tintifax
Bloody Newbie
|
aha, also du meinst, dass dir das nicht zumutbar war?
na dann...
wennst schon am nachdenken bist, dann denk mal drüber nach beim nächsten mal ein wenig A. in er Hose zu haben und den Leuten zu helfen. Wär ja unlustig wenn du dich einbaust und dir wird nicht gleich geholfen.
|
Cobase
Mr. RAM
|
Im Frühjahr ist mir folgendes passiert:
A1 - Wien Westeinfahrt, es ist schon finster. Ich komme am rechten Fahrstreifen um eine Rechtskurve, auf einmal seh ich im Scheinwerferkegel ein Fahrzeug, das quer über die linke Fahrspur steht und in meine Spur hineinragt. Vollbremsung, Warnblinker gehen an , Ausweichen nach rechts, ESP geht an, Zummmmg, damn ich hab ihn erwischt. Langsam ausrollen auf dem Pannenstreifen. Vor dem Aussteigen ruf ich noch die Polizei und zieh die Warnweste an. Dann bin ich hinter der Leitplanke zurückmarschiert, hab das Warndreieck aufgestellt und mich nach dem Befinden der anderen Unfallbeteiligten erkundigt, gottseidank nur Blechschaden.
Ich muß zugeben, daß ich mir beinahe in die Hose gemacht habe vor Schreck.
|
u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
|
wennst schon am nachdenken bist, dann denk mal drüber nach beim nächsten mal ein wenig A. in er Hose zu haben und den Leuten zu helfen. Wär ja unlustig wenn du dich einbaust und dir wird nicht gleich geholfen. wlkikiv Hilfe war dort, ich muss also nicht darüber nachdenken wie es ist wenn _keiner_ kommt. Wenn die Bahn leer gewesen wär und keiner da gewesen wär, ja dann ist das ganze natürlich anders gelagert. Ab wann wärs denn für dich unzumutbar? Wenn eine 100 Meter tiefe schlucht dazwischen ist? Aber stimmt wohl, um mein Leben sinnlos zu riskieren, da hab ich zu wenig A. in der Hose.
|
HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
|
wer hätte dich denn niedergefahren, wenn sich bei der unfallstelle ein stau gebildet hat und dann eh keiner mehr fahren kann? warum kommst du erst so weit danach zum stehen, "captain angepasste fahrweise"?
zeugen sind manchmal auch wichtig, schonmal daran gedacht? du fragst mich, was ich gemacht hätte? einsatzkräfte verständigen, warnweste anziehen, warndreieck und verbandskasten mitnehmen und zu den unfallopfern gehen. aber du hast deinen führerschein ja offensichtlich in der baumschule gemacht.
und dann postet das der held noch in einem forum, wie unfähig doch die ganze welt ist und er als armer autofahrender held so einen harten tag überstanden hat. Nicht in der Baumschule, am Urfahrmarkt geschossen ... Warum hast du das eigentlich in diesen thread gepostet? Als Beispiel wie blöd man sein kann? Oder wie nennen wir es mal egoistisch? Als Zeuge einfach abrauschen ohne irgendwas getan zu haben weil ja eh andere dortwaren, 1a Leistung, erinnert mich an den Unfall wo wir mal dazukamen wo eine Frau die schon lange vor uns dortwar meinte wir sollen die Polizei anrufen weil sie hat Wertkarte und da kostet das Telefonieren so viel. Ist schwer ruhig und sachlich zu bleiben bei so einem Telefonat während man den Spezi abhalten muß der Guten das Handy mit Schwung oral zu verabreichen ... So ein Wachrüttler würde dem eine oder anderen nicht schaden ...
|
u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
|
Als Zeuge einfach abrauschen ohne irgendwas getan zu haben weil ja eh andere dortwaren, 1a Leistung, erinnert mich an den Unfall wo wir mal dazukamen wo eine Frau die schon lange vor uns dortwar meinte wir sollen die Polizei anrufen weil sie hat Wertkarte und da kostet das Telefonieren so viel. Wennst den Unterschied zu deiner Gschicht nicht erkennen kannst, dann brauchma nicht weiterreden. Edit: Aber die Polizei hast du schon gerufen, oder? Überlesen, deshalb kommt der Haba auf seine Wertkartengschicht. Da mein Handy hinüber ist wollte ich bei der nächsten Gelegenheit abfahrn und anrufen. Da das aber am ***** der Welt war hat das gedauert und wie ich endlich die raststätte erreicht hab da kams schon im Radio. Verletzt war scheinbar niemand, zumindest habens nix davon erwähnt.
