Frage zum Führerschein
mascara 02.12.2004 - 21:30 6410 33
mascara
Witze-Präsident
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Hallo, ich habe eine Frage zum Führerschein: folgendes Szenario: Habe mir vor 1,5 Jahren angemeldet, habe auch 300€ anzahlung gemacht, untersuchung ebenfalls (1. Hilfeschein habe ich ebenfalls schon). So, da ich dann doch keine Zeit dafür hatte, dachte ich mir, ich verschiebe es mal (job kam dazwischen). mein Vater meinte aber, das es eine Frist gibt, bis zu welcher der gemacht werden muss, ansonsten verfällt es. k, dachte ich mir, hab angerufen, und die meinten, so lange ich nicht den Untersuchungsschein eingereicht habe, bin ich noch nicht richtig angemeldet! Heute bekam meine Cousine bescheid, dass sie bis zum 31.12 den Führerschein machen muss, ansonsten verfällt er (sie hatte aber schon begonnen, eingereicht afaik auch schon). Da die leider erst wieder am Mo. offen haben, wollt ich einmal fragen ob sich wer damit auskennt (eventuell selber fahrlehrer ) mfg
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Nockerl
unglücklich verliebt
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Aus http://www.help.gv.at:"Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat der/die AntragstellerIn der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als ein Jahr sein. BewerberInnen um die Klasse D müssen zusätzlich zumindest ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren."
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pirate man
Here to stay
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also mir wäre da nix bekannt, eventuell kommt das auf die fahrschule drauf an
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D-Man
knows about the word
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bin zwar kein fahrlehrer, aber bei uns ist es so, dass man von der anmeldung an gesehen 1 jahr zeit hat, um die theoretische prüfung zu machen, schafft man es nicht, muss ma die anmeldegebühr erneut bezahlen! macht man sie jedoch, hat man wieder ein jahr zeit, um die praktische prüfung abzulegen!
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mascara
Witze-Präsident
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erm ja danke, nur interessiert mich die Einleitung nicht, die kann ich ja neumachen
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UncleFucka
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es kann nur dein ärztliches gutachten verfallen (und das tut es nach 1jahr) aber bei der fahrshcule selbst können die nicht eifnach sagen "du ahst zlang gwartet und tschüss
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NeMsy
Addicted
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imho ist das ein Blödsinn. Hab mich ca. ein dreiviertel Jahr vorher angemeldet. Nix war von wegen Verfall und so.
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Souly
Addicted
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es kann nur dein ärztliches gutachten verfallen (und das tut es nach 1jahr) aber bei der fahrshcule selbst können die nicht eifnach sagen "du ahst zlang gwartet und tschüss so isses, hab auch nochmal das ärztliche gutachten hohlen können ( 25 € oder was das sind )
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mascara
Witze-Präsident
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es kann nur dein ärztliches gutachten verfallen (und das tut es nach 1jahr) aber bei der fahrshcule selbst können die nicht eifnach sagen "du ahst zlang gwartet und tschüss danke das wollt ich wissen. bin jetzt erleichtert, die 20€ sind mir egal, im vergleich zu den 300-350€
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UncleFucka
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ja, ich hab auch mein gutachten neu holen müssen jaja, die faulheit..
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meepmeep
Here to stay
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Hab ne kurze Frage bezüglich der Perfektionsfahrt. Kann mir jemand sagen wie lang die dauert? Hab nur 3 stunden zeit, geht sich des aus,...
lg thx meep
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crusher
Legenddur ned blern
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halbe - max 1h
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meepmeep
Here to stay
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thx
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master blue
Mr. Anderson
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Aus http://www.help.gv.at: kleine aktualisierung: Ärztliches Gutachten
Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein. quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040720.htmlwurde also von 12 auf 18 monate verlängert....für die faulen unter uns
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oanszwoa
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hm - aufgewärmte threads sind einfach besser......... hier meine frage dazu: hab mich vor ca 14 monaten bei der fahrschule angemeldet - bezahlt, dem unterricht beigewohnt, die hälfte der fahrstunden gemacht. ich war noch nicht beim amtsarzt. wie schauts hier aus? ich stell die frage vorsichtshalber nocheinmal: kann außer einem ärztlichen gutachten hier nochwas verfallen? kann ihc einfach wieder hingehn und die theoretische machen? mfg
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