Vorsteuerabzug bei E-Auto als Selbstständiger?
BiOs 27.01.2020 - 20:56 4672 10
BiOs
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Meine bessere Hälfte "liebäugelt" mit einem Seat Mii Electric, operational Leasing auf 48 Monate, ohne Anzahlung (Gibt da grad ein nettes Angebot seitens Seat). Sie ist selbstständig, "Firmenfahrten" liegen bei ca. 5.000km p.a - ist aber etwas variabel und Papier ist geduldig Weiß jemand ob man in diesem Fall die Vorsteuer von der Leasingrate abschreiben kann? Finde dazu nur das -> PKW, Kombi und Krafträder/Elektrofahrräder mit 0 Gramm Co2-Ausstoß Für diese betrieblich verwendeten Fahrzeuge (das sind Fahrzeuge, die zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden) steht der Vorsteuerabzug zu. Folgende Besonderheiten sind zu beachten:
Für den Vorsteuerabzug ist die ertragssteuerliche Angemessenheitsgrenze bei der Anschaffung von Personen- und Kombinationskraftwagen zu beachten. Die Angemessenheitsgrenze beträgt derzeit € 40.000,- (inkl. USt).
Übersteigen die Anschaffungskosten € 40.000,- nicht, steht der Vorsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften (uneingeschränkt) zu.
(gekürzt, etc blabla) quelle Ich finde aber nirgends was dazu wie sich das mit Leasing verhält? Und ja, ich weiß, Steuerberater ... Der nimmt Länge mal Breite und wenn ich schon weiß wovon ich red gehts schneller
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Drey
disconnected
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wie viele km fährt deine Gattin mit ihrem Auto in Summe/Jahr? AFAIK und ohne Gewähr: Wenn die betrieblichen kolportierten 5.000 km/Jahr mehr wie die Hälfte der gesamt gefahrenen km (sprich sie darf max. 10.000 km/Jahr damit fahren) ausmacht, dann gehört das Auto zum Betriebsvermögen und somit ist das Leasing eine Betriebsausgabe, abzüglich eines Privatanteils bzw. entsprechend des tatsächlichen Verhältnis gemäß Fahrtenbuch. Das Fahrtenbuch-Papier ist nicht so geduldig, wie man glauben mag. Wenn die Rahmenbedingungen vom KFZ erfüllt sind, dann gibt es auch den Vorsteuerabzug. Wenn die betrieblichen Fahrten unter 50% sind, dann ist es Privatvermögen und dann kann sie das amtliche km-Geld als betriebliche Ausgabe geltend machen. Hint: eine Beratungsstunde beim Steuerberater deiner Wahl kostet nicht die Welt und senkt als Betriebsausgabe auch die Steuerberechnungsgrundlage. Anmerkung auch wenn es kein E-Auto ist: mein Sharan ist vorsteuerabzugsberechtigt und daher bekomme ich die Vorsteuer mit der UVA zurück.
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BiOs
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Der Steuerberater kassiert auch so schon eine nette 4-stellige Summe im Jahr :/ Die letzten 3 Jahre ist sie mit dem Privatauto gefahren und hat das amtliche km Geld geltend gemacht - waren immer +-5000km. Privat fährt sie nur Kürzeststrecken, alles andere fahr ich (mit meinem Kfz) Aber gut, ab zum Steuerberater, der wird mir/ihr hoffentlich verständlich erklären wie das alles funktioniert Edit: Sie fährt zu 99,9% nur Kurzstrecken, die meisten unter 3km. Darum auch der (mein) Wunsch nach einem kleinen E-Auto für sie. Der Mii Electric würde mit Vollausstattung im operational Leasing mit 48m/20.000km grad mal 243€ brutto kosten. Ohne Anzahlung.
Bearbeitet von BiOs am 27.01.2020, 21:59
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hachigatsu
king of the bongo
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wie viele km fährt deine Gattin mit ihrem Auto in Summe/Jahr?
AFAIK und ohne Gewähr: Wenn die betrieblichen kolportierten 5.000 km/Jahr mehr wie die Hälfte der gesamt gefahrenen km (sprich sie darf max. 10.000 km/Jahr damit fahren) ausmacht, dann gehört das Auto zum Betriebsvermögen und somit ist das Leasing eine Betriebsausgabe, abzüglich eines Privatanteils bzw. entsprechend des tatsächlichen Verhältnis gemäß Fahrtenbuch. Das Fahrtenbuch-Papier ist nicht so geduldig, wie man glauben mag. Wenn die Rahmenbedingungen vom KFZ erfüllt sind, dann gibt es auch den Vorsteuerabzug.
Wenn die betrieblichen Fahrten unter 50% sind, dann ist es Privatvermögen und dann kann sie das amtliche km-Geld als betriebliche Ausgabe geltend machen.
Hint: eine Beratungsstunde beim Steuerberater deiner Wahl kostet nicht die Welt und senkt als Betriebsausgabe auch die Steuerberechnungsgrundlage.
