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Frage zum Führerschein

mascara 02.12.2004 - 21:30 6172 33
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mascara

Witze-Präsident
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Hallo,
ich habe eine Frage zum Führerschein:

folgendes Szenario:
Habe mir vor 1,5 Jahren angemeldet, habe auch 300€ anzahlung gemacht, untersuchung ebenfalls (1. Hilfeschein habe ich ebenfalls schon).

So, da ich dann doch keine Zeit dafür hatte, dachte ich mir, ich verschiebe es mal (job kam dazwischen).

mein Vater meinte aber, das es eine Frist gibt, bis zu welcher der gemacht werden muss, ansonsten verfällt es.

k, dachte ich mir, hab angerufen, und die meinten, so lange ich nicht den Untersuchungsschein eingereicht habe, bin ich noch nicht richtig angemeldet!

Heute bekam meine Cousine bescheid, dass sie bis zum 31.12 den Führerschein machen muss, ansonsten verfällt er (sie hatte aber schon begonnen, eingereicht afaik auch schon).

Da die leider erst wieder am Mo. offen haben, wollt ich einmal fragen ob sich wer damit auskennt (eventuell selber fahrlehrer :))

mfg

Nockerl

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Aus http://www.help.gv.at:
Zitat
"Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat der/die AntragstellerIn der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als ein Jahr sein. BewerberInnen um die Klasse D müssen zusätzlich zumindest ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren."

pirate man

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also mir wäre da nix bekannt, eventuell kommt das auf die fahrschule drauf an

D-Man

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bin zwar kein fahrlehrer, aber bei uns ist es so, dass man von der anmeldung an gesehen 1 jahr zeit hat, um die theoretische prüfung zu machen, schafft man es nicht, muss ma die anmeldegebühr erneut bezahlen! macht man sie jedoch, hat man wieder ein jahr zeit, um die praktische prüfung abzulegen!

mascara

Witze-Präsident
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erm ja danke, nur interessiert mich die Einleitung nicht, die kann ich ja neumachen

UncleFucka

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es kann nur dein ärztliches gutachten verfallen (und das tut es nach 1jahr) aber bei der fahrshcule selbst können die nicht eifnach sagen "du ahst zlang gwartet und tschüss ;)

NeMsy

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imho ist das ein Blödsinn. Hab mich ca. ein dreiviertel Jahr vorher angemeldet. Nix war von wegen Verfall und so.

Souly

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Zitat von Uncle****a
es kann nur dein ärztliches gutachten verfallen (und das tut es nach 1jahr) aber bei der fahrshcule selbst können die nicht eifnach sagen "du ahst zlang gwartet und tschüss ;)

so isses, hab auch nochmal das ärztliche gutachten hohlen können :) ( 25 € oder was das sind )

mascara

Witze-Präsident
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Zitat von Uncle****a
es kann nur dein ärztliches gutachten verfallen (und das tut es nach 1jahr) aber bei der fahrshcule selbst können die nicht eifnach sagen "du ahst zlang gwartet und tschüss ;)

danke das wollt ich wissen.

bin jetzt erleichtert, die 20€ sind mir egal, im vergleich zu den 300-350€

UncleFucka

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ja, ich hab auch mein gutachten neu holen müssen :D

jaja, die faulheit.. ;)

meepmeep

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Hab ne kurze Frage bezüglich der Perfektionsfahrt.
Kann mir jemand sagen wie lang die dauert?
Hab nur 3 stunden zeit, geht sich des aus,...

lg thx meep

crusher

Legend
dur ned blern
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halbe - max 1h

meepmeep

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thx

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von Nockerl
Aus http://www.help.gv.at:
kleine aktualisierung:

Zitat
Ärztliches Gutachten

Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.

quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040720.html

wurde also von 12 auf 18 monate verlängert....für die faulen unter uns :D

oanszwoa

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hm - aufgewärmte threads sind einfach besser......... :D

hier meine frage dazu:
hab mich vor ca 14 monaten bei der fahrschule angemeldet - bezahlt, dem unterricht beigewohnt, die hälfte der fahrstunden gemacht.
ich war noch nicht beim amtsarzt.

wie schauts hier aus?
ich stell die frage vorsichtshalber nocheinmal:
kann außer einem ärztlichen gutachten hier nochwas verfallen?
kann ihc einfach wieder hingehn und die theoretische machen?

mfg
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