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 04.07.2010, 22:48
|
HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
|
Als Zeuge hast dich auch gemeldet?
|
u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
|
Nein, weil ich dazu keine Veranlassung mehr gesehen hab nachdem die Situation offensichtlich geklärt war wie ich bei der Raststätte war. Was nutzt ein Zeuge bei einem Verkehrsunfall wo 1 Fahrzeug beteiligt war? Der Verursacher dürfte schnell gefunden sein.
|
HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
|
Nein, weil ich dazu keine Veranlassung mehr gesehen hab nachdem die Situation offensichtlich geklärt war wie ich bei der Raststätte war. Was nutzt ein Zeuge bei einem Verkehrsunfall wo 1 Fahrzeug beteiligt war? Der Verursacher dürfte schnell gefunden sein. Dann ist eh jede Hilfe zwecklos wenn dir nicht einleuchtet was sowas bringen könnte.
|
u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
|
Dann klär mich bitte auf, ich bin gespannt.
|
HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
|
Dann klär mich bitte auf, ich bin gespannt. STVO §4 Abs. 3 § 4. Verkehrsunfälle.
(1) Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht, haben
a)
wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten,
b)
wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen,
c)
an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.
(2) Sind bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt worden, so haben die im Abs. 1 genannten Personen Hilfe zu leisten; sind sie dazu nicht fähig, so haben sie unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen. Ferner haben sie die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle sofort zu verständigen. Wenn bei einem Verkehrsunfall, an dem ein Schienenfahrzeug oder ein Omnibus des Kraftfahrlinienverkehrs beteiligt ist, sich erst nach dem Wegfahren des Schienenfahrzeuges bzw. des Omnibusses nach dem Unfall eine verletzte Person meldet, kann auch das Unternehmen, dem das Schienenfahrzeug bzw. der Omnibus gehört, die Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigen.
(3) Auch der Zeuge eines Verkehrsunfalles hat, sofern die nach Abs. 2 verpflichteten Personen nicht für erforderliche Hilfe sorgen, den verletzten Personen die ihm zumutbare Hilfe zu leisten. Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn sie nur unter erheblicher eigener Gefährdung oder Verletzung anderer wichtiger Interessen möglich wäre. Ist der Zeuge zur Hilfeleistung nicht fähig, so hat er unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen. Die gleichen Verpflichtungen wie der Zeuge eines Verkehrsunfalles haben auch Personen, die am Ort eines Verkehrsunfalles dessen Folgen wahrnehmen, es sei denn, daß nach den Umständen am Unfallsort die eigene Hilfeleistung oder die Besorgung fremder Hilfe offensichtlich nicht mehr erforderlich ist. Nachdem du nicht zu den Personen nach Abs. 1 gehörst (die sowieso auch müssten) hättest du auf jeden Fall mal hinschaun müssen, Gefahr bestand ja aufgrund des sich bildenenden Staus keine (also abgesehen von möglichem Brand etc., aber davon schreibst du ja auch nichts) Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zeugenaussage ist aus dem Paragraphen eh nicht abzuleiten, mir scheint aber nach §99 doch wenigstens mit Strafe bedroht => (3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen,
...
b) wer in anderer als der in Abs. 2 lit. a bezeichneten Weise gegen die Bestimmungen des § 4 verstößt, insbesondere die Herbeiholung einer Hilfe nicht ermöglicht, den bei einem Verkehrsunfall entstandenen Sachschaden nicht meldet oder als Zeuge eines Verkehrsunfalles nicht Hilfe leistet, Von der moralischen Komponente als direkter Unfallzeuge weder Hilfe zu leisten noch als Zeuge auszusagen red ich da mal garnicht.
|
u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
|
Nachdem du nicht zu den Personen nach Abs. 1 gehörst (die sowieso auch müssten) hättest du auf jeden Fall mal hinschaun müssen, Gefahr bestand ja aufgrund des sich bildenenden Staus keine (also abgesehen von möglichem Brand etc., aber davon schreibst du ja auch nichts)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zeugenaussage ist aus dem Paragraphen eh nicht abzuleiten, mir scheint aber nach §99 doch wenigstens mit Strafe bedroht =>
Von der moralischen Komponente als direkter Unfallzeuge weder Hilfe zu leisten noch als Zeuge auszusagen red ich da mal garnicht. Der Korridor, den ich auch gerade so benutzen konnte, um durchzukommen war offen. Wie ich endlich zum stehen kam hat mich gerade ein anderes Fahrzeug überholt. Ob der jetzt auch nimma bremsen konnte oder ob der sich gedacht hat ich habs eilig ich fahr da jetzt durch, das lass ich offen. Als ich zur Raststätte weitergefahren bin (langsam natürlich, zu was anderem wär ich nimma fähig gewesen) wurde ich auch mehrfach überholt. Im Radio hats auch geheißen dass die linke Spur frei ist. Ich seh da eine nicht zu verachtende Gefahr wenn man auf so ner Straße 300 Meter zurücklegen muss, gerade wenn man bedenkt, dass die Fahrer abgelenkt sind und die Verhältnisse beschissen sind. Und nochmal, du sagst es ist Zwecklos, wenn ich nicht einsehe warum ich mich, nachdem die Situation geklärt war, melden hätte sollen. Vielleicht hab ich dahingehend wirklich einen Fehler gemacht (nein, ich halte mich nicht für perfekt), aber wenn du es nur moralisch begründest wirst mich nicht überzeugen (ich tu niemandem weh, es hätte keinen Unterschied gemacht wenn ich die Gefahr auf mich genommen hätt, da bereits hilfe da war. Moralisch seh ich für mich da kein großes problem). Wo liest du eine Verpflichtung zur Zeugenaussage aus § 99 raus? Der bezieht sich nur auf $ 4 (zumindest der von dir gepostete Teil).
