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Kontaktlinsen nachtragen

El_Barto 27.02.2010 - 23:15 8330 33
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Probmaker

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Zitat von userohnenamen
weil ich damals erst 19/20 war? :D
aso lol dachte du hast den schmarrn eintragen lassen und hast ihn kurz danach aus irgendwelchen gründen abgeben dürfen^^ missverständnis.

Burschi1620

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Ich frag mich halt immer, wer merkt bei einen Unfall, ob du ne Brille oben gehabt hast?! (Brille hab ich eh immer mit - die is mir einfach "runtergefallen" :D)

El_Barto

Big d00d
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Zitat von Probmaker
wieso das?

-> regressforderung der versicherung sollte kein prob sein. holst dir ein gutachten, dass das mit den linsen kein problem war und die sache hat sich... nur bei unfallcausalen problemchen können die regressforderungen betreiben (same story mit nicht-eingetragenen felgen die aber ohne probleme eintragugsfähig sind usw...)

naja ich denk die versicherung kann da schon ordentlich herummeckern, weils ja genau genommen fahren ohne fahrerlaubnis ist, wenn man mit linsen fährt und die nicht eingetragen sind.

danke auf jeden fall, für die tipps!!! ich werd nächste woche mal bei der BH vorbeischaun und nachfragen was die genau brauchen und was sie dafür an kohle wollen.

mfg El_Barto

Probmaker

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@el barto: wenn du linsen hast die in ordnung wären, wenn sie eingetragen wären, dann wirds kaum/keine probs geben. ist ja nicht unfallcausal ;)

AdRy

Auferstanden
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Zitat von Probmaker
@el barto: wenn du linsen hast die in ordnung wären, wenn sie eingetragen wären, dann wirds kaum/keine probs geben. ist ja nicht unfallcausal ;)

so locker würd ichs ned nehmen, im schlimmsten fall kann dir der polizist bei einer kontrolle den schein abnehmen. dann darfst zu fuß nach hause gehn und bist den schein los.

Jediknight

Big d00d
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also so schlimm ist auch wieder nicht siehe:

http://www.optiker.at/infos/info025.htm

und hier das Verfahren vom Verwaltungsgerichtshof:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...311_20030429X00

Die Codes die im Führerschein stehen(die zuvor geposten worden sind):

http://help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040120.html

@el barto:
Wenn du mit Kontaktlinsen fahren willst musst du diese eintragen lassen im Führerschein, aber es wird dir sicher nicht der Führerschien bei einer Kontrolle abgenommen ;)

UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Österreich ist btw das einzige Land innerhalb der EU, bei dem im Führerschein bei den Sehhilfen zwischen Brille/Linsen unterschieden wird.

AdRy

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Zitat von Jediknight
also so schlimm ist auch wieder nicht siehe:

http://www.optiker.at/infos/info025.htm

und hier das Verfahren vom Verwaltungsgerichtshof:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...311_20030429X00

und das weiß jetzt jeder 0815 polizist und hält sich drann? :rolleyes:

V!Ct0R

Here to stay
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hat jemand nun die kontaktlinsen nachtragen lassen? bei mir ist nämlich auch nur der 01.01 code vermerkt, aber trage seit jahren kontaktlinsen... werde mir auch nächste woche den code 111 eintragen lassen und da könnte man ja im selben zug auch die kontaktlinsen vermerken. nur was brauch ich dazu? irgendwo hab ich gelesen, dass ein verträglichkeitsgutachten nicht mehr nötig sei

Silvasurfer

I do my own stunts
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also zum augenarzt musst noch immer gehen, der überprüft ob du die kontaktlinsen verträgst und auch den umgang beherrscht.

ist ja natürlich eine eigenart von österreich zwischen den sehhilfen unterschiede zu machen :bash:

V!Ct0R

Here to stay
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reinste schikane.... und beim fielmann&co kann ich das nicht erledigen?! ich kann ja auch nirgends eine information finden, wie man die kontaktlinsen genau nachtragen lassen soll... und das verkehrsamt selbst kann man scheinbar auch telefonisch nicht erreichen?!

-edit- Seit 1. Oktober 2011: Es entfällt das bislang zwingend erforderliche Verträglichkeitsgutachten bei der Eintragung von Kontaktlinsen als Sehbehelf im Führerschein. In Fällen einer absoluten Unverträglichkeit von Kontaktlinsen sind ärztliche oder behördliche Maßnahmen auch nicht erforderlich, da der Betreffende aufgrund der auftretenden Beschwerden von der Verwendung der Kontaktlinsen freiwillig absehen würde.

tja, was ich trotzdem an unterlagen mitnehmen muss weiß ich immernoch nicht
Bearbeitet von V!Ct0R am 02.04.2013, 12:44

ccr


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Bei mir haben die Pfosten damals überhaupt nur die Kontaktlinsen eingetragen - sollte jemals ein Polizist beanstanden, dass ich mit Brille unterwegs bin, geht das sicher auch bis zum VwGh. :p

AdRy

Auferstanden
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Also NUR um kontaklinsen nachtragen zu lassen würd ichs nicht machen, aber da du sowieso was anderes eintragen lässt ok.

IIRC gabs da vor paar jahren mal ein VwGh (?) urteil, dass man keine strafe zahlen muss wenn man mit kontaklinsen fährt obwohl nur Brille eingetragen ist.
Wenn der Polizist deppert daherkommt soll er halt vorort einen sehtest machen.. ich z.b. seh mit der brille schlechter weils ewig nimmer erneuert wurde im gegensatz zu den linsen, es wär also fahrlässig weiter mit brille zu fahren.

XXL

insomnia
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meine mutter hatte in ihrem alten schein noch stehen dass sie zu den kontaktlinsen noch eine ersatzbrille mitführen muss, von dem her ist das eh nicht so schlimm

ich hatte damals beim ausstellen auch einen schrieb vom augenarzt wegen der verträglichkeit aber anscheinend ist das auch gefallen

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Ich hab als ich den Mopperl Schein nachgemacht hab auch gleich Kontaktlinsen zusätzlich zur Brille eintragen lassen. Ist ein eigenes Gutachten vom Augenarzt, geht schnell und kostet afair nichts.
Nur deswegen den Führerschein neu bestellen würd ich mir nicht. Ich hab noch gar nie von jemandem gehört dass er deswegen gestraft wurde.
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