Probleme nach autoVERKAUF
alisss-1 25.04.2013 - 17:23 3007 15
alisss-1
Bloody Newbie
|
Hallo Leute!
ich hab mir vor ein paar monaten einen a3 gekauft hab das pickerl machen lassen und dann vor kurzem auch verkauft... in dieser zeit habe ich das auto gar nicht zugelassen...
Der Käufer behauptet dass er mich jetzt als "Betrüger" anzeigen kann wenn ich das auto nicht zurücknehme weil das auto einen nicht eingeschriebenen austausch motor hat...
ich hatte davor garnichts von einem austsausch motor gewusst oder ähnliches....
ist so etwas möglich?
MfG alisss-1
|
smashIt
master of disaster
|
du kannst natürlich beim vorbesitzer nachfragen ob der den motor hat tauschen lassen
die intressantere frage is aber ob dir der jetztige besitzer seinen alten motor unterjubeln will
|
alisss-1
Bloody Newbie
|
hab beim vorbesitzer nachgefragt, er wüsste auch nichts von einem austauschmotor... das mit dem unterjubeln hab ich jetzt nicht ganz so verstanden
|
smashIt
master of disaster
|
ganz einfach: du hast n auto mit kaputtem motor holst dir nen gebrauchten mit gutem motor tauscht die beiden motoren und gibst den gebrauchten samt hinigen motor zurück, weil ja n falscher motor drinn steckt
|
alisss-1
Bloody Newbie
|
asoo... glaube aber eher nicht dass er so etwas macht....
|
AGENT 1
was gugst du ?
|
Erstens sollte der Käufer die Motornummer beim Kauf kontrollieren und zweitens gibt es seit Jahren keine Motornummer mehr aber nur eine Fahrgestellnummer, der Motor ist ein Austauschteil
|
alisss-1
Bloody Newbie
|
wie würden dann die chancen für mich stehen wenn es vor gericht geht? was ich so von ein paar bekannten gehört habe, sollte es auch reichen wenn man eine rechnung von der werkstatt vorlegen kann... aber das kann ich ja widerum auch wieder nicht
|
Burschi1620
24/7 Santa Claus
|
Hast du/bzw. er einen Ankauftest beim ÖAMTC gemacht?
|
daisho
SHODAN
|
Das hab ich mir auch gedacht, ein intelligenter Käufer hätte das gemacht. Jetzt mal ausgehend davon du hast bona fide verkauft dürfte das ein Problem des Käufers sein. Im Nachhinein kann man schwer irgendwas geltend machen bzw. muss er dir ja beweisen dass das schon beim Kauf drin war ... was irgendwie schwer wird für den Käufer?
|
d0lby
reborn
|
Also
Privatverkauf
Wie besichtigt und probegefahren gekauft Umtausch, Garantie oder Gewährleistung sind ausgeschlossen.
Würde ich mal sagen...
Was würde hier ÖAMTC Test bringen? Check die das oder was?
|
Ovaron
AT LAST SIR TERRY ...
|
Erstens sollte der Käufer die Motornummer beim Kauf kontrollieren und zweitens gibt es seit Jahren keine Motornummer mehr aber nur eine Fahrgestellnummer, der Motor ist ein Austauschteil da wäre mir neu das es keine Motornummer mehr gibt. bei VW/Audi is es irc so das es einen Motorcode gibt (z.b. BKC) und danach einen 6 Stellige Seriennummer. Wenn im Typenschein der motorcode + Seriennummer drin steht kann man das sehr wohl zuordnen. ABER das steht am Motor normalerweise auf dem Zahnriemendeckel und den kann man sehr leicht umbauen. Keine Ahnung wie der jetzt darauf kommt das da ein anderer Motor drinnen sein soll ?
|
daisho
SHODAN
|
Gewährleistung ist nur ausgeschlossen wenn man es ausdrücklich mitteilt, allerdings gilt beim Privatverkauf eine kürzere (iirc 6 Monate?) und vor allem keine Beweislast beim Verkäufer!
|
alisss-1
Bloody Newbie
|
Hast du/bzw. er einen Ankauftest beim ÖAMTC gemacht? Nein ich habs über ebay gekauft, da habe ich gleich gebietet und hab gar keine zeit gehabt um mir es anzuschauen oder einen test zu durchführen vorher.... Also
Privatverkauf
Wie besichtigt und probegefahren gekauft Umtausch, Garantie oder Gewährleistung sind ausgeschlossen.
Würde ich mal sagen...
Was würde hier ÖAMTC Test bringen? Check die das oder was? genau so habe ich es im kaufvertrag angegeben da wäre mir neu das es keine Motornummer mehr gibt. bei VW/Audi is es irc so das es einen Motorcode gibt (z.b. BKC) und danach einen 6 Stellige Seriennummer.
Wenn im Typenschein der motorcode + Seriennummer drin steht kann man das sehr wohl zuordnen. ABER das steht am Motor normalerweise auf dem Zahnriemendeckel und den kann man sehr leicht umbauen.
Keine Ahnung wie der jetzt darauf kommt das da ein anderer Motor drinnen sein soll ? Wie es ausschaut möchte er mir das auto zurückgeben, aber ohne grund ist das schwer möglich, deshalb ist er ein bisschen in die tiefe des autos gegangen.... Gewährleistung ist nur ausgeschlossen wenn man es ausdrücklich mitteilt, allerdings gilt beim Privatverkauf eine kürzere (iirc 6 Monate?) und vor allem keine Beweislast beim Verkäufer! Bei mir steht drinnen: "ohne jeglicher Gewährleistung..." würde ja reichen oder?
|
ccr
|
Mit dem ÖAMTC Vertrag kann man zwar die private Gewährleistung ausschließen, und es steht auch eine "wie besichtigt" Klausel drin. Aber wenn der Motor nicht zum Auto gehört, und der Verkäufer mir das nichteinmal plausibel erklären kann, würde ich auch auf Rückabwicklung bestehen - und damit vor Gericht sicherlich auch durchkommen.
|
UnleashThebeast
Mr. Midlife-Crisis
|
Solangs der selbe Motor, nur mit anderer Nummer ist, wird das Gericht maximal eine Rechnung schicken.
|