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Für die Dashcam-Driver: in .at verboten

Cuero 30.04.2013 - 09:03 4092 19 Thread rating
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Cuero

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http://oe1.orf.at/artikel/338696

Zitat
Ein Antragsteller wollte seine private Videoüberwachung im Auto bei der Datenschutzkommission registrieren lassen. Zu seinem eigenen Schutz, falls er in einen Unfall verwickelt werden sollte, so das Argument. Die Datenschutzkommission lehnte den Antrag ab, sagt deren Geschäftsführerin Eva Souhrada-Kirchmayer: "Hier handelt es sich um eine systematische fortlaufende Feststellung von Ereignissen, und dafür ist im Wesentlichen die rechtliche Befugnis nicht gegeben."

creative2k

Phase 2.5
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Sehr gut. Ich hoffe vor allem, dass das von der Exekutive auch kontrolliert wird. Sicher gibts genug "Hilfssheriffs" denen das wurscht sein wird, aber das ist mal ein Anfang.

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Ich werd mir dennoch eine zulegen, sobald ich mal ein ordentliches Modell gefunden hab.
Sollen mir mal nachweisen dass das Ding aktiviert ist..

Cobase

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Mobiltelefon + Fahrzeughalterung

b_d

pixel imperfect
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hmpf? sind dann eigentlich go pros an helmen bei den biker was man bei ausfahrten inzwischen bei jedem dritten sieht (und bei sumo fahrer bei jedem :D) auch verboten?

Neo-=IuE=-

Here to stay
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Zitat von Obermotz
Ich werd mir dennoch eine zulegen, sobald ich mal ein ordentliches Modell gefunden hab.
Sollen mir mal nachweisen dass das Ding aktiviert ist..

wofür willst das machen?

edit: "verwerten" wirst es ja nicht können, nachdem es illegal aufgenommen wurde
Bearbeitet von Neo-=IuE=- am 30.04.2013, 10:41

Obermotz

Fünfzylindernazi
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"Nach" einem Unfall ist es legales und verwertbares Material. Österreichische Gesetzgebung ;)

noledge

CWNE #540
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Zitat von Neo-=IuE=-
wofür willst das machen?
als beweis wird es dann nämlich sicher nicht zugelassen, wenn es verboten war es aufzunehmen

Zitat
ausm RIS
Aus reinen „Ordnungsmängeln“ ergibt sich kein Beweisverwertungsverbot. Aus der reinen Verletzung von Vorschriften bei der Erlangung von Beweismitteln ergibt sich nicht die Unzulässigkeit der Verwertung eines zulässig erhobenen Beweismittels. Das DSG bezweckt auch keine Einschränkung des Prinzips der materiellen Wahrheit und dient nicht dem Schutz vor der Ahndung disziplinarrechtlich relevanter Taten. Nach der Rsp des VwGH besteht kein Beweisverwertungsverbot für Zeugenaussagen, die „entgegen einer Amtsverschwiegenheitsverpflichtung“ zustande gekommen sind (VwGH 29.11.2000, 2000/09/0079). Ist aber sogar in diesen Fällen die Verwertung eines bereits „unzulässig erhobenen“ Beweismittels zulässig, muss umso mehr die Verwertung eines „zulässig erhobenen“ Beweismittels zulässig sein, da sich allfällige datenschutzrechtliche Mängel nicht auf die Zulässigkeit des Beweismittels selbst beziehen, sondern auf formale „Übermittlungsvorschriften“.

bezieht sich zwar nicht auf kameraüberwachung direkt, aber da es sich direkt auf das DSG bezieht... wenn auch disziplinarrechtlich, aber das liegt sicher unter betrug. wird aber sicher (ohnehin, wenn du schon videoaufzeichnung brauchst, um was nachzuweisen) eine juristische streiterei, aber nur weil die videoaufzeichnung nicht erlaubt ist, muss das nicht automatisch heissen, dass es als beweis nicht zugelassen wäre.

