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Rechtsfrage

Unholy 04.09.2008 - 19:53 2860 23
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Unholy

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Hallo, hätte eine frage an die Juristen bzw "hobbyjuristen"

hatte vorgestern einen autounfall - kurzgeschichte

es ist noch jemand in die kreuzung eingefahren obwohl er rot hatte ich musste ausweichen kam ins schleudern und knallte mit dem rechten vorderrad seitlich an nen randstein.....

folge davon, felge kaputt, lenkstange, und seitenairbag ist aufgegangen (obwohl kein schaden an der karoserie ist)

so hab das auto in die werkstatt schleppn lassen, die haben mir dann gestern gesagt, sie haben es sich angeschaut und es kostet 1500 euro (da geh ich mal aus sie haben es sich angeschaut!) hab auch schwarz auf weiß eine reperaturauftrag von 1500 euro der nur noch die absegnung der versicherung erwartet....

sie müssen jetzt den sachverständiger abwarten - um das ok zum rep. zu erhalten.

heute hol ich mir mein leihauto ab um 8:30 da sagt mir die dame, der gute herr war schon da und es ist vielleicht ein totalschaden - da der schaden 3000 bis 4000 euro ausmachen würde - und das auto es ja nicht wert ist

kurz dazu: auto ist bj 2005, 46000 km und steht mit 6600 händler ek und 8500 händler vk in der liste....

weiters war es auf einmal nicht möglich mir einen kostenvoranschlag zu geben - da denn kostenvoranschlag angeblich der sachverständiger macht?! weil wie soll der gute sachverständiger (der um 8:30 nicht mehr vor ort war) von seinem schreibtisch aus entscheiden was jetzt alles doch kaputt ist?

bullshit oder?

so jetzt steh ich da und denk mir die wolln mich da be*******n mir nen geringen wert auszahln das auto herrichten und verkaufen.

daher die fragen:

wer ist für den kostenvoranschlag verantwortlich? die werkstatt oder? der sachverständiger schaut nur ob es wirklich nur schäden sind, die bei dem unfall entstanden sind oder??

wie kann ich da vorgehen???

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Wenn die Karrosse verzogen ist, kanns leider schnell mal ein Totalschaden sein.
Zwecks Sachverständigem kann ich dir nicht weiterhelfen..

Unholy

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ja aber wer macht den kostenvoranschlag??? weil auf einmal konnte mir die werkstatt keinen kostenvoranschlag mehr geben obwohl sie mir einen davor gegeben haben,

davor hats gheissn 1500 euro

eine nacht später 3000 bis 4000 euro

und auf einmal kann mir die werkstatt keinen voranschlag machen? wtf?
Bearbeitet von Unholy am 04.09.2008, 20:39

daisho

SHODAN
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Man muss da unterscheiden beim Kostenvoranschlag. Ist nicht immer dasselbe. Wenn dir die Werkstatt mal kurz sagt "Das wird so und soviel kosten" ist das unverbindlich. (Kann im Endeffekt dann was ganz anderes sein) Der Sachverständige ist wohl wegen der Versicherung da, und was der sagt gilt dann auch (verbindlich).

/Edit: Und ja, der Sachverständige kann nicht vom Schreibtisch aus sagen "So und soviel kostet das", der ist ja dafür da dass er sich das vor Ort ansieht.

ad: Soviel zum rechtlichen Aspekt. Wie es in der Praxis abläuft bezüglich Werkstätten, Versicherung etc kann ich dir leider nicht sagen.

/Edit2: Ev. mal abklären wer dieser "Sachverständige" ist. Bzw. auf jeden Fall mit deiner Versicherung reden.

Unholy

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die werkstatt weigert sich strikt mir einen namen zu nennen vom sachverständigen...

edit: vorallem müsste doch die werkstatt fähig sein mir einen gscheiten kostenvoranschlag zu machen oder??

ich mein ich hab einen reperaturauftrag in der hand wo 1500 euro oben steht mit fertigstellung am 5.9....

also unverbindlich hätt ich auch nicht gesagt
Bearbeitet von Unholy am 04.09.2008, 21:03

daisho

SHODAN
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Das kann auch wegen Datenschutz sein, nicht dass du den dann aufsuchst und zusammenschlägst ;)
Aber das geht anscheinend nicht von deiner Versicherung aus? Normalerweise ist da ja jede Versicherung erpicht seine eigenen Leute zu schicken.

HaBa

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Kostenvoranschlag machen beide.

Der Sachverständige einen niedrigen für die Versicherung, die Werkstatt einen höheren für dich, und irgendwo in der Mitte treffen sie sich dann.

