabei muss es sich nicht um eng geschlossene Fahrzeugreihen handeln, sie können auch „aufgelockert“ sein. Wenn ich alle 10 Sekunden Fahrstreifen wechseln muss, entspricht das bei den zulässigen 130km/h ca. 300-400m. Also ist es in dem Fall sehr wohl zulässig auf der linken Spur zu bleiben. So drängler die meinen 160+ fahren zu müssen gehen MIR auf den Senkel. Man wird wortwörtlich genötigt eine massive Geschwindigkeitsübertrtung zu begehen, weil manche meinen 5 Minuten schneller am Ziel sein zu müssen.
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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Du legst Gesetze und einen interpretieren Text der sehr klar ist "kreativ" aus.
Ich hab nichts von 160km/h oder drängeln geschrieben. Aber einfach weil man zu faul ist sich ans Rechtsfahrgebot zu halten die anderen zu einer Straftat zu nötigen ist alles andere als fair.
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chinchin
Banned
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Ich bestätige doch nur, dass ich diese 300-400m (die btw auch eine interpretation sind und nicht so im Gesetz stehen) einhalte und wenn mehr Platz ist fahre ich sowieso rechts. Das rechtsfahrgebot GILT NICHT, wenn je Spur 3 Fahrzeuge hintereinander fahren. Das steht genau so im Gesetz und auf der ÖAMTC Seite. Wieviel Abstand dazwischen sein darf, ist interptreationssache.
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salsa
So spät wie gestern.
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Wie scheiße kann man das bitte beschreiben? Kann man nicht einfach sagen, ein Viertel der gefahrenen Geschwindigkeit? Und was soll 5/10 sein? War 1/2 nicht fancy genug? Unglaublich . Es wurde von ill weiter oben bereits erklärt. Es folgen Abstufungen in 4/10, 3/10, ... bis 1/10. Da wird’s dann richtig teuer. Wie jetzt? Man wird bestraft für einen Verstoß gegen ein Gesetz das es nicht gibt?
Habe auch noch nie davon gehört, dass man für zu geringen Abstand bestraft werden kann aber meine FS Ausbildung ist auch schon 10 Jahre her. Und es ist (in .de) mit Paragraf 4 der StVO, der gefahrenen Geschwindigkeit und den physikalischen Grundlagen doch hinreichend beschrieben. Und gestraft wird eh erst wenn der empfohlene Sicherheitsabstand der zum sicheren Bremsen benötigt wird um mehr als die Hälfte unterschritten wird. Liest sich hier die Links usw. überhaupt jemand durch?
Bearbeitet von salsa am 04.09.2019, 19:33
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Krabbenkoenig
Managing the unmanageable
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Ich bestätige doch nur, dass ich diese 300-400m (die btw auch eine interpretation sind und nicht so im Gesetz stehen) einhalte und wenn mehr Platz ist fahre ich sowieso rechts. 
Das rechtsfahrgebot GILT NICHT, wenn je Spur 3 Fahrzeuge hintereinander fahren. Das steht genau so im Gesetz und auf der ÖAMTC Seite. Wieviel Abstand dazwischen sein darf, ist interptreationssache. Naja, aber ein bissl Hausverstand gehört halt auch zum Autofahren dazu.. Wenn ich mit meiner 140 Gondelei offenbar den nachfolgenden Verkehr blockiere, dann fahr ich halt rüber wenn Platz ist (auch wenn ich dafür kurz von 140 auf 120 Runterbremsen muss und mir die unglaubliche Geschwindigkeitsdifferenz dann wieder mit unmengen an Sprudel erkämpfen muss) bevor ich mich selber dann drüber aufpudle, dass auf der Überholspur Leute auch mal schneller als Österreich Warp unterwegs sind.
Bearbeitet von Krabbenkoenig am 04.09.2019, 19:33
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sk/\r
i never asked for this
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Dann stimmt der Bescheid ja eh. wo kommen den laut bescheid die 54 meter her? // wenns jetzt um einen halben meter geht ist das doch eher stark lächerlich. ich hab auch nicht 1x gedrängelt und der abstand war für mich "groß" genug. zumindest hatte ich noch nie einen unfall die letzten 400k kilometer. selbst verschuldet eigentlich noch nie so richtig.
