Ovaron
AT LAST SIR TERRY ...
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Irgendwo hier schwirrt ja glaub ich ein User rum der Anwalt ist oder sich da auskennt.
Ich habe eine frage zu einer Stoßstange die wir verkauft haben. (Imho eine eindeutige Sache aber ich hätte gern eine zweite Meinung von jemand der ausserhalb steht)
Wir haben einer Kundin eine Stoßstange verkauft. Laut Fahrzeugedaten sollte sie passen. Die Dame ist damit zur Lackierei gefahren und hat sie sofort lackieren lassen. Dann wollten sie sie montieren und sind draufgekommen das sie nicht passt. (War die vom Vorgängermodell).
Wir sind dann drauf gekommen das unser Lieferant die Stoßstange falsch angeschrieben hatte und in der Verpackung nicht die richtige drinnen war. Laut Bestellnummer wäre alles korrekt gewesen.
Daraufhin haben wir ihr die Stoßstange ausgetauscht, sie beharrt aber darauf das wir ihr die Kosten der Lackierei auch ersetzen.
Endkontrolle auf korrektheit der gelieferten Ware liegt beim endverbraucher. Sobald man sie verändert (lackiert in dem Fall) gehört sie einem.
Was ist eure Meinung ?
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AdRy
Auferstanden
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Endkontrolle auf korrektheit der gelieferten Ware liegt beim endverbraucher. Sobald man sie verändert (lackiert in dem Fall) gehört sie einem. Würde ein Richter wohl nicht so sehen. Immerhin ist die Kundin laie und kann sicher nicht zwischen zwei (fast gleichen) Stoßstangen unterscheiden. Immerhin habt ihr/du der Kundin die Stoßstange als passend verkauft und nicht kontrolliert. Wie es rechtlich genau aussieht ka.
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Ovaron
AT LAST SIR TERRY ...
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wenn sie die neue neben die alte gelegt hätte, hätte sie mit sicherheit gesehen das sie anderes ist. Das ist mit freiem Auge erkennbar, auch für einen laien.
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daisho
SHODAN
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Wenn Verpackung + Beschreibung nicht mit dem Inhalt zusammenpasst schaut das eher schlecht für euch aus würde ich wetten. Aber das würde ich halt echt mit einem Anwalt besprechen.
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InfiX
she/her
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ich spreche mal als laie aber ich denk schon, dass die verantwortung erstmal bei euch liegt, aber ihr müsstet das dann ja beim lieferanten einfordern können... natürlich ist das ein ganz anderes geschäftsverhältnis und wohl nicht so einfach.
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Ovaron
AT LAST SIR TERRY ...
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Das Verpackung und Inhalt ned zusammenpassen ok, wir haben ihr die Stoßstange ja ausgetauscht. Sie musste jetzt keine 2te kaufen. Aber die Lackierarbeiten übernehmen wir ned.
Ich meine ich hab das Auto nie gesehen, sie war immer mit einem anderen da. Nach bestem wissen und gewissen haben wir ihr eine besorgt (die gepasst hätte, wäre da nicht der Verpackungsfehler).
Es kann doch nicht unsere schuld sein das sie die Stoßstange nicht mit dem Fahrzeug vergleicht ? Ich meine ein bissl Eigenverantwortung muss man schon übernehmen. Es kann immer und überall etwas schiefgehen und es wäre sehr einfach zu vermeiden gewesen.
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userohnenamen
leider kein name
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die einfachste und billigste lösung für die firma: zahlts ihr das lackieren bzw. beauftragt selbst einen lackierer damit ihr ihr die fertige übergeben könnt alles andere wird teurer kommen und in schlechter nachrede enden
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daisho
SHODAN
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Es kann doch nicht unsere schuld sein das sie die Stoßstange nicht mit dem Fahrzeug vergleicht ? Ich meine ein bissl Eigenverantwortung muss man schon übernehmen. Es kann immer und überall etwas schiefgehen und es wäre sehr einfach zu vermeiden gewesen. Würde ich den Anwalt fragen, so "klar" ist das mMn nicht. Warum muss der Kunde davon ausgehen das was falsches geliefert wird? Klar wäre es klüger, aber der Kunde kann im guten Glauben schon davon ausgehen "wird schon passen" - und ja, die Kosten muss man vielleicht tragen. Aber rechtlich kannst dich auf meine Aussage halt nicht verlassen.
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AdRy
Auferstanden
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(die gepasst hätte, wäre da nicht der Verpackungsfehler). Genau das ist der Punkt. Sie hätte gepasst und darauf hat sich der Kunde verlassen. Wenn die Stoßstange falsch wäre, weil der Kunde eine falsche Angabe (Modell, Baujahr,..) gemacht hat, wär er selber schuld. Ist keine eindeutige Situation. Werdets wohl abwarten müssen ob die Kundin einen Anwalt einschaltet, anders wird sie es wohl kaum erzwingen können.
