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problem nach autoverkauf... gewährleistung ohne probefahrt?

sebostyler 13.07.2010 - 21:27 8210 43
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u5V8eYCW7P

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Zitat von Pedro
Auf der anderen Seite fällt eine Kupplung -genau so wie Reifen udgl.- meiner Meinung nach unter Verschleissteile.

Vor allen Dingen kann ja keiner sagen was der Typ seit Abfahrt mit dem Teil gemacht hat. Insofern würde ich das mal vom Rechtsschutz/ÖAMTC checken lassen...

Grundsätzlich geb ich dir recht, aber das Gesetz spricht nicht explizit von Verschleissteilen (sofern keine Sondergesetze bestehn für zB Autokauf die ich nicht kenne). Es greift nur insofern ein, als dass "Mängel", welche in der "Natur der Sache" liegen (also dass zB Verschleißteile irgendwann "verschleissen") die allgemeinen Verjährungsfristen nicht gelten. Man kann sich bei Obst somit nicht auf Gewährleistung berufen wenn es nach 6 Wochen verdorben ist (Natur der Sache), sehr wohl aber wenn es nach 3 Tagen verdirbt, weil es hier sehr nahe liegt, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Wenn die Kupplung nach 2 Tagen den Geist aufgibt, dann bleibt es zwar ein Verschleißteil, aber auch hier liegt die Vermutung nahe, dass der Mangel bereits bei Vertragsschluss vorlag. Ob der Mechaniker ein Verschulden trifft lässt sich so nicht so leicht sagen, hier wäre interessant ob er Unternehmer ist oder nicht (erhöhte Sorgfaltspflicht). Grundsätzlich ist in diesem Fall die Gewährleistung warscheinlich gültig ausgeschlossen, dies hindert jedoch niemanden daran, gegebenenfalls auf andere Möglichkeiten umzusteigen (wie oben schon erwähnt Irrtum usw.). Aber ja, Rechtsschutz/ÖAMTC ist sicher die beste Lösung, die haben täglich mit so was zu tun.

Zitat von WONDERMIKE
also arglistig Verschwiegenes etc. scheidet da für mich aus

Es würde auch schon reichen, wenn sie sagt der Wagen ist tip top beinand, obwohl sie keine Ahnung hat ob das auch stimmt! Das wäre die mildeste Form von Vorsatz und hier würde auch schon List in betracht kommen (Irrtum sowieso, solang alle anderen Voraussetzungen gegeben sind).
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 14.07.2010, 12:35

Unholy

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geh bitte privat verkauf somit hat er eh den schlauch - droht ihm damit das ganze an den rechtschutz zu geben und schwupps er meldet sich nimma....

master blue

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beim autoverkauf immer möglichst wenig reden. :p ;)

dio

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hm, gibt es denn überhaupt anspruch auf gewährleistung? laut eu-recht bei privatverkäufen nicht, oder?

u5V8eYCW7P

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Zitat von Unholy
geh bitte privat verkauf somit hat er eh den schlauch - droht ihm damit das ganze an den rechtschutz zu geben und schwupps er meldet sich nimma....

Man merkt, du bist ein wahrer Kenner der österreichischen Rechtslage [/sarcasm]

Nur weils ein Privatkauf war sind noch lange nicht alle Möglichkeiten des Käufers ausgeschlossen. Aber für was schreib ich überhaupt? Hab ich weiter oben schon alles (offensichtlich erfolglos) erörtert.

Das einzige wo ich dir uneingeschränkt Recht gebe ist der Rechtsschutz, der zieht meistens.

