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Gebrauchter vom Händler & Probleme, was tun?

octacore 20.10.2010 - 17:00 3472 30
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Starsky

Erbeeren für alle!
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Zitat von sk/\r
was ja imo ne riesen frechheit ist. im prinzip sind am auto _nur_ verschleissteile. weil zB selbst der lack spröde wird bzw. das blech drunter mal rostet => verschleissteil.
wieso?
der turbolader bzw. dessen lager unterliegt einer stetigen mechanischen belastung, nicht umsonst muß laut hersteller der lader bei einer gewissen km-anzahl getauscht werden.

früher sind gerade beim 1.8t von vag laufend die turbos verreckt, wenn die autos nur kurzstrecke gefahren wurden (öl wurde nicht warm genug, hat sich an der ölleitung angesetzt und das turboladerlager hat nicht genug schmierung bekommen).

ist halt so eine sache mit den turbomotoren, würde mich auch interessieren, ob man das aufgrund des aktuell wiederaufkommenden turbobenzinertrends nun irgendwie konstruktiv in den griff bekommen hat.

das blech dazu ist ein schlechter vergleich. das der lack im laufe der jahre ausbleicht, wenn er nicht gepflegt wird ist ja nichts neues.

bzgl. rost: gegen durchrostung (achtung - rost ist nicht gleich durchrostung!!) gibt ja mittlerweile auch jeder hersteller garantie, wobei zur inanspruchnahme der garantie immer ein lückenloses serviceheft erforderlich ist (garantiebedingungen!!).
Bearbeitet von Starsky am 21.10.2010, 09:41

Cobase

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Zitat von Starsky
nicht umsonst muß laut hersteller der lader bei einer gewissen km-anzahl getauscht werden.
Zum Beispiel? Mir wär bisher in keinem Serviceheft der Eintrag "Turbolader bei xxx.xxx km Service wechseln" untergekommen.

Zitat von Starsky
früher sind gerade beim 1.8t von vag laufend die turbos verreckt, wenn die autos nur kurzstrecke gefahren wurden (öl wurde nicht warm genug, hat sich an der ölleitung angesetzt und das turboladerlager hat nicht genug schmierung bekommen).
Motor kalt treten + ohne Nachlaufen sofort abstellen verkraftet kein Turbomotor auf Dauer gut, das ist kein spezielles VW-Problem.

u5V8eYCW7P

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Zitat von sk/\r
was ja imo ne riesen frechheit ist. im prinzip sind am auto _nur_ verschleissteile. weil zB selbst der lack spröde wird bzw. das blech drunter mal rostet => verschleissteil.

Nur weil der Hersteller das als Verschleißteil bezeichnet heißt das noch lange nicht, dass das die Gewährleistung nicht erfasst (ich müssts mir raussuchen, aber ich glaub von Verschleißteil wird da nichtmal gesprochen). Wer sich nicht auskennt schaut halt in die Röhre wenn man sich vom Händler was einreden lässt.

Cobase

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Zitat von Starsky
die frage ist halt, ob gewisse dinge im kaufvertrag nicht ausgenommen werden - verschleißteile z.B. (und ein turbolader ist eben auch ein verschleißteil).
Ausgenommen von was? Der Händler hat prinzipiell eine Gewährleistungspflicht "." Mir wäre nicht bekannt, daß der Gesetzgeber "Verschleißteile" kennt. Wäre ja ein glatter Freibrief für jeden Hersteller/Händler.

Gegi

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Zitat von Starsky
wieso?
der turbolader bzw. dessen lager unterliegt einer stetigen mechanischen belastung, nicht umsonst muß laut hersteller der lader bei einer gewissen km-anzahl getauscht werden.

motor und getriebe unterliegen auch einer stetigen mechanischen belastung... :rolleyes:

octacore

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Ich habe derzeit die Gewährleistung und zusätzlich vom Händler noch 1 Jahr extra Gebrauchtwagengarantie.

Als erste mal in Werkstatt stand tauschten die nur ein kleines Teil, ironischerweise fing es ab dem Zeitpunkt so richtig an das alle bereits vorhanden "Stör"-Geräusche lauter wurden bzw. dann kam auch die Motorstörungsanzeige.