Anmerkung auch wenn es kein E-Auto ist: mein Sharan ist vorsteuerabzugsberechtigt und daher bekomme ich die Vorsteuer mit der UVA zurück. Im prinzip einfach, und doch wieder nicht. Bei mehr als 50% gewerblicher Nutzung kann man es in der Buchhaltung haben... Bei unter 50% hat man die Wahl zwischen Buchhaltung oder Privat+Kilometergeld.. Bei Firmenauto (unter 50% Gewerbilcher Nutzung) muss man ein Fahrtenbuch habe. Nun kommt das große Aber, und da erzählen dir die Steueberater leider unterschiedliche Sachen. Als Mitarbeiter eines Unternehmens kann ich mit einem Sachbezug ein Auto haben, und damit kann ich ohne Fahrtenbuch so viel Privat fahren wie ich will. Und beim E-Auto bezahlt der Mitarbeiter dann eben auch keinen Sachbezug (fährt somit quasi gratis). Rein steuerlich geht das offenbar beim Selbständigen nicht, es gibt aber so ein Thema mit der Gleichstellung bzw Gleichberechtigung. Das besagt das der Selbständige steuerlich keine nachteile zum Angestellten haben darf. Bissl blöd, aber irgendwas gibt es da. Ich warte selber noch auf die Rückmeldung meines Steuerberaters.
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Snoop
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Meines Wissens nach stimmt das so nicht ganz. Mein Steuerberater hat mir sehr wohl dazu geraten als Selbständiger ein E-Auto zu kaufen, weil ich hier keine Sachbezüge zahlen würde. Bei mir scheiterte es an der Möglichkeit des Ladens daheim.
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hachigatsu
king of the bongo
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Meines Wissens nach stimmt das so nicht ganz. Mein Steuerberater hat mir sehr wohl dazu geraten als Selbständiger ein E-Auto zu kaufen, weil ich hier keine Sachbezüge zahlen würde. Bei mir scheiterte es an der Möglichkeit des Ladens daheim. Nope, definitiv nicht. Das ohne Sachbezüge gilt bei Kleinunternehmern nicht, nur bei angestellten. Außnahme: GMBH und quasi sein eigener angestellter sein. Aber kleinunternehmer schauen durch die finger. Für Kleinunternehmer gibts nur den vorteil der ust beim E-Auto, sofern du überhaupt Ust abführst.
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Snoop
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Ich bin 100% Eigentümer meiner GmbH und kann mich daher auch nicht selbst anstellen. Ich bin aber auch kein Kleinstunternehmer!
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hachigatsu
king of the bongo
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Ich bin 100% Eigentümer meiner GmbH und kann mich daher auch nicht selbst anstellen. Ich bin aber auch kein Kleinstunternehmer! Ja, du weisst wie es gemeint ist. Habe jedenfalls jetzt 2 Steuerberater und einen selbständigen Bilanzbuchhalter gefragt... Alle habebn mir bestätigt das man als Kleinunternehmer beim E-Auto bezüglich sachbezug quasi durch die finger schaut. Bei GmbH ist es also eh wieder anders. Mich kotzt es an das es dafür offenbar keine definitive aussage gibt... Jeder steuerberater erklärt was anderes. Ist ja schlimmer wie bei der DSGVO
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Snoop
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hachigatsu
king of the bongo
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aber die WKO sieht das eigentlich ziemlich eindeutig?
https://news.wko.at/news/wien/Die-n...nternehmer.html
Hier steht auch nichts von einem Sachbezug? Genau diesen Artikel hab ich den Steuerberatern ausgedruckt vorgelegt und eingekringelt, sie meinten das es dabei aber definitiv um Dienstfahrzeuge für Dienstnehmer (bei Kleinunternehmern) geht. Bei E-Autos für Kleinunternehmer selbst redet man eigentlich vom Privatanteil.
Bearbeitet von hachigatsu am 19.02.2020, 10:01
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jreckzigel
EDV
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Auch wenn der Thread schon älter ist: https://www.wko.at/service/steuern/...cher-sicht.htmlElektromobilität aus steuerlicher Sicht Erleichterungen und Regelungen Die Diskussion über die Folgen der Klimakrise sind trotz Corona nicht aus den Schlagzeilen verschwunden und die Debatte darüber, wird uns in den nächsten Jahren verlässlich begleiten. Begünstigungen für die Elektromobilität sind eine direkte Folge daraus und sollten bei Anschaffungsvorgängen in die Überlegungen miteinbezogen werden. Private E-KFZ Nutzung durch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer Stellt ein Unternehmen einem Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von über 25 % (= wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer) ein Elektroauto auch zur privaten Verwendung zur Verfügung, beträgt die Bemessungsgrundlage für den Sachbezugswert Null und muss auch keine umsatzsteuerliche Eigenverbrauchsbesteuerung vorgenommen werden. Eine vergleichbare Regelung besteht für einen Einzelunternehmer derzeit nicht: Wird das E-KFZ vom Unternehmer auch privat genutzt, ist von den Gesamtkosten (AfA, Leasingraten, Wartungsarbeiten…) ein Privatanteil auszuscheiden. Das Ausmaß der betrieblichen Nutzung ist durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen.
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