Probleme nach autoVERKAUF
alisss-1 25.04.2013 - 17:23 3034 15
Probmaker
1.0.0.721
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Mit dem ÖAMTC Vertrag kann man zwar die private Gewährleistung ausschließen, und es steht auch eine "wie besichtigt" Klausel drin. Aber wenn der Motor nicht zum Auto gehört, und der Verkäufer mir das nichteinmal plausibel erklären kann, würde ich auch auf Rückabwicklung bestehen - und damit vor Gericht sicherlich auch durchkommen. wenns um einen gebrauchten geht, woher soll der verkäufer das wissen? kann gut sein, dass das vor-vor-vorbesitzer getauscht hat? -> solange es der motor ist der reingehört ist das komplett egal. lass dich nicht verunsichern. bist du rechtsschutzversichert?
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