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Ist das "Umgehen eines Kopierschutzes" ?

XXL 05.02.2005 - 18:41 3061 26
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Brother Quintus

(!) o_O :O ^_^
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Zitat von XXL
naja mir is eh egal
meine mutter wollte nur ein paar lieder auf ihrem mp3-player haben
auf den cds steht schon was vom kopierschutz, aber ich mein wenn ich die cd habe will ich auch die lieder als mp3 am mp3-player spielen dürfen oder?

ja du darfst wenn du die CD besitzt private sicherheitskopien machen.. also mp3s. Aber afaik den kopierschutz dabei nicht umgehen.. dieser ganze DRM sch*** ist sowieso ein hoffnungsloser kampf. Sie sollten sich an die neue technologie anpassen und nicht alte regeln die einfach nicht mehr zutreffen verwenden. Was solls...

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Zitat von HaBa
Solang das vor Gericht nicht ausgestritten ist darfst du ihn afaik als "wirksam" betrachten ...

Naja, kann man aber auch gaaanz anders interpretieren. Für mich is ein Kopierschutz wirksam, wenn man ihn NICHT knacken KANN (dafür is er ja da) ansonsten is er ja UNWIRKSAM und somit bin ich ja mit diesem Gesetz geradezu verpflichtet ihn zu umgehen:D

XXL

insomnia
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Zitat von Brother Quintus
ja du darfst wenn du die CD besitzt private sicherheitskopien machen.. also mp3s. Aber afaik den kopierschutz dabei nicht umgehen.. dieser ganze DRM sch*** ist sowieso ein hoffnungsloser kampf. Sie sollten sich an die neue technologie anpassen und nicht alte regeln die einfach nicht mehr zutreffen verwenden. Was solls...

naja das bringt ma wenig wenn ich beim kopieren eine straftat begehe ...
ich find eigentlich nur lächerlich das ein extrem altes programm sowas umgeht
und ich hätte noch net davon gehört das irgendein kopierschutz net umgangen werden kann ...
PS: analog kopieren ist imho net so gut, weil die qualität drunter leidet (bei guten kabel net schlimm aber immerhin)

mad-mat

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Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich die CD normal auf einem CD-Player abspiele, und mit einem Lichtleiterkabe in eine Soundkarte rein gehe und über die die Kopie mache?

DaVe dA RiPPA

MASTERMIND
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Zitat von HaBa
"umgehen" schließt wohl alle Varianten ein ...

was, und der maßstab dafür soll windows sein?
(lol)


also ich würde sagen es ist ok, da es sich bei dem programm ja nicht um eines handelt, das explizit das ziel hat, den kopierschutz zu cracken.

und wenn das programm schon vor dem kopierschutz existiert hat, dann wohl umso mehr...

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Zitat von DaVe dA RiPPA
was, und der maßstab dafür soll windows sein?
(lol)


also ich würde sagen es ist ok, da es sich bei dem programm ja nicht um eines handelt, das explizit das ziel hat, den kopierschutz zu cracken.

und wenn das programm schon vor dem kopierschutz existiert hat, dann wohl umso mehr...

Zeig mir das Urteil das dich bestätigt ...



AFAIK ist das juristisch ?noch? nicht ausgestritten weshalb es so aussieht dass der Kopierschutz "wirksam" ist.

Und "umgegangen" wird er definitiv.

Bedeutet ja nicht dass ich es gutheiße ...

DaVe dA RiPPA

MASTERMIND
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Code:
Schutz technischer Maßnahmen

  § 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten
Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen
bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder
einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz
widerstreitenden Zustandes klagen,
  1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der
     bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie
     dieses Ziel verfolgt,
  2. wenn Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet,
     verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen
     werden,
  3. wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln
     geworben wird oder
  4. wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden.
  (2) Unter wirksamen technischen Maßnahmen sind alle Technologien,
Vorrichtungen und Bestandteile zu verstehen, die im normalen Betrieb
dazu bestimmt sind, die in Abs. 1 bezeichneten Rechtsverletzungen zu
verhindern oder einzuschränken, und die die Erreichung dieses
Schutzziels sicherstellen. Diese Voraussetzungen sind nur erfüllt,
soweit die Nutzung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstandes
kontrolliert wird
  1. durch eine Zugangskontrolle,
  2. einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder
     sonstige Umwandlung des Werks oder sonstigen Schutzgegenstands
     oder
  3. durch einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung.
  [B](3) Unter Umgehungsmitteln beziehungsweise
Umgehungsdienstleistungen sind Vorrichtungen, Erzeugnisse oder
Bestandteile beziehungsweise Dienstleistungen zu verstehen,
  1. die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder
     Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer
     Maßnahmen sind,
  2. die, abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer
     Maßnahmen, nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder
     Nutzen haben oder
  3. die hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder
     erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer
     Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.[/B]
  (4) Die §§ 81, 82 Abs. 2 bis 6, §§ 85, 87 Abs. 1 und 2, § 87a
Abs. 1, § 88 Abs. 2, §§ 89 und 90 gelten entsprechend.
  (5) Die Abs. 1 bis 4 gelten nicht mit Beziehung auf Rechte an
Computerprogrammen.

ad Absatz 1: Das vom Threadstarter genannte Programm wird nicht als Kopierschutz-Umgehungs-Programm beworben

ad Absatz 3: Wenn das Programm schon vor dem Kopierschutz existiert hat, dann kann es wohl nur im Falle eines Fehlers des Raum-Zeit-Kontinuums entwickelt worden sein, um den Kopierschutz der Zukunft zu cracken.

Urteile hab ich leider keine Gefunden, aber ich denke hier ist der Fall relativ klar, wenn sogar zwei der Ausschlusskriterien erfüllt sind.




//Gesetzestexte: http://www.ris.bka.gv.at
Bearbeitet von DaVe dA RiPPA am 07.02.2005, 11:42

XXL

insomnia
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naja unter linux würde der kopierschutz auch net funktionieren oder?
aber da dave den gesetzestext hat wirds wohl net illegal sein ,,,

NeMsy

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Zitat von XXL
PS: analog kopieren ist imho net so gut, weil die qualität drunter leidet (bei guten kabel net schlimm aber immerhin)
Ich glaub nicht, das der MP3-Player deiner Mutter so gut ist, damit man einen Unterschied zwischen Analog- und Digitalkopie merkt (vorrausgesetzt du hast bei der analogen Kopie die Pegel und wwi richtig eingestellt)
Ausserdem braucht man ein geschultes Ohr um den Unterschied festzustellen.

ccr


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Zitat von HaBa
Zeig mir das Urteil das dich bestätigt ...



AFAIK ist das juristisch ?noch? nicht ausgestritten weshalb es so aussieht dass der Kopierschutz "wirksam" ist.

Und "umgegangen" wird er definitiv.

Bedeutet ja nicht dass ich es gutheiße ...

Naja, ich glaub bezüglich CSS gibt's sogar schon ein Urteil, welches besagt, dass das kein wirksamer Kopierschutz ist.

Ich denk mal, so lange man keine Software zum Auslesen verwendet, die dezitiert Kopierschutzmaßnahmen aushebeln kann (zB AnyDVD), braucht man beim Anfertigen einer privaten Kopie keine Sorgen haben.

Lukas

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würde ich auch sagen!

zankarne

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