Autoversicherung für wenige Tage?
mascara 30.05.2016 - 20:59 2488 16
mascara
Witze-Präsident
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Hallo, so jetzt kommt mal was ganz merkwürdiges.
Ich soll für Bekannte, die in den nächsten Tagen das Land verlassen müssen, das Auto verkaufen.
Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen soll. Auto auf mich anmelden? Kann man eine Versicherung für einige Tage nehmen? 180EUR für Zulassung wären natürlich auch noch zu bezahlen.
Oder gibt es Vollmachten die es ermöglichen im Namen eines anderen ein Auto zu verkaufen? Wobei da habe ich eventuell so ein Misstrauensproblem beim Käufer.
Jemand eine Idee?
Danke & lg
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Cobase
Mr. RAM
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Help.gv meint dazu: Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.
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mascara
Witze-Präsident
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Ich lese mich gerade zum Thema Überstellungskennzeichen ein, aber das ist doch was ganz anderes oder?
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xtrm
social assassin
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Einen Kaufvertrag vom echten Besitzer unterschreiben lassen und er soll das Auto im Vorhinein klarerweise abmelden, dem Käufer dann den Vertrag vorlegen und du trägst die Summe ein und der Käufer unterschreibt noch? Sowas in die Richtung vllt =).
Bearbeitet von xtrm am 30.05.2016, 21:24
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mascara
Witze-Präsident
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Wenn er aber abmelden darf damit nicht mehr gefahren werden. Und ich muss erst einen Käufer suchen.
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22zaphod22
chocolate jesus
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kennst niemanden der blaue taferl hat ? für mehr als für eine probefahrt muss es ja nicht sein oder ?
kleine werkstatt in der nähe fragen ob sie gegen paar euro in die kaffeekassa dir die kennzeichen leihen ?
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xtrm
social assassin
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Wenn er aber abmelden darf damit nicht mehr gefahren werden. Und ich muss erst einen Käufer suchen. Willkommen in Österreich, wo alles, was mit dem Auto zu tun hat, ein ärgerer PITA ist. Entweder du blechst wie ein Trottel, oder du machst halt was "vielleicht nicht 100%ig legales" - wie z.B. deine Taferl kurz drauf oder irgendsowas. Nette Fünftageskennzeichen für 30 EUR inkl. Versicherung wie in DE gibts hier einfach nicht. Man muss aber nicht unbedingt ein angemeldetes Auto haben, um eine Probefahrt machen zu können. Es werden genug Fahrzeuge so angeboten. Man schaut ihn sich halt an, lässt ihn laufen und wenns passt dann passts. Wenn jemand eine Probefahrt machen will, muss die Person halt die blauen Taferl mitnehmen - woher auch immer man die bekommt, weil wo ich herkomme, gibts da absolut keine "geschenkt".
Bearbeitet von xtrm am 31.05.2016, 02:44
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mascara
Witze-Präsident
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Irgendwie habe ich das schon befürchtet.
Kann ich folgendes machen?
Bekannter "verkauft" mir das Auto. Er meldet es ab. Ich melde es aber nicht an. Wenn jemand das Auto testen will dann montier ich halt meine Taferln drauf. Wenn er es dann nimmt, dann verkaufe ich es ihm dann weiter.
Kann es da ein Problem bei der Zulassungsstelle geben wenn mein Name nicht als Vorbesitzer auftaucht?
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XXL
insomnia
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Nein, musst aber den Zwischenkaufvertrag dabei haben ...
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böhmi
AdministratorSpießer
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Ich melde es aber nicht an. Wenn jemand das Auto testen will dann montier ich halt meine Taferln drauf. Unversichert und verboten. Wenn das Auto nicht angemeldet ist, ist es egal ob es dir gehört oder jemand anderen. Dein Bekannter kann das Auto einfach angemeldet lassen, schreibt dir eine Vollmacht für den Verkauf und die Abmeldung und du meldest das Auto ab, sobald es verkauft ist. Dazu lässt er dir einen Kaufvertrag da, den er bereits unterschrieben hat. Ein neuer Käufer unterschreibt den Kaufvertrag, du gehst mit der (Abmelde-)Vollmacht abmelden und das Thema ist erledigt. Die Vollmacht für den Verkauf ist auch kein Problem, kannst du somit beim Käufer vorweisen wenn der Zweifel hat.
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Probmaker
1.0.0.721
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mascara
Witze-Präsident
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OK Danke, das mit der Vollmacht klingt auch gut. Habe schon ein paar Vorlagen gefunden, werde vielleicht noch dazu schreiben dass ich auch das Auto für ihn verkaufen darf.
Vertrag muss halt schon vorher unterschrieben sein.
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hachigatsu
king of the bongo
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Jup, zum Abmelden gibt es eine Vollmacht - ist wirklich kein Problem, mache ich immer so.
Übrigens ist ein Auto nach der Anmeldung (du bekommst eine VB- Versicherungsbestätigung) für etwa 30 Tage versichert, obwohl du noch gar keine Versicherung abgeschlossen hast.
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mascara
Witze-Präsident
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So jetzt hast du mich wieder verunsichert. Für die Abmeldung gibt es eine Vollmacht - OK. Ich glaube das geht ja auch so, da ich ja keinen Ausweis herzeigen muss. Nur bei der Anmeldung muss man das.
Kann ich denn auch ein Auto im Namen eines anderen verkaufen mit Vollmacht , allen Papieren und Schlüsseln?
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hachigatsu
king of the bongo
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Klar kannst verkaufen :-D... Vorher von Besitzer den Kaufvertrag unterschreiben lassen. Quasi ein blanko Kaufvertrag.
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