Frage zu Parkstrafe
FireGuy 20.08.2010 - 09:19 6222 22
$yrus
Freizeitjunkie
|
glaub eher, dass er einen verständigungszettel bekommen hat, wo oben steht, dass er bis 12 uhr am wachzimmer sowieso eine organstrafe zahlen kann, sonst bekommt er ne anzeige, da ist dann auch ein zahlschein dabei, kostet dafür aber auch mehr
|
dethspank
the wall
|
glaub eher, dass er einen verständigungszettel bekommen hat, wo oben steht, dass er bis 12 uhr am wachzimmer sowieso eine organstrafe zahlen kann, sonst bekommt er ne anzeige, da ist dann auch ein zahlschein dabei, kostet dafür aber auch mehr So is es. Hab gestern mit dem Magistrat telefoniert
|
d0lby
reborn
|
Meinen Vater hats auch so erwischt
21 euro bis nächsten Tag 12 Uhr oder Anzeige - wußte auch nicht, dass das so gehen kann.
|
dethspank
the wall
|
Naja muss leider auf die Anzeigen warten . Ich hoff dass die nicht allzu hoch ausfällt
|
d0lby
reborn
|
Ich habe hier ein kleines Problem, weil ich glaube, dass das doch nicht korrekt sein kann. Meine Freundin hat heute in der Eile ihr Firmenauto falsch abgestellt und hat innerhalb von 1,5 Stunden zwei Strafen erhalten. Die Frage ist jetzt ob das wirklich so sein darf? Kann man nach 1,5 Std die gleiche Strafe erneut erhalten? Oder wie viel Zeit muss da vergehen? Falls das geht, dann ist das echt die Oberfrechheit. Zuerst war das um 14:54 Uhr Und dann um 16:30 wieder für den gleichen Sche** . Sie war natürlich arbeiten bis 17 Uhr und hat das Auto natürlich nicht mehr bewegt. 1) Geht das? 2) Was tun?
|
Obermotz
Fünfzylindernazi
|
Naja, Halteverbot is Halteverbot und kein Parkverbot. Seids froh, dass das Auto noch da war, sonst haetts wohl 300,- aufwaerts gekostet.
|
$yrus
Freizeitjunkie
|
Also für MICH schaut das nach einer Doppelbestrafung aus, daher würde ICH eine Strafe einzahlen und bei der anderen bis zum ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren abwarten und Einspruch erheben wegen Doppelbestrafung. Vorher kannst du aber natülich bei der BH anrufen und nachfragen.
|
nexus3729
serendipity
|
Das fortgesetzte Delikt | ÖAMTCWie ist das denn eigentlich mit dem Parken vor der eigenen Einfahrt? Grundsätzlich verbietet die StVO ja das Parken vor Haus- und Grundstückseinfahrten. Link: www.oeamtc.at
|