In deinem Fall würde ich mal was schriftliches vom Sachverständigen abwarten bzw. zu deinem Versicherungskontakt gehen, der soll sich das auch mal anschaun.

Scheint mir aber nicht ganz koscher abzulaufen ...

(allerdings: 1500 mir Sack offen geht wohl eher nicht ...)

@daisho: es kommt der Sachverständige der Versicherung die zahlen muss ...

Unholy

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angeblich schicken versicherungen unabhänige leute soweit ich es verstanden habe,

was ich nur arg find ist

es kostet ca 1500 euro wir brauchen das ok der versicherung...

einen tag später es kostet wahrscheinlich 3000 bis 4000 euro (sind eh nur 1000 euro differenz...) und sie können mir nicht sagen was es kostet (werkstatt)

dosen

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Rechtsschutz einschalten. Bis man diesen Schritt nicht macht sind Versicherungen immer angrennt und versuchen alles mögliche um nicht zu Zahlen.

Burschi1620

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Oder generell mal beim Rechtsschutz (und oder ÖAMTC wenn vorhanden) anrufen und bissl erkundigen. Die Leut zahlst ja auch net umsonst.

Unholy

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was mir halt nicht in den kopf will ist
kostenvoranschlag über 1500 euro - (da müssen sie sich das auto ja angschaut haben!!) am ersten tag von der werkstatt mit der aussage wir brauchen nur noch das ok des gutachters

dann kommt der angeblich auf einmal sind wir bei dem doppelten oder mehr und die werkstatt kann mir auf einmal keinen kostenvoranschlag faxen weil den macht der gutachter wtf??

Silvasurfer

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und wenn sich eine andere werkstatt sich den schaden anschaut? weil unter umstaenden hat die jetzige werkstatt nicht einen verzogenen rahmen nicht gesehen und hat nur "schlampig" gearbeitet?

auserdem musst du den schaden vom fahrzeug zahlen oder die versicherung vom "verursacher"?
weil du hast mehr oder weniger nur vom unfall erzaehlt und mir ist nicht klar ob das ein fremdverschuldeter oder ein eigenverschuldeter unfall ist.

Klingone

Big d00d
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Hier in .de könntest Du auch noch einen eigenen Gutachter einschalten (TÜV, DEKRA...) - kostet halt ein paar Euro, aber bei der Summe evtl. anzuraten.

master blue

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Zitat
ich mein ich hab einen reperaturauftrag in der hand wo 1500 euro oben steht mit fertigstellung am 5.9....
das klingt aber nicht nach irgendeinem "so etwa xxxx€" blabla, kommt mir hingegen recht verbindlich vor. interessant wäre zu wissen, was der auftrag alles beinhält.

mit welchem argument kam die werkstatt, als du von der differenz gehört hast? ich mein, das ist das doppelte bzw. mehr als das doppelte!

der nächste punkt: ein 05er bj und keine paar k€ mehr wert -> kann nicht sein. (oder ist der zustand schon so dermaßen schlecht?)

aufjedenfall eine komische geschichte.

Zitat
weil du hast mehr oder weniger nur vom unfall erzaehlt und mir ist nicht klar ob das ein fremdverschuldeter oder ein eigenverschuldeter unfall ist.
Zitat
es ist noch jemand in die kreuzung eingefahren obwohl er rot hatte ich musste ausweichen kam ins schleudern und knallte mit dem rechten vorderrad seitlich an nen randstein.....
Bearbeitet von master blue am 05.09.2008, 14:03

Unholy

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fremdverschulden, aber die person ist einfach weitergefahren und ich hatte keine zeit, mir nur irgendwas zu merken da ich so mit ausweichen etc beschäftigt war und nach dem knall vom airbag sowieso mit meinem ohr kämpfte keine chance nur irgendwelche fragmente mir zu merken wie automarke etc...

nachdem ich heute viel telefoniert hab auch mit rechtschutz androhung etc

kostet es auf einmal nur noch 2700,- und wird am montag dann repariert.....

dafür wurde mir gesagt wenn der wagen nicht repariert wird, kann sie mir nichts anbieten preislich für den leihwagen ab montag da kostet es dann 26 euro bzw wenn er rep. wird dann mach ma nur 13,-

jetzt wird er rep. und sie brauchen das leihauto am besten morgen sollte das nicht gehn und ich bring das leihauto am montag retour kostet es mich dann pro tag 26,-
würd ich es morgn retour bringen 13,- euro für die folgenden tage (anderes leihauto) da sie anscheinend mein jetziges leihauto schon verkauft haben ^^

muss sagen hatte bis jetzt eigentlich gute erfahrungen mit der werkstatt aber werde ab dem vorfall sicherlich meiden...
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