"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

Was zahlt ihr an Strafen...

dosen 10.11.2009 - 15:14 236323 1774
wieviel gebt ihr für Strafen jährlich aus?
nichts -.-
um die 100¤ oder weniger
mehr als 100¤
mehr als 200¤
300¤ - xxxx
Posts

Jazzman

lurker
Avatar
Registered: Apr 2001
Location: Wiener Neustadt
Posts: 734
ok, das mit der lenkererhebung macht natürlich sinn. die gibts nicht, dh. ich mach mir das unkompliziert mitm mechaniker aus. danke!

ccr


Avatar
Registered: Jul 2001
Location: am Dach
Posts: 5865
Eine bezahlte Strafverfügung ist eine rechtskräftige Verwaltungsstrafe - und die kann Dir theoretisch zukünftig in Verwaltungsstrafverfahren erschwerend ausgelegt werden (sprich - höhere Strafe).
Wie relevant das in der Praxis ist, ist natürlich wieder ein anderes Thema. Einmaliges Schnellfahren im Jahre Schnee wird wahrscheinlich keine große Auswirkung haben.
Das ist aber eben der Unterschied zwischen der Anonym- und der Strafverfügung. Die Anonymverfügung geht an den Zulassungsbesitzer, und die Behörde interessiert sich nicht dafür, wer der Fahrer war, weil es eine Kleinigkeit ist. Bei der Strafverfügung unterstellt die Behörde der Einfachheit halber, dass der Zulassungsbesitzer der Fahrer war, und verzichtet auf eine separate Ausforschung.
Deshalb kann gegen die Strafverfügung auch Berufung eingelegt werden, gegen die Anonymverfügung aber nicht (die zahlt man nicht, dann kommt eine Lenkererhebung, und dann die Strafverfügung).

tintifax

Bloody Newbie
Registered: Mar 2001
Location: A
Posts: 2267
Zitat aus einem Post von 22zaphod22
a2 höhe völkermarkt dürfte "scharf gestellt" sein ... da hat es in unserem betrieb letztens viele liebesbriefe von der BH Hermagor gegeben ...

ich hab 40€ für 10 zu viel im 100er bekommen ...


Also ich hab mir dort um 40€ 15km/h zuviel gegönnt.

semteX

begehrt die rostschaufel
Avatar
Registered: Oct 2002
Location: Pre
Posts: 14610
Zitat aus einem Post von ccr
Eine bezahlte Strafverfügung ist eine rechtskräftige Verwaltungsstrafe - und die kann Dir theoretisch zukünftig in Verwaltungsstrafverfahren erschwerend ausgelegt werden (sprich - höhere Strafe).
Wie relevant das in der Praxis ist, ist natürlich wieder ein anderes Thema. Einmaliges Schnellfahren im Jahre Schnee wird wahrscheinlich keine große Auswirkung haben.
Das ist aber eben der Unterschied zwischen der Anonym- und der Strafverfügung. Die Anonymverfügung geht an den Zulassungsbesitzer, und die Behörde interessiert sich nicht dafür, wer der Fahrer war, weil es eine Kleinigkeit ist. Bei der Strafverfügung unterstellt die Behörde der Einfachheit halber, dass der Zulassungsbesitzer der Fahrer war, und verzichtet auf eine separate Ausforschung.
Deshalb kann gegen die Strafverfügung auch Berufung eingelegt werden, gegen die Anonymverfügung aber nicht (die zahlt man nicht, dann kommt eine Lenkererhebung, und dann die Strafverfügung).

today i learned. danke!

Probmaker

1.0.0.721
Avatar
Registered: Nov 2003
Location: here
Posts: 5034
Zitat aus einem Post von semteX
today i learned. danke!

To add: Strafverfügung kommt aber (fast) nie ohne Lenkererhebung.

ccr


Avatar
Registered: Jul 2001
Location: am Dach
Posts: 5865
In dem Fall hier wohl schon :p

Erlaubt ist es im "abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren", und im Grunde ist es eine Abwägung der Behörden - Aufwand der Lenkererhebung versus Aufwand durch Einsprüche.
Vermutlich sind die Lenkererhebungen aufwändiger :D (keine Ahnung, ob man, falls Fotos vorliegen, wenigstens das Geschlecht kontrolliert, aber wahrscheinlich läuft das oftmals einfach automatisch durch).

Jazzman

lurker
Avatar
Registered: Apr 2001
Location: Wiener Neustadt
Posts: 734
hab dann doch bei der landespolizeidirektion angerufen. er kann keine empfehlung abgeben ob ich einspruch machen soll oder einfach mechaniker zahlen lassen, "aber es wird später sicher nicht ein problem werden, weils eben grad nur "34" und nicht ">40" waren.
bin jetzt aber trotzdem unschlüssig.

prronto

Garage
Avatar
Registered: Nov 2002
Location: Bruck/Leitha
Posts: 1924
Fährst halt einfach die nächsten 10-15 Jahre brav und borgst dein Auto keinem mehr :P

Im Ernst: Ich würd das Risiko gehen, und die Strafe einfach zahlen lassen, wenn du nicht schon andere Kerben im Holz hast.

