Rechtliche Frage bezüglich Mails
userohnenamen 25.03.2009 - 08:56 1051 9
userohnenamen
leider kein name
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Morgen,
mich hat gerade ein Mitarbeiter angesprochen bezüglich "Briefgeheimnis" bei Maildaten. Wir haben im Moment folgenden Fall: User A hat von User B ein Mail bekommen, Mail bei User A ist allerdings gelöscht User B kann das Mail mehrere Tage nicht mehr verschicken, da er unterwegs ist und keinen Remotezugang hat. Darf ich mich als Admin in User Bs Postfach einklinken und das gewünschte E-Mail nochmals schicken ohne jetzt gesondert um Einvertändnis zu bitten. Wie handelt ihr so etwas? Habt ihr für solche Fälle extra was unterschreiben lassen usw.?
tia
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Sagatasan
Here to stay
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bei uns wird sowas telefonisch geklärt. IT-hansch ruft bei mir am handy an - darf ich das und das bei dir im outlook machen??
ich: JA
geschichte erledigt..
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Smut
takeover & ether
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wie kann heutzutage jemand unterwegs sein und keinen remotezugang haben? ansonsten würde ich es auch telefonisch probieren, am besten kommts sicher an wenn du es auf seinem arbeits-PC ausführen kannst.
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userohnenamen
leider kein name
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naja der mitarbeiter is auf urlaub wie ich vorhin erfahren hab der soll ihm gegönnt sein mein chef würde sagen es gibt in dem sinne kein briefgeheimnis, da sowieso sämtliche geschäftliche maildaten der firma "gehören" und private mails ja eigentlich nix drinnen verloren hätten und sollten welche drinnen sein, diese eben nicht angeschaut werden bzw. vom MA gelöscht werden müssen rein ob ichs machen darf oder nicht is inzwischen eh mit dem MA geklärt, aber mich würde die rechtliche situation dafür jetzt wirklich interessieren
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fatmike182
Agnotologe
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userohnenamen
leider kein name
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danke, werds mal durchgehen
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fatmike182
Agnotologe
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Verletzungen der Privatsphäre und bestimmter Berufsgeheimnisse
Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterdrückung von Briefen
§ 118. (1) Wer einen nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten verschlossenen Brief oder ein anderes solches Schriftstück öffnet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer, um sich oder einem anderen Unbefugten Kenntnis vom Inhalt eines nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Schriftstücks zu verschaffen,
1. ein verschlossenes Behältnis, in dem sich ein solches Schriftstück befindet, öffnet oder
2. ein technisches Mittel anwendet, um seinen Zweck ohne Öffnen des Verschlusses des Schriftstücks oder des Behältnisses (Z. 1) zu erreichen.
(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Brief oder ein anderes Schriftstück (Abs. 1) vor Kenntnisnahme durch den Empfänger unterschlägt oder sonst unterdrückt.
(4) Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen. Wird die Tat jedoch von einem Beamten in Ausübung seines Amtes oder unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit begangen, so hat die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.
Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem
§ 118a. (1) Wer sich in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten von in einem Computersystem gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten Kenntnis zu verschaffen und dadurch, dass er die Daten selbst benützt, einem anderen, für den sie nicht bestimmt sind, zugänglich macht oder veröffentlicht, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen, zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, oder zu einem Teil eines solchen Zugang verschafft, indem er spezifische Sicherheitsvorkehrungen im Computersystem überwindet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.
(3) Wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Strafgesetzbuch, § 118 der Link zu Focus war nicht so aktuell, also lielber gleich so
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daisho
SHODAN
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Ack, am besten nachfragen. Einfach so reinschaun ist ein NoGo und "könnte" böse enden. Kurzer Anruf schadet ja nicht
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noledge
CWNE #540
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weil ich vor einer weile da ziemlich viele papers zu dem thema gelesen habe:
das argument "da solln eh keine privaten mails drinnen sein" zieht nur, wenn private benutzung _ausdrücklich_ verboten wurde.
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Ich hab es immer so gehandhabt dass ich mit dem Personalvertreter gesprochen habe falls der MA nicht erreichbar war und es auch in seinem Beisein erledigt habe.
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