Bearbeitet von sk/\r am 04.09.2019, 19:36
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xtrm
social assassin
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Es wurde von ill weiter oben bereits erklärt. Es folgen Abstufungen in 4/10, 3/10, ... bis 1/10. Da wird’s dann richtig teuer.
Und es ist (in .de) mit Paragraf 4 der StVO, der gefahrenen Geschwindigkeit und den physikalischen Grundlagen doch hinreichend beschrieben. Und gestraft wird eh erst wenn der empfohlene Sicherheitsabstand der zum sicheren Bremsen benötigt wird um mehr als die Hälfte unterschritten wird.
Liest sich hier die Links usw. überhaupt jemand durch? Sorry, hier wird schneller gepostet als die Polizei erlaubt, nichtmal die 5/10 Abstände werden eingehalten... .
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salsa
So spät wie gestern.
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wo kommen den laut bescheid die 54 meter her? @ill: genauer 32,5 meter. und laut bescheid hatte ich 32 meter abstand. spannend. Hier hast du wieder 32 geschrieben. Die 54 könnte ich mir auch nicht erklären. Aber Gewissheit werden wir wohl in deinem Fall erst haben, wenn du nochmal in den Bescheid schauen kannst. Sorry, hier wird schneller gepostet als die Polizei erlaubt, nichtmal die 5/10 Abstände werden eingehalten... . Das war heute Nachmittag um 13:31
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sk/\r
i never asked for this
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32,5 solltens laut Berechnung sein. 32 hatte ich. 54 hätte ich haben sollen laut bescheid.
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salsa
So spät wie gestern.
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32,5 solltens laut Berechnung sein. 32 hatte ich. 54 hätte ich haben sollen laut bescheid.
Antwort: Es ist der zuständigen Bußgeldstelle überlassen sich auf die Faustregel (halber Tacho) oder auf die Sekunden-Methode zu beziehen. In deinem Fall entsprechen 54m dem benötigten Abstand, da du 54m in 1,5 Sekunden bei 130km/h zurück legst. Egal ob Faustregel oder Sekunden-Methode, die Strafe wird über den halben Tachowert bestimmt. Die deutsche Rechtsprechung sieht einen ausreichenen Abstand, bei Vorliegen normaler Verhältnisse, der einer in 1,5 Sekunden durchfahrenen Strecke entspricht. *)
Als Berechnungsmaßstab für die Regelbuße hat sich allerdings die Faustregel "Mindestabstand = halber Tachowert" bzw. eine in 1,8 Sekunden durchfahrene Strecke durchgesetzt. *)
Der Abstandsrechner berücksichtigt wahlweise beide Varianten ("Sekundenmethode" oder "Faustregelmethode"), soweit die Berechnung nicht nach den im Bußgeldkatalog definierten Abstandsgrenzen erfolgt (Nr. 12 i. V. m. Tabelle 2 BKatV).
Die Voreinstellung des Abstandsrechners ist die "Faustregelmethode".
*) vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 4 StVO, RNrn. 6, 15, Verlag C. H. Beck
Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de
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sk/\r
i never asked for this
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ok alles klar. viel wirds hoffentlich trotzdem nicht werden.
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quilty
Ich schau nur
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75€ solltens sein.
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rad1oactive
knows about the birb
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es gibt im übrigen ein relativ grosses problem bei diesen überkopfmessungen - man kann "unschuldiig" gestraft werden und zwar dann, wenn einer auf der mittelspur (oder auf der rechten) kurz vor dir umspurt (also ohne zu schaun, ob da grad einer kommt)
leider machen das erfahrungsgemäß (ich fahr im jahr meine 45k km) sehr viele, die sich beim umspuren auf den "linkeren" verlassen- soll sich der einbremsen
ergebnis davon - du wirst gestraft, obwohl das problem vom anderen verursacht wurde Das hab ich mich auch schon gefragt. Ein Kollege hat letztens auch wieder so eine Strafe kassiert (120€) Er hat dann angerufen, die haben ihm erklärt es gibt ein Video davon wo das ganz klar ersichtlich ist.
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