Unterlagen von altem Auto aufheben?
pirate man 13.03.2016 - 10:26 16350 11
pirate man
Here to stay
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Hello,
wollt mal fragen wielange es sein macht, Unterlagen von alten Autos aufzuheben? Hab in meinem Ordner jetzt noch Zettel von meinem, vor bald 5 Jahren verkauften, alten Leon gefunden, sogar der Kaufvertrag von vor 8 Jahren ist noch dabei. Das einzig sinnvolle ist wohl eh nur die Abmeldebestätigung und evtl. der Vertrag vom Verkauf? Kann man die nach 5 Jahren schon kübeln oder sollte mans trotzdem noch aufheben? Gibts da sowas wie eine Mindestbehaltefrist für den Fall der Fälle?
TIA
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Maestro
:)
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Verkaufsvertrag hebe ich jedenfalls auf um die Daten des nächstes Besitzers zu haben für den Fall der Fälle, ich scanne sowas dann aber meistens ein
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Master99
verträumter realist
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wenn du dazu was steuerrechtlich geltend gemacht hast solltest du es 7 jahre behalten.
7 jahre ist auch der zeitraum den mal als unternehmer alle belege usw. behalten muss.
ansonsten kannst private belege natürlich früher kübeln. wobei ich sowas wie nen auto-verksufsvertrag schon behalten würd erstmal.
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pirate man
Here to stay
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Nope, war alles privat ohne Geltendmachung. Ich stell mir halt die Frage ob man nach fünf Jahren Kaufvertrag und Abmeldung noch immer aufheben sollte für den Fall, dass mit dem Auto irgendwas illegales veranstaltet wird und plötzlich ich als ehemaliger Besitzer kontaktiert werde. Beim letzten Auto, das vor zwei Monaten verkauft wurde, ist klar, dass das noch länger aufgehoben wird
Bearbeitet von pirate man am 13.03.2016, 13:39
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rad1oactive
knows about the birb
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im zweifelsfall einscannen und das pdf aufheben wenn dir der papierkram auf den senkel geht
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böhmi
AdministratorSpießer
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Würde ich auch so machen, habe alle alten Kaufverträge bei der Hand. Wenn das Auto vom Käufer nicht mehr angemeldet wird bist du immer noch der letzte Fahrzeughalter. Falls ein neuer Besitzer sich Teile ausbaut und den Rest in einen Bach schmeißt, bist (ohne Kaufvertrag) du der angeschmierte.
Wenigstens einscannen und das PDF irgendwo hin schmeißen, das kostet nix und braucht keinen Platz.
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__Luki__
bierernste Islandkritik
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Würde ich auch so machen, habe alle alten Kaufverträge bei der Hand. Wenn das Auto vom Käufer nicht mehr angemeldet wird bist du immer noch der letzte Fahrzeughalter. Falls ein neuer Besitzer sich Teile ausbaut und den Rest in einen Bach schmeißt, bist (ohne Kaufvertrag) du der angeschmierte.
Wenigstens einscannen und das PDF irgendwo hin schmeißen, das kostet nix und braucht keinen Platz. Das ist aber auch gut zu wissen... Wusste ich nicht; danke.
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böhmi
AdministratorSpießer
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Aufgrund der Fahrgestellnummer kann der letzte Fahrzeughalter ermittelt werden. Wenn du also nicht beweisen kannst, dass du das Auto verkauft hast, bist du für die Umweltverschmutzung haftbar.
Darum will ich beim Verkauf eines alten Autos (das nicht sicher wieder angemeldet wird) auch immer einen amtlichen Lichtbildausweis sehen. Wenn man natürlich einen wwi 2 Jahre alten Passat verkauft, ist das sicher kein Thema. Den wird keiner in den Bach schmeißen, nachdem er sich den Motor und das Getriebe ausgebaut hat.
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__Luki__
bierernste Islandkritik
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Aufgrund der Fahrgestellnummer kann der letzte Fahrzeughalter ermittelt werden. Wenn du also nicht beweisen kannst, dass du das Auto verkauft hast, bist du für die Umweltverschmutzung haftbar.
Darum will ich beim Verkauf eines alten Autos (das nicht sicher wieder angemeldet wird) auch immer einen amtlichen Lichtbildausweis sehen. Wenn man natürlich einen wwi 2 Jahre alten Passat verkauft, ist das sicher kein Thema. Den wird keiner in den Bach schmeißen, nachdem er sich den Motor und das Getriebe ausgebaut hat. Das ist jetzt etwas OT, aber ich frag' trotzdem: Bei uns am Land in OOE gibts einige Garagen, wo frueher mal Leute geschraubt haben. Die Karren welche ausgeschlachtet wurde stehen dort einfach in der Wiese herum und gammeln seit Jahren vor sich hin. Mir ist schon klar, dass das Privatgrund ist, aber ist es nicht trotzdem gefaehrlich, dass da bedenkliche Substanzen ins Grundwasser sickern?
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böhmi
AdministratorSpießer
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Wenn da Motor/Getriebe oder gefüllter Benzin-/Dieseltank drin sind, dann kommt schnell mal eine Anzeige. Aber gerade am Land gilt da "Wo kein Kläger, da kein Richter".
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HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
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Das darf grundsätzlich auch so nicht sein. Auch am Privatgrund darf ich keine Leichen abstellen.
Wenn allerdings die Umweltverschmutzunngsteile = Motor, Getriebe, Tank etc. ausgebaut sind darf man sie schon länger oxidieren lassen ...
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Obermotz
Fünfzylindernazi
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Ist meinem Eltern vor (>10) Jahren passiert. Haben nen alten Escort Baustellenauto verkauft (Sidenote: nicht an Oesterreicher), wochen danach stand die Polizei vor der Tuer, weil das Auto irgendwo im Wald gefunden wurde. Zum Glueck hatten sie einen Kaufvertrag. //ein Kadett wars
Bearbeitet von Obermotz am 15.03.2016, 11:20
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