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Umzug - Auto ummelden erforderlich?

jb 10.01.2008 - 05:30 10890 5
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jb

Here to stay
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Ist es erforderlich, daß ich bei einer Änderung meines Hauptwohnsitzes (muß leider sein, weils die Genossenschaft so will) auch mein Auto neu am neuen Hauptwohnsitz anmelden muß?
Oder kann ich den alten Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz machen und mir so die Ummeldung sparen (kostet nämlich ne Menge Schotter den ich mir gern sparen würde).

Anmerkung zum Verständinis: Alter HWS in NÖ (Eltern), wohne in ner Wonung in Wien (NWS gemeldet) und ziehe demnächst mit der Freundin in ne neue Genossenschaftswohnung in Wien, wo ich laut Genossenschaft HWS gemeldet sein muß.

Hat jemand eine Idee, wie man die ganze unnötige Finanzierung des noch unnötigeren Beamtenstaates legal umgehen kann, ohne das Auto zu verkaufen?
Bearbeitet von jb am 10.01.2008, 05:33

Dargor

Shadowlord
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bringt nix den alten wohnsitz als nebenwohnsitz zu melden, das auto muss auf den hauptwohnsitz an/umgemeldet werden

d0lby

reborn
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@jb - wo ziehst du in Wien? Die Welt ist klein genug und demnächst ist bei mir 3 Wochen soweit. Und auch neue Genossenschaftswohnungen ;)

Wegen Ummeldung - ganz wichtig! Im Zulassungschein muss sie geändert werden, ist klar. Aber wie das mit HAuptwohnsitz und Nebenwohnsitz ist, weiß ich leider nicht. Ich google eh bißi, weils mich auch interessiert.

Bis jetzt das gefunden
http://www.langenlois.at/magazin/00...dung%20Info.pdf

(bist du deppad, ich bin froh, dass ich im gleichen Bezirk bleibe, das kostet ja schon sehr viel...)

edit: Noch was gefunden, aber auch nichts mit Haupt und Nebenwohnsitz
http://www.mein-umzug.at/ummelden.htm


edit2
Zitat
Hauptwohnsitz
Synonym: Wohnsitz

Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Unterkunftnehmers oder der Unterkunftnehmerin gilt.

Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

Aufenthaltsdauer
Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)
Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze . zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz . , zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

Hinweis: Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze . zu haben, aber nur einer davon kann der Hauptwohnsitz sein.

TIPPInformationen zu den Meldepflichten finden Sie im Kapitel "An-/Abmeldung . ".
http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.990076.html


edit
Glaub da hab ich was gefunden
Zitat
23. Nach § 40 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Im Verfahren auf Zulassung eines Fahrzeuges oder bei Adressänderungen kann die Zulassungsstelle
zur Prüfung des Wohnsitzes eine Abfrage beim Zentralen Melderegister durchführen. Die
Zulassungsstelle erhält Auskunft über das Vorliegen eines Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes des
Antragstellers. Treffen die Abfragekriterien (Vorname, Zuname, Geburtsdatum) auf mehrere Personen zu,
so übermittelt das Zentrale Melderegister die Datensätze zu allen gefundenen Personen. Die Zulassungsstelle
hat in einem solchen Fall die Entscheidung zu treffen, welcher der gefundenen Datensätze dem
Antragsteller entspricht. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann durch Verordnung
festlegen, dass die ZMR - Abfrage ab einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtend durchzuführen
ist.“
http://wko.at/fahrzeuge/main_frame/...2007_28.KFG.pdf


edit 5634:
Ich bin der Meinung dass du es ummelden solltest, kostet ca 150 170 Euro, weil neue Bezirksmannschaft zuständig ist. Denn sonst müsstest du (auch wenn es nicht oft vorkommt) immer zu deiner Bezirksmannschaft gehen. Auch alle Briefe die von der Polizei kommen, würden zum Nebenwohnsitz, also deinen Eltern, kommen. Und da du nicht dort bist und mal etwas eingeschriebenes kommt, dann musst du hinahren und es selbst abholen. RSb kannstu (der wars RSa) nur persönlich abholen.

Auch wenn die Kosten schon eine Frechheit ist, würde ich es machen
Bearbeitet von d0lby am 10.01.2008, 09:26

Fluffmodeus

Little Overclocker
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Posts: 101
Zitat von dolby
Denn sonst müsstest du (auch wenn es nicht oft vorkommt) immer zu deiner Bezirksmannschaft gehen. Auch alle Briefe die von der Polizei kommen, würden zum Nebenwohnsitz, also deinen Eltern, kommen. Und da du nicht dort bist und mal etwas eingeschriebenes kommt, dann musst du hinahren und es selbst abholen. RSb kannstu (der wars RSa) nur persönlich abholen.
also das muß nicht unbedingt so sein.
ich hab damals meinen hauptwohnsitz auf wien geändert ohne das auto umzumelden. sämtliche Rsa u. Rsb briefe die mit dem auto zu tun hatten sind zum neuen hauptwohnsitz in wien gekommen.
nur würd ich trotzdem dringend empfehlen das auto umzumelden, wennst dann nämlich kfz-technisch mal mit der polizei in berührung kommst und die merken dass das net zsammpasst kannst ordentliche brösel bekommen.

Brom

Addicted
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Posts: 408
Zitat von DeliriumTremens
... mal mit der polizei in berührung kommst und die merken dass das net zsammpasst kannst ordentliche brösel bekommen.

jep, einer Bekannten passiert:
160 EUR Strafe (80 fürs Auto nicht umgemeldet haben, nochmal 80 für sie selber, dass sie nicht umgemeldet war)
+ natürlich Kosten FÜR die dann veranlasste Ummeldung, insgesamt dann ca. 340 oder so...

WONDERMIKE

Administrator
kenough
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die Strafen fürs nicht melden am neuen Wohnsitz sind auch gsalzen, glaub 7xx Euro beim ersten mal und über 2000 Euro bei Wiederholungstätern

hab übrigens grad dasselbe PRoblem, muss auch 2 Autos über Wechselkennzeichen melden, das ist dann gleich mal doppelt so teuer pfff iirc ists 1 Woche Frist fürs Auto ab Umzug, hier ein guter Folder

http://www.neue-heimat-ooe.at/53.0.html
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