DjangOC

Little Overclocker
Registered: Feb 2014
Location: Ostschweiz
Posts: 105
Zitat aus einem Post von Jazzman
sooo, grad strafverfügung bekommen. 34kmh zu schnell auf freilandstraße (schnellstraße) 180€. "Problem": i wors ned ;) geblitzt wurde um 14:06, ich hab mein auto beim Mechaniker um 14:31 abgeholt.
ich erwarte mir keine große diskussion mitm schrauber - dumm gelaufen, aber sskm. meine frage: ist das schon eine größenordnung wo es sinnvoll ist bekannt zu geben, dass ich das nicht war, oder soll das einfach der mechaniker zahlen/mir geben und wurscht ist.

In der schweiz würde ich hier auf jeden Fall den tatsächlichen Lenker angeben.

Solche vergehen werden journalisiert und solltest du jemals einen Unfall haben oder einen anderen Grund, wieso deine Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeuges oder zur Teilnahme am Strassenverkehr in Frage gestellt werden, dann wird das heraus gekramt.
Dann zu beweisen, dass das gar nicht du warst und bitte nicht in der Beurteilung verwertet werden soll ist doch praktisch nicht möglich.

Darum lieber jetzt richtig stellen und gut ist.

semteX

begehrt die rostschaufel
Avatar
Registered: Oct 2002
Location: Pre
Posts: 14610
das halt ich, wenn ma ned grad vorhat eine serie von schlechten entscheidungen zu starten, für sehr weit hergeholt. vor allem in alkoholistan.

Jazzman

lurker
Avatar
Registered: Apr 2001
Location: Wiener Neustadt
Posts: 734
ich hab zwar ned vor jetzt einmal pro monat bis kurz vorm führerscheinverlust anzudrücken, aber rein aus prinzip (und weil ma den einspruch ja sogar via internet/email machen kann) werd ich das jetzt trotzdem richtig stellen...

semteX

begehrt die rostschaufel
Avatar
Registered: Oct 2002
Location: Pre
Posts: 14610
wird ned beim einspruch die strafe automatisch teurer? oder is das nur bei der anonym verfügung?

LJ

the force is with me
Avatar
Registered: Jul 2000
Location: Markthof
Posts: 954
Wenn dein Mechaniker es selbst überweist auf seinen Namen und dir die Überweisungsbestätigung schickt - was soll dann noch sein? Ist ja bei Firmenfahrzeugen auch oft so geregelt

Ronnie

-
Avatar
Registered: Oct 2002
Location: .
Posts: 3214
Zitat aus einem Post von LJ
Wenn dein Mechaniker es selbst überweist auf seinen Namen und dir die Überweisungsbestätigung schickt - was soll dann noch sein? Ist ja bei Firmenfahrzeugen auch oft so geregelt

Sollte damit eigentlich geregelt werden.
Hatte einen ähnlichen Fall, Probefahrt beim Autohaus, zwei Monate später die Strafe wegen schnell fahren irgendwo in Österreich.
Der Kollege im Autohaus hatte mich damals nicht "ausgetragen" beim Auto zurück bringen und bei der Überstellung am gleichen Tag ist er geblitzt worden. Sekretariat hat es nicht besser gewusst und gem. Eintrag den Lenker der Probefahrt weiter geschickt.
Habe reklamiert und sie haben sich gleich entschuldigt und wollten gleich zahlen. Leider ist das bei denen intern unter gegangen, und somit habe ich eine Lenkererhebung bekommen. Wegen Datenschutz usw wollten die mir natürlich nicht gleich die Daten vom Fahrer geben. Hat sich dann ein paar Wochen geschleppt bis ich dann das Wort Anwalt in den Mund genommen habe, und schwupps war alles kein Problem mehr ...
Wenn das Autohaus um die Ecke gewesen wäre, wär's halb so schlimm gewesen

Seither lasse ich mir bei Probefahrten zeigen dass sie mich auch austragen wenn ich zurück bin

ccr


Avatar
Registered: Jul 2001
Location: am Dach
Posts: 5865
55 Euro für 11km/h zuviel auf der Donaustadtstraße zur A23. Das fährt dort auch der Linienbus :D
Eigentlich sollte ich das Foto anfordern, weil der Wagen war frisch gewaschen :D (wird aber eh keines geben, die werden aus einem Zivilfahrzeug rausgelasert haben)
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz