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Moped AT/DE Rechtsfrage

SergejMolotow 16.02.2023 - 08:30 2727 15
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SergejMolotow

Here to stay
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hi,
Frage weil ich mich zu wenig mit Mopeds auskenne,hab auch schon gegoogelt aber nirgends eine dedizierte Aussage darüber ob legal bzw was da passieren könnte wenn wer draufkommt, aber ich kann mir nicht vorstellen dass das durchgeht/in AT legal ist.

Nachbar besitzt ein Moped (50ccm, offiziell max 45kmh, geht natürlich über 60 oder so, aber das is ne andere Geschichte..)

ist seit Ewigkeiten abgemeldet u jetzt will ers wieder anmelden, über einen Freund in Norddeutschland.
Weil man angeblich in Deutschland bei Mopeds nur ein Versicherungskennzeichen bekommt und kein Pickerl od sonstiges fürs anmelden braucht bzw keine Gebühren zahlen muss. (korrigierts mich falls falsch) (was zahlt/braucht man in AT alles für Mopedanmeldung?)

das kann doch nicht legal sein? vor allem steuerlich!? wenn ich als Österreicher mit Hauptwohnsitz in AT mit einem ausländischen Kennzeichen/in Deutschland zugelassenen Kfz erwischt werde kriegt man doch ziemliche Probleme oder?

er meinte falls er aufgehalten wird erklärt er einfach dass der Kollege aus DE halt grad auf Besuch is und er halt a kleine Runde damit fährt

ccr


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Erlaubt ist es nicht. Ob er mit seiner Ausrede durchkommt, dass der Freund aus Norddeutschland mit dem Moped auf Besuch ist, ist fraglich. Wenn er dann noch zur technischen Überprüfung muss, weil er schneller als mit 45 erwischt wurde, wird es natürlich besonders unschön wenn der Freund nicht greifbar ist. So blöd sind die Behörden in Österreich dann auch nicht.

Viper780

Er ist tot, Jim!
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Wennst ein Fahrzeug im Ausland anmeldest aber hier fährst muss üblicherweise nachgewiesen werden dass es regelmäßig im Heimatland ist.

böhmi

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Spießer
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Beim Auto ein Klassiker und gefundenes Fressen für's Finanzamt.
Ich weiß halt nicht, ob das beim Moped jemals irgend jemanden interessieren wird.

ccr


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Beim Auto geht es auch stark um die NoVA und ev. Zoll. Das Thema fällt beim gebrauchten, zuvor schon in Österreich zugelassenen Moped weg.
Bleibt "nur" die laufende Steuer.

@Viper780: es geht um den "gewöhnlichen Wohnsitz", dort muss das KFZ zugelassen werden
Bearbeitet von ccr am 16.02.2023, 11:06

Drey

disconnected
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Ich fahre ja seit 2021 mit Münchner Nummerntafel rum und wohne in OÖ. (Bevor jemand Schnappatmung bekommt: kein Steuertrick, alles legal und klar versteuert - es würde mich sogar weniger kosten, wenn das Auto in .AT zugelassen wäre).
Ich habe mit Freunden schon Wetten abgeschlossen, wie lange es dauern wird, bis ich deswegen das 1. Mal aufgehalten werde. Bisher: deswegen 0mal und bei anderen Kontrollen hat das nie wen interessiert.

Locutus

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Mit einem Münchner Kennzeichen wäre das vielleicht noch erklärbar und die Polizei würde es dir vielleicht glauben, dass dein Kumpel gerade auf Besuch ist. Aber wer bitte fährt mit einem Moped das offiziell 45 kmh fährt von Norddeutschland nach Österreich? Wahrscheinlich keiner.

Der Rest wurd eh schon gesagt... Meld die Kraxn einfach legal an, die paar Euro die du sparen würdest, legst spätestens bei der ersten Kontrolle hin, mit Aufschlag natürlich. Und wenn die merken, dass die Kiste 60 geht hast sowieso die A Karte.
Einen Freund habens vor Jahren mal erwischt - Taferln weg. Der durfte sein Moped damals einmal quer durch Wien schieben.

Hampti

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Ist das heute nichtmehr so wie vor 25 Jahren, dass die Mopeds alle weit mehr als 45Kmh gehen und das bereits ohne 80ccm Häferl? Damals war es noch so....vorm Krieg usw..

prronto

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Wie das bei Drey geht weiß ich nicht aber grundsätzlich gilt das hier:

https://www.oesterreich.gv.at/theme...%20zu%20laufen.

Hauptwohnsitz in Österreich
Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen ein Kfz oder einen Anhänger mit ausländischen Kennzeichen einen Monat lang in Österreich verwenden. Die Monatsfrist beginnt mit der erstmaligen Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich zu laufen. Eine vorübergehende Verbringung des Fahrzeugs aus Österreich unterbricht diese Frist nicht.
Eine Verlängerung um einen weiteren Monat ist möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass eine inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte. Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.

Deswegen ist Vipers Post auch falsch.

Ich kanns auch aus eigener Erfahrung bestätigen. Wir sind 3 Leute in AT und waren von 2005 bis 2011 mit MUC Kennzeichen in AT unterwegs. Dann habens einen von uns bei einer Kontrolle geprüft. Im Zuge dessen konnten wir nicht nachweisen, dass wir seit Gründung des Wiener Büros irgendein Auto in AT zugelassen hatten.
Daher ging man davon aus, dass alle drei seit 6 Jahren mit DE Kennzeichen unterwegs waren. Den Geldwerten Vorteil haben wir ja alle bezahlt und damit war klar, dass es ein Auto für jeden gab.

