Synchron Strafzettel verteilen.
dosensteck 07.08.2008 - 23:41 2546 26
Spikx
My Little Pwny
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btw. woher weißt du das er ein Prolet ist? Stehts im Artikel? Wer oder was ist für dich ein Prolet? Nein, ist eine unverblümte Annahme.
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Schmax
Ambitious but rubbish
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ORF.at Lärm und übler Geruch "Einerseits die Verursachung ungebührlichen Lärms, andererseits die Herbeiführung von Rauch und üblen Geruch." Weil der 20-Jährige von den Beamten bei einer Vollbremsung erwischt worden und anschließend mit quietschenden Reifen weggefahren sei, seien beide Tatbestände erfüllt gewesen, so der Kommandant. Was ist daran nicht zu verstehen? Vollbremsung + Kavalierstart = Proletenverhalten im Straßenverkehr. Zwei Strafen für zwei Vergehen.
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dosen
Here to stay
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Nur wurde er doppelt zur Kasse gebeten weil ihm beide Polizisten den gleichen Wisch mitn gleichen vergehen geschrieben haben. Das is eigentlich is problem.
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Spikx
My Little Pwny
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Nur wurde er doppelt zur Kasse gebeten weil ihm beide Polizisten den gleichen Wisch mitn gleichen vergehen geschrieben haben. Das is eigentlich is problem. Oder aber diese Information stimmt nicht. Imho viel zu viel Wirbel dafür, dass der '20-jährige Techniker aus dem Bezirk Kirchdorf' für proletenhaftes Verhalten 42€ zahlen muss.
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HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
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Nur wurde er doppelt zur Kasse gebeten weil ihm beide Polizisten den gleichen Wisch mitn gleichen vergehen geschrieben haben. Das is eigentlich is problem. Paragraf 102 Absatz 4 Kraftfahrgesetz Der Kirchdorfer Bezirkspolizeikommandant Hans-Peter Vertacnik rechtfertigte hingegen die Vorgehensweise: "Es gibt für die Polizei im Paragraf 102 Absatz 4 Kraftfahrgesetz zwei Tatbestände."
Lärm und übler Geruch "Einerseits die Verursachung ungebührlichen Lärms, andererseits die Herbeiführung von Rauch und üblen Geruch." Quelle unbekannt Selber (Gummi)Paragraph der mehrere Delikte abdeckt = Lärm und üble Gerüche oder sowas und noch was, Verschmutzung oder so => im Prinzip kann man sogar 3x für den selben Ablegen, und: es waren im Prinzip da Gummiparagraph ja auch 2 Vergehen (Lärm und Geruch) Die Gerschichte wird auch immer ein bißchen anders erzählt, z.B. soll er gebremst haben dass es geraucht hat (1. Vergehen) und dann als er die Polizei sah mit quietschenden Reifen davongefahren sein (2tes Vergehen) Ich bin grundsätzlich absolut dafür dass unsere Rechtsordnung = "für ein Vergehen nur eine Strafe möglich" eingehalten wird. Allerdings bin ich mir im vorliegenden Fall nicht sicher ob er sich nicht wie eine Krätzn aufgeführt hat und die Straferei sowieso "verdient" hat ... Im konkreten Fall gehts auch um +-21 EUR, klar, ist eine Prinzipsache, aber: er hats wie gesgat wohl eh verdient ... Oder aber diese Information stimmt nicht.
Imho viel zu viel Wirbel dafür, dass der '20-jährige Techniker aus dem Bezirk Kirchdorf' für proletenhaftes Verhalten 42€ zahlen muss. Die Info dürfte stimmen, und das ist auch der Knackpunkt => pro Vergehen nur eine Strafe, alles andere wäre Wahnsinn, auch wenn das den Heizölsparer vielleicht beim vermeintlichen (wir wissen es ja nicht, meine weitere Meinung dazu weiter oben) Proleten nicht direkt stört sondeern vielleicht sogar freut ...
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Spikx
My Little Pwny
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Lawyerd by HaBa
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Cobase
Mr. RAM
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daisho
SHODAN
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Ahaha, naja er hats eh schon bezahlt Whatever, für mich ist das eher eine "News weils im Moment eh nix interessantes gibt". Hätte ja Einspruch erheben können, die Strafe hätte sich max. auf das doppelte erhöht (afaik) und die 2x21€ wären mir das sogar wert gewesen.
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HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
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Die Sache ist bedeutend falls für ein Delikt 2x gestraft wird.
Dem ist aber anscheinend eh nicht so, und die "Kieberer" haben wohl auch dem richtigen 42 EUR abgenommen.
Was sagt denn der Chef da? Der Techniker war unsuper bei der Übergabe und er hätte ihn angezeigt? Ist das der Teil der besser verschwiegen werden sollte?
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dosen
Here to stay
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Jo, war der richtige für 42€
Trotzdem gehn mir 2 Strafzettel für einen schwammigen paragraphen ned ein.
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HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
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Jo, war der richtige für 42€
Trotzdem gehn mir 2 Strafzettel für einen schwammigen paragraphen ned ein. Gestank oder Lärm oder Verschmutzung Nochmal genau das Kraftfahrgesetz §102 Abs. 4 (4) Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. Beim Anhalten in einem Tunnel ist der Fahrzeugmotor, sofern mit diesem nicht auch andere Maschinen betrieben werden, unverzüglich abzustellen. "Warmlaufenlassen" des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar.
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Obermotz
Fünfzylindernazi
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Dem Typen hätt ich auch zwei Strafzettel gegeben. Grad dass er nicht Kappalratz gsagt hat Wenn mir aber sowas passiert wär mit den zwei Strafzetteln hätt ich warscheinlich meinen Rechtsfuzzi mal angefunkt und mich informiert..
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