WONDERMIKE

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kenough
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Zitat von Jack the ripper
Es würde auch schon reichen, wenn sie sagt der Wagen ist tip top beinand, obwohl sie keine Ahnung hat ob das auch stimmt! Das wäre die mildeste Form von Vorsatz und hier würde auch schon List in betracht kommen (Irrtum sowieso, solang alle anderen Voraussetzungen gegeben sind).

von tip top steht nichts im Vertrag und Mündliches wird er wohl schwer nachweisen können

wenn das mit der Kupplung in der Praxis wirklich mal wo durchgegangen ist kann ich mir ja ab sofort nach jedem Autokauf eine neue vom Verkäufer bezahlen lassen, denn die Kupplung hab ich in 0,nix runtergeschliffen während ein anderer damit ein ganzes Autoleben fahren könnte.. :bash:

userohnenamen

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Zitat von WONDERMIKE
wenn das mit der Kupplung in der Praxis wirklich mal wo durchgegangen ist kann ich mir ja ab sofort nach jedem Autokauf eine neue vom Verkäufer bezahlen lassen, denn die Kupplung hab ich in 0,nix runtergeschliffen während ein anderer damit ein ganzes Autoleben fahren könnte.. :bash:

ack, dafür bräuchtest wahrscheinlich ned mal 2km mehr am tacho als bei übergabe haben

Unholy

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Zitat von Jack the ripper
Man merkt, du bist ein wahrer Kenner der österreichischen Rechtslage [/sarcasm]

Nur weils ein Privatkauf war sind noch lange nicht alle Möglichkeiten des Käufers ausgeschlossen. Aber für was schreib ich überhaupt? Hab ich weiter oben schon alles (offensichtlich erfolglos) erörtert.

Das einzige wo ich dir uneingeschränkt Recht gebe ist der Rechtsschutz, der zieht meistens.


keine garantie und gewährleistung wenn nix händler also wo is scho wieder dei problem?

er hat den schlauch und er wird sich a nimmer melden wennst sagst du gibst es am rechtschutzweiter

der typ probierts einfach nur mehr ned und er hat genau 0 chancen....

ich weiß ned wie oft du schon a auto gekauft oder verkauft hast - aber i weiß sehr wohl von was ich red bzw was für ein schlag mensch der mechaniker wohl is...

u5V8eYCW7P

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Zitat von Unholy
keine garantie und gewährleistung wenn nix händler also wo is scho wieder dei problem?

Ich wiederhol mich ungern

Zitat von Jack the ripper
Grundsätzlich ist in diesem Fall die Gewährleistung warscheinlich gültig ausgeschlossen, dies hindert jedoch niemanden daran, gegebenenfalls auf andere Möglichkeiten umzusteigen (wie oben schon erwähnt Irrtum usw.).

Zitat von Jack the ripper
Es gibt aber auch Dinge, die für gewöhnlich Vorausgesetzt werden können. Wenn zB der Motor nicht geht und man nie von einem Bastlerfahrzeug oder Ähnlichem spricht, dann muss man auch als Privater dafür einstehn (wär ja sonst auch noch schöner).

Zitat von Jack the ripper
Ausserdem kommen noch andere Rechtsbehelfe in betracht wie Anfechtung aufgrund Irrtums (+ ggf. List), je nachdem welcher juristischen Ansicht man sich anschließt eventuell auch Rücktrittsrecht wegen Verzug, wenns eine extrem billige Schüssel war im Extremfall laesio enormis,...

So leicht kann man es sich zu 99 % nicht machen.


Zitat von Unholy
er hat den schlauch und er wird sich a nimmer melden wennst sagst du gibst es am rechtschutzweiter

Schön dass du aufgrund einer unzureichend dargestellten Sachlage alles richtig beurteilen kannst. Ich lerne das von der Pike auf und würd mich hier noch kein endgültiges Urteil fällen traun.


Zitat von Unholy
ich weiß ned wie oft du schon a auto gekauft oder verkauft hast - aber i weiß sehr wohl von was ich red bzw was für ein schlag mensch der mechaniker wohl is...

Ich halte mich immer ganz gern an die Fakten und nicht an windige Vorurteile. Schon möglich dass der Mechaniker sich einfach was rausschlagen möchte (ja, ich halte es sogar für warscheinlich...) WISSEN tu ich es aber, anders als du offensichtlich, nicht. Autos hab ich schon ein paar gekauft, allerdings bis jetzt nur von Händlern! Was das mit der dargestellten Sachlage zu tun hat, und ob man bei mehr "Sachkenntnis" eine fremde Person, die man nie gesehen hat, besser einschätzen kann, das entzieht sich leider meiner Kenntnis.