zum thema: schade, hab mir jetzt (neues auto kommt bald) auch überlegt, sowas reinzutun, aber bin noch an der modellauswahl / preis gescheitert. die idee is nämlich ned schlecht. bei uns wohl (noch?) nicht so notwendig, aber wenn man sich manche videos anschaut, hat man ohne sowas wirklich oft die arschkarte.
Bearbeitet von noledge am 30.04.2013, 10:48

daisho

SHODAN
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Zitat von Obermotz
Ich werd mir dennoch eine zulegen, sobald ich mal ein ordentliches Modell gefunden hab.
Sollen mir mal nachweisen dass das Ding aktiviert ist...
Der Polizist sieht die Halterung und Kamera ... wovon wird er wohl ausgehen?
Dem Richter solltest mit deiner Story auch nicht mit dem Ar... ins Gesicht fahren - die/der glaubt dem Exekutivbeamten sicher eher als einem "Benzinbruder" (ums jetzt mal so auszudrücken) :rolleyes:
Zitat von Obermotz
"Nach" einem Unfall ist es legales und verwertbares Material. Österreichische Gesetzgebung ;)
Und du willst dem Richter erklären dass du kurz vor dem Unfall mal schnell die Kamera aktiviert hast (weil sie ja nicht die ganze Zeit läuft) oder wie?

Auch wenn es kein Beweisverwertungsverbot gibt, riskiert man damit halt dann halt eine Strafe weil man die Kamera verwendet hat.



Imho sehr wackelig. Mit dem Spruch "beweis mir das mal" kannst in so einem Fall sicher popowackeln gehen ...

böhmi

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Zitat von daisho
Der Polizist sieht die Halterung und Kamera ... wovon wird er wohl ausgehen?
Dem Richter solltest mit deiner Story auch nicht mit dem Ar... ins Gesicht fahren - die/der glaubt dem Exekutivbeamten sicher eher als einem "Benzinbruder" (ums jetzt mal so auszudrücken) :rolleyes:

Und du willst dem Richter erklären dass du kurz vor dem Unfall mal schnell die Kamera aktiviert hast (weil sie ja nicht die ganze Zeit läuft) oder wie?

Auch wenn es kein Beweisverwertungsverbot gibt, riskiert man damit halt dann halt eine Strafe weil man die Kamera verwendet hat.



Imho sehr wackelig. Mit dem Spruch "beweis mir das mal" kannst in so einem Fall sicher popowackeln gehen ...

Naja, wenn es zu einem Prozess kommt, und du ohne die Aufnahme verlieren würdest, dann wirst du vermutlich mit der Strafe für die Ordnungswidrigkeit billiger davon kommen, als wenn du den Prozess verlierst ;)

daisho

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Kommt vermutlich darauf an was passiert ist, aber da muss es sich ja schon um Personenschaden und grobe Fahrlässigkeit eurerseits handeln? Aber vielleicht kommt das bei euch öfter vor :confused:

In was für einer Situation beispielsweise würde euch das Video wirklich helfen bzw. den Schaden um mehr verringern als eine mögliche Strafe?

ccr


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Bei den Unfällen von denen hier im Forum in letzter Zeit geschrieben wurde, hatte ich nicht das Gefühl, dass die Schuldfrage besonders strittig und durch eine Videoaufnahme eindeutig klärbar gewesen wäre.

Ich finde das schon in Ordnung so, dass bei uns nicht jeder alles filmen darf. Bei unserer Blockwartementalität wäre ausserdem die Exekutive bald mit Videoauswertungen und Anzeigen überlastet. :p

XXL

insomnia
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Zitat von böhmi
Naja, wenn es zu einem Prozess kommt, und du ohne die Aufnahme verlieren würdest, dann wirst du vermutlich mit der Strafe für die Ordnungswidrigkeit billiger davon kommen, als wenn du den Prozess verlierst ;)

wenn die strafhöhe wirklich 10.000 nur fürs aufnehmen und 20.000 wenn sich wer dadurch gestört fühlt müssts da schon um einen groben crash gehen dass sich das auszahlt :D

b_d

pixel imperfect
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ich wiederhol mich: helmkameras (die im zweifel ja auch genau für das verwendet werden könnten) sind kein problem :confused:

daisho

SHODAN
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Pauschal (also dauernd) in der Öffentlichkeit filmen ohne registrierte und für diesen Zweck erlaubte Kamera ist im Normalfall IMMER ein Problem, nur wo kein Richter da kein Henker.

/Edit: Ich möchte nicht wissen wie viele Kameras irgendwelche Hausbesitzer als Überwachungsanlage aufgestellt haben die eigentlich alle illegal sind ...
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