Im Ort fährt ein identer Navara rum, ich bin mit dem gefahren bzw. lies dem mit meinen fahren. Das sind zwei völlig verschiedene Geräuchkulissen von der Fahrleistung erst gar nicht zu reden.
Dabei hat er 200TKM oben schon am Motor, meinte aber auch das er einen Turbo bei 90TKM brauchte nur ging das auf Werksgarantie noch.

sk/\r

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Zitat von Jack the ripper
Nur weil der Hersteller das als Verschleißteil bezeichnet heißt das noch lange nicht, dass das die Gewährleistung nicht erfasst (ich müssts mir raussuchen, aber ich glaub von Verschleißteil wird da nichtmal gesprochen). Wer sich nicht auskennt schaut halt in die Röhre wenn man sich vom Händler was einreden lässt.

na im fall vom blech ist es ja eben _kein_ verschleissteil. deswegen versteh ich die ausnahme der verschleissteile nicht?

gibts da wo eine bindende liste was in der autoindustrie als verschleissteil gilt und was nicht?

master blue

Mr. Anderson
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Zitat
Ausgenommen von was? Der Händler hat prinzipiell eine Gewährleistungspflicht "." Mir wäre nicht bekannt, daß der Gesetzgeber "Verschleißteile" kennt. Wäre ja ein glatter Freibrief für jeden Hersteller/Händler.
irgendwie muss das aber geregelt sein. keine regelung ist auch ein freibrief für verschleißteile (die es unbestritten gibt).

hier wird meine meinung großteils geteilt.
man müsste wissen, was bei diesem modell üblich oder unüblich ist.

octacore

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Komme eben vom ARBÖ, mit reparierten Fehler und der Motor bringt auch wieder Leistung :)

Der Turbo hat überladen (bis 1.8 statt max 0.95) da wohl etwas nicht richtig zusammengebaut/angeschlossen wurde beim Händler. Daher traten auch die starken Nebengeräusche auf etc meinte der Mechaniker vom ARBÖ bzw. langfristig hätte es was genommen.

Dauerte ~15mins Diagnose + Beheben.

Gekostet hat es nur Mitglied zu werden, was ich im Prinzip so und so vor hatte.

böhmi

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Dürfte wohl das Wastegate nicht aufgemacht haben (Druckdose nicht angeschlossen).
Hast Glück, dass es beim doppelten Ladedruck noch nix geholt hat.

Ich hätte ihn aber auf 1.8 bar gelassen und die Einspritzmenge dazu passend erhöht :D :D scnr

Starsky

Erbeeren für alle!
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Zitat von octacore
Komme eben vom ARBÖ, mit reparierten Fehler und der Motor bringt auch wieder Leistung :)

Der Turbo hat überladen (bis 1.8 statt max 0.95) da wohl etwas nicht richtig zusammengebaut/angeschlossen wurde beim Händler. Daher traten auch die starken Nebengeräusche auf etc meinte der Mechaniker vom ARBÖ bzw. langfristig hätte es was genommen.

Dauerte ~15mins Diagnose + Beheben.

Gekostet hat es nur Mitglied zu werden, was ich im Prinzip so und so vor hatte.
freut mich, daß es so glimpflich gelaufen ist. :)

befremdlich ist aber, daß der händler bzw. die werkstätte zwar eine diagnose ausgelesen hat, aber den fehler nicht gefunden bzw. behoben hat.

da würde ich dort auf jeden fall ein paar takte ablassen.

u5V8eYCW7P

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Zitat von sk/\r
na im fall vom blech ist es ja eben _kein_ verschleissteil. deswegen versteh ich die ausnahme der verschleissteile nicht?

gibts da wo eine bindende liste was in der autoindustrie als verschleissteil gilt und was nicht?

Welche Ausnahme für Verschleißteile? Die Gewährleistung gilt grundsätzlich für das Auto, so wie es gekauft wurde. Wenns da innerhalb der 6 Monate was hat, dann muss der Händler beweisen, dass das erst nach dem Kauf aufgetreten ist, womit er sich bei nem Turbo ohne teures Gutachten sehr sehr schwer tun wird. Anders wärs zB bei Reifen (blödes beispiel weil man die ja vor kauf selbst als laie besichtigen kann). Angenommen das auto wurde als "verkehrssicher" oä. verkauft. Wenn der Kunde nach 500 km draufkommt dass die Reifen im Eimer sind (sagen wir mal 0,5 mm) dann wird das Problem schon vor dem Kauf vorhanden gewesen sein, wenn er nach 50000 km draufkommt schauts ganz anders aus (hier ist aber auch der "beweis" viel einfacher. Bei nem Turbo würd ich nichtmal davon ausgehn, dass sich der Händler nach 50k km freibeweisen kann). Deshalb ist auch die 6 Monats Frist so wichtig, weil es viel viel warscheinlicher ist, dass der Händler eben nicht beweisen kann (bzw. aufgrund des Aufwands dies nicht machen wird) als dass man was selbst beweist.