War dann recht teuer...ich habs mittlerweile nicht mehr im Kopt. Aber ~60k hat die Fa. dann gezahlt wimre.

Seitdem leasen wir in DE, importieren nach AT und nach 3 Jahren wieder retour und holen aliquot die NOVA zurück. Das ist DEUTLICH günsitger als das gleicht FZ in AT zu leasen.
Aktuell: A6 Avant 40 mit Alcantara, Holz, S-Sline, Standheizung, großem NAVI Paket,AHK und wwi was noch alles geht sich mit einer netto Rate von 600€ aus. Das NOVA Delta schluckt die Firma.

Dafür krieg ich in AT max. einen nackerten Octavia glaub ich.
Bearbeitet von prronto am 16.02.2023, 19:46

Drey

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Ich bin in DE bei einer deutschen Firma angestellt, es ist ein Firmenwagen, meine Firma hat in Österreich keinen österreichischen Betriebsort und nachdem ich jede Woche physisch in München arbeite, ist es sowohl fürs österreichische als auch fürs deutsche Finanzamt klar geregelt. Sachbezug zahle ich btw sowohl in Österreich als auch in Deutschland, Yeah.

prronto

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Zitat aus einem Post von Drey
Ich bin in DE bei einer deutschen Firma angestellt, es ist ein Firmenwagen, meine Firma hat in Österreich keinen österreichischen Betriebsort und nachdem ich jede Woche physisch in München arbeite, ist es sowohl fürs österreichische als auch fürs deutsche Finanzamt klar geregelt. Sachbezug zahle ich btw sowohl in Österreich als auch in Deutschland, Yeah.

2x SB mit einem Tesla? Was verrechnen die dir an SB in AT für ein EV?

Aber bis darauf ist es bei uns 100% ident.
Firma in MUC, in AT nur Büro bisher (wird sich dieses Jahr ändern). Anfangs hatte man uns auch erklärt, dass wir nur nachweisen müssen, alle 180 Tage mit dem Auto in DE gewesen zu sein. Das war im Nachhinein aber leider eine Ente.

Mir dieser Konstellation habe ich eine längere Diskussion mit der Steuerkanzlei gehabt weil ich der Meinung bin, dass ich eigentlich gar keinen SB zahlen müsste, da das Auto in AT jetzt auf mich privat zugelassen ist weil es die Firma in AT steurlich ja (noch) nicht gibt. Und wenn das Ding auf mich privat zugelassen ist, war ich der Meinung, dass mir nur sehr schwer jemand nachweisen kann, dass es ein Firmenwagen ist.

Drey

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Wir haben in .AT ja keinen Betriebssitz und auch kein Büro. Mein Home Office bzw. das Büro meiner Selbstständigkeit zählt da eben nicht dazu. Ich muss ein Tagebuch meiner Aufenthalte in DE und AT führen. Private Uraube zählen hier btw natürlich auch dazu.

In DE zahle ich eben den klassischen Geldwerten Vorteil und der ist eben durch die hohen km der Heimreise-Fahrten echt nicht gering. In AT zahle ich aktuell den klassischen Erinnerungsschilling, also 7cent :D Mit der Gefahr hin, dass wenn Österreich die EV-Regelung ändert ich vollen SB in beiden Ländern zahle. so musste ich zB mit dem Model3 so schauen, dass ich mit den Anschaffungskosten in beiden Ländern unter der jeweils kritischen Marke blieb. Daher habe ich auch keine Anhängerkupplung am Model 3. :-(
Wenn die Regelungen in einem der Länder geändert werden, wäre es um Welten billiger, ich kaufe mir dann privat einen neuen Tesla.

ccr


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Vorsicht, auch ein Homeoffice kann zur Betriebsstätte werden. Wenn Du auch einen Arbeitsplatz im Büro in Deutschland hast, ist das ok. Wenn Du aber exklusiv von daheim aus für ein deutsches Unternehmen arbeitest, wird es komplizierter.
Selbst für österreichische Unternehmen kann das kompliziert werden, wenn es Mitarbeiter im permanenten Homeoffice in einem anderen Bundesland beschäftigt.

Drey

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Danke für die Warnung, aber das Setting ist rockstable geprüft und freigegeben. Auch wie bereits geschrieben: ich bin jede Woche physisch in München, würde auch gar nicht anders gehen. Mein konkreter Sachverhalt (Geschäftsführung in DE mit Wohnsitz in AT und teilweise auch Home Office in AT aber ohne Zweitwohnsitz in DE) dauerte um die vier Monate bis sich die Linzer und Münchner Finanzämter einig waren, wie sie s nun denn gerne hätten.

Aber wir driften ab - zum Thema: lass den Blödsinn und meld das Moped in AT an.

ccr


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Erinnert mich an den Fall, den ich vor zwei Jahren gehabt habe. Deutscher Staatsbürger mit Lebensmittelpunkt in Österreich wird Geschäftsführer in Konzerngesellschaften in Deutschland und Österreich. Da haben viele Anwälte und Steuerberater gut daran verdient :D
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