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kleinerChemiker
Here to stay
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Meine laienhafte Meinung:
.) Anwalt kostet vermutlich wirklich mehr und bringt schlechten Ruf. .) Für mich ist das eher ein Folgeschaden und die Frage für mich daher, wie weit ein Händler für Folgeschäden verantwortlich ist. Wenn ein Handyladegerät eine Wohnung abfackelt, zahlt den Schaden sicher auch nicht der Verkäufer des Ladegerätes.
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FendiMan
Here to stay
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Wir sind dann drauf gekommen das unser Lieferant die Stoßstange falsch angeschrieben hatte und in der Verpackung nicht die richtige drinnen war. Laut Bestellnummer wäre alles korrekt gewesen. Stoßstange lackieren und die Kosten dem Lieferanten verrechnen. Der hat ja den Fehler gemacht.
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Ovaron
AT LAST SIR TERRY ...
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Sehr spannend.
JEDEN den ich gefragt habe und aus der Branche kommt, (Handel, Werkstatt, Mechaniker) sagt dasselbe wie ich. "Hatten selbst schon solche Fälle, Endkontrolle liegt beim Kunden, deren schuld.
Für mich völlig unverständlich, das ihr hier einhellig der gegenteiligen Meinung seit .... echt spannend.
: edit
Jetzt als beispiel : Ihr kauft einen neuen PC Tower soll XL-ATX Standard sein, lackiert den um um kommt beim zusammenbauen drauf das er nur ATX oder µATX ist. Der Händler bei dem ihr ihn gekauft hat tauscht ihn euch trotzdem um obwohl er den anderen Tower nicht mehr verwenden kann als NEU. Du darfst den bereits lackierten weil er für den Händler wertlos geworden ist behalten UND den richtigen neuen.
Erwartert ihr von dem Händler dann trotzdem dass er euch die Farbe vom umlackieren + die Arbeit die du reingesteckt hast bezahlt obwohl ein kurzes reinhalten des Mainboards gereicht hätte um zu sehen das es auch passt ?
Bearbeitet von Ovaron am 17.03.2015, 20:54
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kleinerChemiker
Here to stay
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Nicht alle, ich teile deine Meinung, allerdings mit der Anmerkung, dass ein Anwalt teuer ist und die Reputation leidet.
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DAO
Si vis pacem, para bellum
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Sehr spannend.
JEDEN den ich gefragt habe und aus der Branche kommt, (Handel, Werkstatt, Mechaniker) sagt dasselbe wie ich. "Hatten selbst schon solche Fälle, Endkontrolle liegt beim Kunden, deren schuld.
Für mich völlig unverständlich, das ihr hier einhellig der gegenteiligen Meinung seit .... echt spannend.
: edit
Jetzt als beispiel : Ihr kauft einen neuen PC Tower soll XL-ATX Standard sein, lackiert den um um kommt beim zusammenbauen drauf das er nur ATX oder µATX ist. Der Händler bei dem ihr ihn gekauft hat tauscht ihn euch trotzdem um obwohl er den anderen Tower nicht mehr verwenden kann als NEU. Du darfst den bereits lackierten weil er für den Händler wertlos geworden ist behalten UND den richtigen neuen.
Erwartert ihr von dem Händler dann trotzdem dass er euch die Farbe vom umlackieren + die Arbeit die du reingesteckt hast bezahlt obwohl ein kurzes reinhalten des Mainboards gereicht hätte um zu sehen das es auch passt ? Ruf bei der AK und dem Konsumentenschutz an, diese werden dir bestätigen das ein Konsument die Rechnung selbst zu kontrollieren hat, ob alles was er mit nimmt/konsumiert hat bezahlt ist und die Rechnungspositionen stimmen. Hatte mal ein Problem als Konsument und bekam von AK und Konsumentenschutz obrige Info. Gibt schon einen Grund warum ich nur B2B Geschäfte mache.
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AdRy
Auferstanden
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JEDEN den ich gefragt habe und aus der Branche kommt, (Handel, Werkstatt, Mechaniker) sagt dasselbe wie ich. "Hatten selbst schon solche Fälle, Endkontrolle liegt beim Kunden, deren schuld. Natürlich will der Diensleister / Händler sich abputzen, würde sicher jeder hier so machen in deren Situation. Wie es rechtlich aussieht ist wieder was anderes. Vermutlich hat noch nie einer von deren Kunden geklagt.
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