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Fragen zur Anmeldung eines Neuwagens

DeeJay58 20.03.2014 - 08:31 2519 6
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DeeJay58

Bloody Newbie
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Hallo!

Es kommt ja bald mein neuer und da ich den um die Förderung zu bekommen leider leasen musste ergeben sich damit für mich ein paar Fragen, da ich Leasing bislang nix am Hut hatte und auch nicht verstehe warum manche so gerne leasen...:

1: Im Leasingvertrag steht dass der Typenschein als Sicherheit bei der Bank bleibt. Nur gibt es ja gar keinen Typenschein mehr. Sondern irgendwas anderes. Wie heißt das Ding und bleibt dieses dann bei der Bank?

2: Wenn diesen Typenschein Neu die Bank behält, wie melde ich dann mein Auto an? Ich kenne das nur so, dass man mit Kaufvertrag und Typenschein seine Anmeldung durchführen kann. Was nehme ich in dem Fall zur Versicherung mit?

Die dritte Frage habe ich während dem Schreiben vergessen...

Danke schon mal für die Antworten
Bearbeitet von DeeJay58 am 20.03.2014, 08:37

Ovaron

AT LAST SIR TERRY ...
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Ich hab zwar kein Leasing, aber einen Kredit bei der Porschebank.

@ 1 Es gibt keinen Typenschein mehr ? WTF ? wieso ned ?

@ 2 Als ich mein Auto damals angemeldet habe, wurde der Typenschein meinem Versicherungsvertreter gegeben zum Anmelden und der hat ihn an den Händler retourniert und der liegt irc jetzt bei der Porsche Zentrale in Salzburg. Sobald der Kredit abbezahlt ist, werde ich ihn bekommen.

Also zum anmelden werden sie ihn sicher rausrücken, die frage ist nur ob sie ihn dir auch anvertrauen oder nur deinem Verischerungsvertreter.

XXL

insomnia
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Weils ein COC gibt
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9C...gsbescheinigung

Da werden z.b. auch nimmer die besitzer eingetragen iirc ...

Probmaker

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mim COC kannst in österreich nicht anmelden.
du bekommst einen so genannten Datenauszug. der beinhaltet alle infos die das COC auch beinhaltet, ist aber ein auszug aus der österreichischen genehmigungsdatenbank (=wenn ein auto da nicht drinnen steht kanns nicht angemeldet werden, auch nicht mit COC).
für die anmeldung bekommst du
a) überlassungserklärung der leasinggesellschaft (für die zulassung gleichbedeutend wie der KV)
b) typenschein

dann meldest an, gibst dem autohaus den typenschein zug um zug für die schlüssel und den wagen retour, der typenschein wandert zur leasinggesellschaft und du kannst fahren.

DeeJay58

Bloody Newbie
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Ah okay, das macht Sinn, danke!

XXL

insomnia
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Zitat von Probmaker
mim COC kannst in österreich nicht anmelden.
du bekommst einen so genannten Datenauszug. der beinhaltet alle infos die das COC auch beinhaltet, ist aber ein auszug aus der österreichischen genehmigungsdatenbank (=wenn ein auto da nicht drinnen steht kanns nicht angemeldet werden, auch nicht mit COC).
für die anmeldung bekommst du
a) überlassungserklärung der leasinggesellschaft (für die zulassung gleichbedeutend wie der KV)
b) typenschein

dann meldest an, gibst dem autohaus den typenschein zug um zug für die schlüssel und den wagen retour, der typenschein wandert zur leasinggesellschaft und du kannst fahren.

aber iirc wird im typenschein nichts mehr eingetragen oder?

Probmaker

1.0.0.721
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richtig.
ein stempel bei der erstmaligen zulassung in AT gibts glaub ich noch afair und beim leasing einen eigentumsvorbehalt.
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