Autoversicherung für wenige Tage?
mascara 30.05.2016 - 20:59 2489 16
böhmi
AdministratorSpießer
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Ja, blanko Kaufvertrag vom Zulassungsinhaber. Vollmacht für die Abmeldung.
Und noch eine Vollmacht für den Verkauf (einfach formlos dass "Hr. Sowieso, geb. 30.02.2054" den Verkauf des Fahrzeuges "Opel Megastark 3000, VIN: OPL30006660815" für den Besitzer "Hr. Andershalt, geb. 34.14.3065" abwickeln darf zu einem Verkaufspreis von € 675.345,-). Wichtig ist, dass du eine Vollmacht hast die du dem Käufer zeigen kannst, wo nicht der vereinbarte Mindestpreis drin steht. Selber solltest du aber eine Vollmacht mit dem Mindestpreis haben, damit keine Scherereien entstehen können.
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Starsky
Erbeeren für alle!
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Wieso das Auto nicht einfach auf Komission von einem Händler verkaufen lassen?
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