Ganz anders schauts aus wenn ein "Bastlerfahrzeug" oder "Auto mit kaputtem Turbo" verkauft wird, da weiß man es ja vorher.

Eine "verbindliche" Liste wird man vermutlich nirgends finden. 1. werden solche mängel wohl viel viel öfter über Kullanz abgewickelt als über die Gerichte ausserdem hätten die Hersteller gar keine Berechtigung dass sie so eine Liste erstellen, im Zweifel muss es halt das Gericht klären.

Zitat von master blue
irgendwie muss das aber geregelt sein. keine regelung ist auch ein freibrief für verschleißteile (die es unbestritten gibt).

hier wird meine meinung großteils geteilt.
man müsste wissen, was bei diesem modell üblich oder unüblich ist.

Die 123recht seite bezieht sich auf deutsches recht. Hab grad nachgesehn, bei uns gibts keine direkte Unterscheidung zwischen Sach- oder Verschleißmangel (nur zwischen Sach- und Rechtsmangel, aber das ist ganz was anderes). Das einzige was hier VIELLEICHT greifen würde ist eine Bestimmung, nach der die Beweislastumkehr nicht greift, wenn diese mit der Sache oder mit dem Mangel unvereinbar ist (als Beispiel: Milch kann man nach 3 Monaten nicht reklamieren und der Händler muss dann beweisen dass die Milch in Ordnung währe). Was bleibt ist eine leichtere Beweisbarkeit.

Außerdem: Nur weil ein Turbo bei einem Modell sehr oft hochgeht heißt das noch lange nicht dass der Händler aus der Gewährleistung draußen wär (wär ja noch schöner :eek: ) GERADE DANN kann man wohl sehr einfach beweisen, dass das Problem schon beim Kauf bestanden hat, selbst wenn man einen Neuwagen kauft ;)

FearEffect

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Zitat von octacore
Komme eben vom ARBÖ, mit reparierten Fehler und der Motor bringt auch wieder Leistung :)

Der Turbo hat überladen (bis 1.8 statt max 0.95) da wohl etwas nicht richtig zusammengebaut/angeschlossen wurde beim Händler. Daher traten auch die starken Nebengeräusche auf etc meinte der Mechaniker vom ARBÖ bzw. langfristig hätte es was genommen.

Dauerte ~15mins Diagnose + Beheben.

Gekostet hat es nur Mitglied zu werden, was ich im Prinzip so und so vor hatte.

Es is immer wieder traurig, wie wenig heutzutage ein Mechaniker in einer sogenannten "Fachwerkstätte" kann. Glaub die können nur mehr "´s Kastl am Boardcomputer oder was auch immer anschließen und Fehlercodes auslesen" und anschließend komplette Module austauschen.
Ein Gespür was das Auto hat haben nimmer viele :(

ÖAMTC und ARBÖ können da imho viel mehr.

22zaphod22

chocolate jesus
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Zitat von FearEffect
Es is immer wieder traurig, wie wenig heutzutage ein Mechaniker in einer sogenannten "Fachwerkstätte" kann. Glaub die können nur mehr "´s Kastl am Boardcomputer oder was auch immer anschließen und Fehlercodes auslesen" und anschließend komplette Module austauschen.
Ein Gespür was das Auto hat haben nimmer viele :(

ÖAMTC und ARBÖ können da imho viel mehr.

das wollen / dürfen sie auch gar nicht mehr ... so wie du sagst ... die tauschen gleich ganze elemente ... mit reparatur hat das eigentlich nichts mehr zu tun ...

ich hab vor einem jahr einen a6 gebraucht bei einem händler gekauft ... einige macken gefunden und sofort auf gewährleistung reklamiert ... jedesmal stand von seite des händlers das thema "wer zahlt das jetzt" im raum ... und gedauert hats auch EWIG

userohnenamen

leider kein name
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Zitat von 22zaphod22
ich hab vor einem jahr einen a6 gebraucht bei einem händler gekauft ... einige macken gefunden und sofort auf gewährleistung reklamiert ... jedesmal stand von seite des händlers das thema "wer zahlt das jetzt" im raum ... und gedauert hats auch EWIG

ganz ehrlich, dafür gibts versicherungen wie z.b. realgarant
das muss der gebrauchtwagenhändler halt in den preis reinrechnen
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