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Jetzt reg dich nicht auf.
Er soll mal den Rechtsschutz erwähnen und wenn dann noch mal was kommt (was aus der Erfahrung von vielen hier höchstwarscheinlich nicht der Fall sein wird), dann kannst du den Juristen raushängen lassen ;)

u5V8eYCW7P

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Das Aufregen hab ich meiner Gesundheit zuliebe bereits länger aufgegeben ;)

Ich weiß ja nicht wie du das siehst, aber wenn ich ein Problem hab, dann möchte ich nicht, dass mir jemand was einredet was nicht stimmt nicht stimmen muss. Dass der Rechtsschutz die beste Lösung ist, das hab ich auch schon 3-4 mal geschrieben. Wenn du es als "den Juristen raushängen lassen" empfindest, wenn ich falsche oder halbwahre Behauptungen verbessere, dann kann ich das auch nicht ändern. Wenn ich sebostyler bzw. dessen Freundin wär hätt ich gern richtige Auskunft, aber das ist wohl ansichtssache.

ThMb

JO FRLY
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offtopic:

kurze Frage: ich hab bei den bisherigen Autoverkäufen und auch beim Mopedverkauf (alles immer ohne Inserat irgendwo, und billige Autos) immer als Kommentar dazugeschrieben "Gekauft wie besichtigt ohne Gewähr". Wenn das so draufsteht dann braucht der nicht mal anfangen irgendwas im nachhinein zu bemängeln oder liege ich da falsch?

master blue

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wozu überhaupt den rechtsschutz erwähnen. der wird ohnehin erst aktiv, wenn der käufer was unternimmt. bis dahin hats niemanden zu interessieren, ob man einen hat oder nicht.

grundsätzlich sollte man immer mustervertäge verwenden.
Bearbeitet von master blue am 14.07.2010, 15:03

HaBa

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Mit dem Rechtsschutz werben meist die Sauerstoffverschwender => ohne RS bräuchte man eine viel kleinere Anzahl von denen => deshalb wird das jedem und überall empfohlen.

u5V8eYCW7P

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Zitat von ThMb
offtopic:

kurze Frage: ich hab bei den bisherigen Autoverkäufen und auch beim Mopedverkauf (alles immer ohne Inserat irgendwo, und billige Autos) immer als Kommentar dazugeschrieben "Gekauft wie besichtigt ohne Gewähr". Wenn das so draufsteht dann braucht der nicht mal anfangen irgendwas im nachhinein zu bemängeln oder liege ich da falsch?

Das reinzuschreiben ist schon mal ein guter Anfang! Am Besten schließt man noch Irrtum aus (geht nur wenn Verkäufer kein Unternehmer ist bzw. kein Geschäft nach dem KSchG vorliegt) und (wenn man schon dabei ist) auch noch den Wegfall der Geschäftsgrundlage (zwar beim Autokauf nicht so wichtig aber sicher ist sicher). Mehr kann man im Grunde eh nicht ausschließen, also wenn du deinen Vertragspartner wirklich übers Ohr haust (Extremfall: Kein Motor oder ähnliches :D) dann hilft dir der beste Vertrag nix. Aber wegen Kleinigkeiten dürftest dann deine Ruhe haben.

Zitat von HaBa
Mit dem Rechtsschutz werben meist die Sauerstoffverschwender => ohne RS bräuchte man eine viel kleinere Anzahl von denen => deshalb wird das jedem und überall empfohlen.

Ich nehm mal an du meinst damit Anwälte. Bei Anwälten ist ein Rechtsschutz nicht unbedingt das allerbeliebteste. Man muss nämlich ein Teil des Honorars abgeben (gar nicht so wenig wenn ich es recht in erinnerung hab). Ob es in unserer streitsüchtigen Gesellschaft wirklich so stark auffallen würde wenns keinen Rechtsschutz mehr geben würde weiß ich nicht. Wenn dann vermutlich nur bei den kleineren Sachen.
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 14.07.2010, 15:12
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