master blue
Mr. Anderson
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problem wäre in fall a nur, dass bei geringem restwert für den betrag vermutlich kein adäquates auto bekommt und in fall b, dass bei einem zeitwert von bsp. 2000€ ein höchstgebot von 1200€ in der wrackbörse eine differenz von 800€ ergäbe...wäs willst damit grossartig herrichten? damit bist du quasi gezwungen, das auto herzugeben oder auf den schaden selbst draufzuzahlen was imho niemals der sinn einer versicherung sein kann. problem ist halt, wie will man das sonst regeln. bei totalschäden die reparatorkosten zahlen?...puh, da würden die prämien gewaltig anziehen. @dosensteck aha, ok, da käme dann mehr raus, aber finde ich komisch, denn die versicherung zahlt dir den zeitwert (als ob sie dir das auto abkauft) und man darf das wrack behalten...
Bearbeitet von master blue am 16.03.2008, 04:15
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Starsky
Erbeeren für alle!
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problem ist halt, wie will man das sonst regeln. bei totalschäden die reparatorkosten zahlen?...puh, da würden die prämien gewaltig anziehen.
@dosensteck aha, ok, da käme dann mehr raus, aber finde ich komisch, denn die versicherung zahlt dir den zeitwert (als ob sie dir das auto abkauft) und man darf das wrack behalten... @blue: auto/wrack behalten bedeutet heute: auszahlbetrag = zeitwert - höchstgebot aus der wrackbörse. problem ist halt: warum soll ein geschädigter draufzahlen bzw. den schaden oder auch nur einen teil davon selbst tragen? für was gibt es dann eine versicherung? zudem: einen totalschaden hast heute bald einmal. warum? weil die reparatur nach vorgaben des herstellers/fachwerkstätte erfolgen muss. also wird der schaden automatisch teuer berechnet. sprich knick in der seitenwand wird nicht herausgezogen (was ja auch teilweise möglich wäre/ist), sondern die (komplette) seitenwand wird getauscht und muss natürlich lackiert werden. oder anderes beispiel: auto mit alukarosserie.
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master blue
Mr. Anderson
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@blue: auto/wrack behalten bedeutet heute: auszahlbetrag = zeitwert - höchstgebot aus der wrackbörse.
problem ist halt: warum soll ein geschädigter draufzahlen bzw. den schaden oder auch nur einen teil davon selbst tragen? für was gibt es dann eine versicherung? zudem: einen totalschaden hast heute bald einmal. warum? weil die reparatur nach vorgaben des herstellers/fachwerkstätte erfolgen muss. also wird der schaden automatisch teuer berechnet. sprich knick in der seitenwand wird nicht herausgezogen (was ja auch teilweise möglich wäre/ist), sondern die (komplette) seitenwand wird getauscht und muss natürlich lackiert werden. oder anderes beispiel: auto mit alukarosserie. ja, ist mir schon klar, deshalb sag ich ja, dass es vom wirtschaftl. standpunkt gesehen heute logischer geregelt ist als damals (auch wenn heute weniger herausspringt). die wenigsten steigen bei einem unfall gut aus, man hat 1. die herumrennerei und 2. bei einem neuen gebrauchten (den man sich meistens mit dem geld der versicherung nicht kaufen kann...) hat man immer die "katze im sack gefahr". mir fällt nur 1 freund ein, der gut ausgestiegen ist: 2x innerhalb 1 woche (das pech muss man mal haben) ist ihm an der gleichen stelle hinten eine reingefahren, 2x eine frau am steuer . kaputt ging nur die stoßstange, beim 1. mal 1 sprung, beim 2. mal ein paar mehr durch den vorschaden. die hat er sich dann 2x löhnen lassen (ob das jetzt rechtens ist weiß ich nicht, ist mir eigentlich auch egal. dummheit gehört bestraft...).
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Athlon1
Future has arrived!
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was beudeutet eigentlich zeitwertreparatur?
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Starsky
Erbeeren für alle!
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was beudeutet eigentlich zeitwertreparatur? das auto wird zum zeitwert hergerichtet. in der vw fachwerkstatt werden´s das aber kaum anbieten. ich war bei einem unabhängigen spengler/lackiermeisterbetrieb, wo meine kollegen ihre bänke auch schon herrichten liessen. daher wusste ich, dass der sauber arbeitet. da kannst jetzt sogar die spaltmasse prüfen!
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Athlon1
Future has arrived!
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das fahrzeug hab ich eh bei einer uneabhänigen werksatt stehen bei der ich sonst auch immer bin, vw ist mir betreffend service/kosten etwas zu "unpassend" Edit: Wäre so eine Zeitwertreparatur bei meinem möglich?
Bearbeitet von Athlon1 am 16.03.2008, 18:35
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Starsky
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musst mit dem spengler sprechen, ob er das anbietet. ausserdem muss erst die gegnerische versicherung zustimmen, vorher geht gar nichts. ansonsten fragst der sicherheit halber mal was das herrichten "ohne rechnung" kostet.
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Athlon1
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ok, ma mir geht des am a** i will einfach nur mei auto so wies vorher war
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crusher
Legenddur ned blern
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dafür hättest du ihn früher sehen; für ihn mitdenken; bremsen müssen
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Athlon1
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ja man kanns eh net ändern, leider
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Starsky
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dafür hättest du ihn früher sehen; für ihn mitdenken; bremsen müssen bitte du warst beim unfall nicht dabei. einfach mal rechtliche auskunft holen (öamtc) und abwarten. hast vielleicht einen anwalt in der familie?
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Athlon1
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ne anwalt leider nicht, aber sollts probleme geben werd ich mir einen nehmen
Edit: aja noch was ich bin/war jetzt 2 tage im krankenstand wegen verissenem genick, bekommt man dafür schmerzensgeld?
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Starsky
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häng noch mindestens einen dritten an...
bei einem unfall mit personenschaden macht die polizei bei den beteiligten alkotests. was ist da herausgekommen?
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Athlon1
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0,0 warum einen dritten dranhängen? wäre eigentlich morgen in die arbeit gegangen (hab ich zumindest vor oder bringt das nachteile?)
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crusher
Legenddur ned blern
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wenn der unfallgegner 3 oder mehr tage im krankenstand aufgrund des unfalls ist, kann dieser schmerzensgeld fordern afaik (wärst in diesem fall du)
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