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problem nach autoverkauf... gewährleistung ohne probefahrt?

sebostyler 13.07.2010 - 21:27 8253 43
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sebostyler

Big d00d
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hallo leute,
meine freundin hat ihr auto jetzt verkauft, eh ur billig.. an einen automechaniker der einfach vorbeikommen is unds gleich mit genommen hat... er hat keine probefahrt gemacht sondern einfach unterschrieben, gezahlt und is weg gefahren...
jetzt meint er aber die kuplung ist kaputt und er will das sie die zahlt, will sie aber eh selbst einbaun aber halt das sie 140 euro für die kuplung selbst zahlt... ich glaub die kuplung ist wirklich schon ziemlich hinüber gewesen, aber ich glaub auch das der preis fürs auto auch sehr billig war...
er meint jetzt überhaupt entweder sie nimmt das auto zurück (anmeldekosten von wieder 180 euro oder sie zahlt ihm die 140) ... er meint er hat laut paragraph 54 oder 56 oder so sogar gewährleistung auf das auto und wenn er ***** wäre müsst sies überhaupt ganz zahln oder so ...
ich hab das gefühl er wills einfach noch billiger haben das auto und versucht sie so übers ohr zu haun...
den vertrag hat er unterschrieben: http://www.keinesorgen.at/uploads/m...trag-privat.pdf

und der teil mit den punkten zum ankacheln ist durchgestrichen...

man muss auch noch dazusagen das sie die rückseite (da erste oben) nicht gedruckt hat...

ist er im recht? nur weil er keine probefahrt gemacht hat?
nein oder?
gruß.sebo

u5V8eYCW7P

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Um ne halbwegs brauchbare Antwort anbieten zu können gehn mir noch ein paar Infos ab:

Wie wurde es verkauft? Ganz normal, Bastlerfahrzeug, "Fahrtüchtig"... (auch eventuelle mündliche Nebenabsprachen können wichtig sein, auch wenns schwieriger zu beweisen ist).
Was heißt Automechaniker? Hat er ein Unternehmen oder Privat?
Baujahr, welches Auto, Verkaufspreis (eventuelle sonstige wertmindernde Schädigungen)
Wenn man § angibt dann ist das Gesetz wos drinnenstehn auch net unwichtig, sonst wirds schwierig ;)

Wenn ich die Infos hab schau ich mir morgen die Sache kurz an und geb bescheid (könnten aber eventuel noch andere Fragen von mir kommen ;) )

//und: zwar für die Rechtslage nicht wichtig aber in der Praxis nicht uninteressant: Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 13.07.2010, 22:16

WONDERMIKE

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kenough
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wie möchte er Gewährleistung haben wenn das im KV ausdrücklich ausgeschlossen ist? § Wünschdirwas?

Silvasurfer

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und von welchen gesetzestext redet er, weil zu § 54 und 56 gibt es viele gesetzetexte

u5V8eYCW7P

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Zitat von WONDERMIKE
wie möchte er Gewährleistung haben wenn das im KV ausdrücklich ausgeschlossen ist? § Wünschdirwas?

Es gibt sehr viele Sachen, die man vertraglich ausschließen kann, die aber trotzdem gelten (wird hier eher net der Fall sein). Ausserdem kommen noch andere Rechtsbehelfe in betracht wie Anfechtung aufgrund Irrtums (+ ggf. List), je nachdem welcher juristischen Ansicht man sich anschließt eventuell auch Rücktrittsrecht wegen Verzug, wenns eine extrem billige Schüssel war im Extremfall laesio enormis,...

So leicht kann man es sich zu 99 % nicht machen.

tintifax

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sie soll ihm sagen, er möge sich eine maus fangen gehn.

master blue

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er soll sich brausen gehen. interessant wär noch, auf welche § er sich da überhaupt bezieht, wahrscheinlich eh lächerlich, aber die neugier siegt. :)
gib bescheid wie es weitergeht.

Burschi1620

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Zitat von WONDERMIKE
wie möchte er Gewährleistung haben wenn das im KV ausdrücklich ausgeschlossen ist? § Wünschdirwas?
Im Vertrag steht doch auch, dass das Fahrzeug im Betriebssicheren Zustand ist (kA ob angehackelt) und eine hinige Kupplung gehört da wohl nicht dazu.

Autoverkaufen, is ein enormer Dreck. Wenn man da nicht aufpasst und einen spitzfindigen Verkäufer hat der sich rechtlich auskennt, kannst schnell mal baden gehen.

HaBa

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Naja, jein, wenn man z.B. so einen Kaufvertrag von der ÖAMTC-Seite verwendet und selber keine "Linke" dreht ist man gegen solche Sauerstoffverschwender schon ganz gut gewappnet.

Neo-=IuE=-

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Zitat von Burschi1620
Im Vertrag steht doch auch, dass das Fahrzeug im Betriebssicheren Zustand ist (kA ob angehackelt) und eine hinige Kupplung gehört da wohl nicht dazu.

Autoverkaufen, is ein enormer Dreck. Wenn man da nicht aufpasst und einen spitzfindigen Verkäufer hat der sich rechtlich auskennt, kannst schnell mal baden gehen.
er hat ja geschrieben, dass der part zum anhakeln als komplettes durchgestrichen wurde!

u5V8eYCW7P

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Zitat von Neo-=IuE=-
er hat ja geschrieben, dass der part zum anhakeln als komplettes durchgestrichen wurde!

Es gibt aber auch Dinge, die für gewöhnlich Vorausgesetzt werden können. Wenn zB der Motor nicht geht und man nie von einem Bastlerfahrzeug oder Ähnlichem spricht, dann muss man auch als Privater dafür einstehn (wär ja sonst auch noch schöner).

Pedro

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Auf der anderen Seite fällt eine Kupplung -genau so wie Reifen udgl.- meiner Meinung nach unter Verschleissteile.

Vor allen Dingen kann ja keiner sagen was der Typ seit Abfahrt mit dem Teil gemacht hat. Insofern würde ich das mal vom Rechtsschutz/ÖAMTC checken lassen...

master blue

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der käufer ist ja selbst schuld wenn er keine probefahrt (ich nehme nicht an, dass ihm dies verwehrt wurde) oder ankaufstest macht. jetzt versucht er halt mit irgendwelchen §-einschüchterungsblabla seine dummheit auszubügeln.

HaBa

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Zitat von Pedro
Auf der anderen Seite fällt eine Kupplung -genau so wie Reifen udgl.- meiner Meinung nach unter Verschleissteile.

Vor allen Dingen kann ja keiner sagen was der Typ seit Abfahrt mit dem Teil gemacht hat. Insofern würde ich das mal vom Rechtsschutz/ÖAMTC checken lassen...

Wenn der Käufer tatsächlich Mechaniker ist dürfte das ja noch weniger Problem sein.

Ist eh eine "Linke", den ersten Kontakt mit dem Verbrechen hat der durchschnittliche unbescholtene Bürger ja beim Gebrauchtwagen(ver)kauf.

WONDERMIKE

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kenough
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vor allem: wenns der Herr Mechaniker beim Wegfahren nicht merkt, dann Fräulein "ich weiß nur wo der Benzin reinkommt" sowieso nicht

also arglistig Verschwiegenes etc. scheidet da für mich aus
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