|
HaBa
ModeratorDr. Funkenstein
|
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zeugenaussage ist aus dem Paragraphen eh nicht abzuleiten, mir scheint aber nach §99 doch wenigstens mit Strafe bedroht => http://www.oeamtc.at/index.php?type...enu_active=0191Hier wird das auch nicht direkt beschrieben, aber sonst eh das was ich geschrieben habe: Hilfeleistungspflicht
Nicht direkt beteiligte Personen, wie Zeugen eines Unfalls, trifft nur eine Hilfeleistungspflicht. Außerdem müssen sie das Herbeiholen von Hilfe ermöglichen, indem sie z.B. ihr Handy herborgen. Die Strafe, wenn ein Zeuge weder Hilfe leistet, noch für fremde Hilfe sorgt oder das Rufen der Rettung nicht ermöglicht, beträgt bis zu 726 Euro. Zeugen haben aber keine Verpflichtung, den Unfall der Polizei zu melden. Deshalb ist wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflicht auch keine Strafe möglich. Fassen wir zusammen: - davongefahren - keine Rettung verständigt Der gesetztlichen Verpflichtung zur Zeugenaussage werde ich noch weiter nachforschen,die Pflicht den Unfall _bei der Polizei_ zu melden hast du zwar anscheinend nicht, da war aber noch was mit Zeugenaussage. Ist aber ein Nebenschauplatz, die größere Sauerei hast du ja sowieso begangen. Nachtrag: http://www.oeamtc.at/index.php?type...enu_active=0191# Auch wer zu einem Unfall dazukommt, ohne ihn selbst verursacht zu haben, hat gewisse Pflichten. Erforderlichenfalls muss der Zeuge Hilfe leisten, sofern ihm diese ohne eigene Gefährdung zumutbar ist. # Im Notfall muss jeder auch am Unfall Unbeteiligte ein Handy oder sogar ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, damit Hilfe herbeigeholt werden kann. # Zeugen müssen außerdem an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken.
|
u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
|
Das kann man sehen wie man will. Auf eine Autobahn, die befahren wird, stell ich ohne zwingenden Grund keinen Fuß. Kein zwingender Grund ist für mich, wenn ich als 5. oder 6. Helfer hinkomm und dann möglicherweise noch a bissal rumgschaftln kann. Du kannst das sehen wie du willst, aber es steht "sofern ihm diese ohne eigene Gefährdung zumutbar ist. Nach dem vorbeirauschenden Fahrzeug habe ich nunmal eine Gefährdung gesehen. Mag sein dass ihr das anders gelöst hättet. Ich habs so gelöst wie ich es gelöst hab, ich bin gesetzeskonform unterwegs, schlechtes gewissen hab ich aus oben bereits angeführten gründen auch nicht. Wenn ihr mal in so eine Situation seid könnt ihr gerne den Helden raus hängen lassen, wenn ihr dann im Krankenhaus landet dürfts euch halt net wundern.
|
Cobase
Mr. RAM
|
die Pflicht den Unfall _bei der Polizei_ zu melden hast du zwar anscheinend nicht Imho schon: § 4. Verkehrsunfälle
(3) Auch der Zeuge eines Verkehrsunfalles hat, sofern die nach Abs. 2 verpflichteten Personen nicht für erforderliche Hilfe sorgen, den verletzten Personen die ihm zumutbare Hilfe zu leisten. Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn sie nur unter erheblicher eigener Gefährdung oder Verletzung anderer wichtiger Interessen möglich wäre. Ist der Zeuge zur Hilfeleistung nicht fähig, so hat er unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen. Die gleichen Verpflichtungen wie der Zeuge eines Verkehrsunfalles haben auch Personen, die am Ort eines Verkehrsunfalles dessen Folgen wahrnehmen, es sei denn, daß nach den Umständen am Unfallsort die eigene Hilfeleistung oder die Besorgung fremder Hilfe offensichtlich nicht mehr erforderlich ist. (4) Jedermann ist unter den im Abs. 3 bezeichenten Voraussetzungen verpflichtet, die Herbeiholung einer Hilfe bei einem Verkehrsunfall zu ermöglichen.
|
u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
|
Die Herbeiholung der Hilfe ermöglichen bezieht sich darauf, dass man zB sein Handy verleiht. Hätt ich machen können, mit meinem desolaten Handy hättens aber keine große Freude gehabt. Ich hätt sogar mehr getan als gesetzlich vergeschrieben ist, ich hätt selber hilfe gerufen (was eh selbstverständlich ist wenn man die möglichkeiten hat), nur wars da halt schon erledigt.
|