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In D. angemeldetes Fahrzeug 2-3 Monate ohne D-Hauptwohnsitz angemeldet lassen

Aeefire 25.10.2017 - 22:57 1653 3
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Aeefire

Big d00d
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Servus,

Ich war jetzt 1 Jahr in Deutschland wohnhaft+arbeitstätig... und habe dort auch vor einem halben Jahr ein Auto gekauft und angemeldet.

Aufgrund einer kleinen Auszeit meinerseits (und fehlender Finanzierung an einer öffentlichen Einrichtung) gebe ich meine derzeitige Wohnung für ca. 2-3 Monate auf, ziehe also wieder nach Österreich und danach wieder zurück nach Deutschland.

Da ich eben nach diesen 2-3 Monaten in Österreich für ca. 4 Jahre wieder in Deutschland leben+arbeiten werde, und mir die Bürokratie/nova/.... des importierens und dann wieder exportierens nach/von Österreich sparen will (das sind immerhin mindestens ca 1k Euro bei meinem 2012er Seat Leon), wollte ich fragen ob es da Probleme geben könnte wenn ich keinen Hauptwohnsitz in Deutschland habe, das Auto aber nicht abmelde / die Versicherung weiter laufen lasse mit Weitersendungsvertrag von meiner alten Adresse nach Ö. .... ?

Was könnte passieren? Könnte das Finanzamt sich beim Einfordern der KFZ Steuer beschweren, dass ich keinen Wohnsitz mehr in D. habe? Oder kann mir da realistischerweise nur der Versicherer in den paar Wochen draufkommen und mich kündigen? Zahlen würde ich ja einfach alles weiter brav, die Rechnungen bekomme ich ja per Post weitergesendet...

Hat da jemand Erfahrung / kennt sich da aus / kann das einschätzen?

Thx.

ccr


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Relativ simpel:

Du verstößt gegen deutsches Recht, weil Dein Auto auf eine Adresse zugelassen ist, an der Du nicht wohnst.

Meldest Du einen Hauptwohnsitz in Österreich, verstößt Du ausserdem nach 1 Monat gegen österreichisches Gesetz, weil Du dann das Auto hier zulassen müsstest (d.h. Verstoß gegen das Kraftfahrgesetz, Steuerhinterziehung (NoVA, motorbezogene Versicherungssteuer,...), blablabla).
Solltest Du hier keinen Hauptwohnsitz anmelden, hättest Du AFAIR 1 Jahr Zeit für die Ummeldung.

Das mit dem Postnachsendeauftrag wird nicht funktionieren - das geht zumindest in Österreich nur für normale Briefsendungen, aber nicht für eingeschriebene Sendungen, und sowieso nicht für behördliche Briefe. Ich nehme an, dass das in Deutschland ähnlich ist. Man könnte Dir also keine Strafmandate übermitteln, etc.

Aeefire

Big d00d
Registered: Sep 2010
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Zitat aus einem Post von ccr
Relativ simpel:

Du verstößt gegen deutsches Recht, weil Dein Auto auf eine Adresse zugelassen ist, an der Du nicht wohnst.

Meldest Du einen Hauptwohnsitz in Österreich, verstößt Du ausserdem nach 1 Monat gegen österreichisches Gesetz, weil Du dann das Auto hier zulassen müsstest (d.h. Verstoß gegen das Kraftfahrgesetz, Steuerhinterziehung (NoVA, motorbezogene Versicherungssteuer,...), blablabla).
Solltest Du hier keinen Hauptwohnsitz anmelden, hättest Du AFAIR 1 Jahr Zeit für die Ummeldung.

Das mit dem Postnachsendeauftrag wird nicht funktionieren - das geht zumindest in Österreich nur für normale Briefsendungen, aber nicht für eingeschriebene Sendungen, und sowieso nicht für behördliche Briefe. Ich nehme an, dass das in Deutschland ähnlich ist. Man könnte Dir also keine Strafmandate übermitteln, etc.

Hm, so ähnlich hatte ich mir das schon gedacht... Hast du Erfahrungen damit: http://freiefamilie.de/kfz-empfangsberechtigter/ ? Anscheinend kann man eine Art Empfangsberechtigung ausstellen und bräuchte dann nicht zwingend einen Wohnsitz in Deutschland.

Und da ich potenziell sowieso mit 1.1.2018 wieder in D wäre, würde das mit 1 Monat glaube ich wohl eher kein Problem sein...

Viper780

Er ist tot, Jim!
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Hast du keine Freunde oder Bekannte in Deutschland?
Meldest dich halt bei denen als Hauptwohnsitz und in Österreich nur Nebenwohnsitz
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