Brother Quintus
(!) o_O :O ^_^
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naja mir is eh egal meine mutter wollte nur ein paar lieder auf ihrem mp3-player haben auf den cds steht schon was vom kopierschutz, aber ich mein wenn ich die cd habe will ich auch die lieder als mp3 am mp3-player spielen dürfen oder? ja du darfst wenn du die CD besitzt private sicherheitskopien machen.. also mp3s. Aber afaik den kopierschutz dabei nicht umgehen.. dieser ganze DRM sch*** ist sowieso ein hoffnungsloser kampf. Sie sollten sich an die neue technologie anpassen und nicht alte regeln die einfach nicht mehr zutreffen verwenden. Was solls...
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u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
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Solang das vor Gericht nicht ausgestritten ist darfst du ihn afaik als "wirksam" betrachten ... Naja, kann man aber auch gaaanz anders interpretieren. Für mich is ein Kopierschutz wirksam, wenn man ihn NICHT knacken KANN (dafür is er ja da) ansonsten is er ja UNWIRKSAM und somit bin ich ja mit diesem Gesetz geradezu verpflichtet ihn zu umgehen
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XXL
insomnia
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ja du darfst wenn du die CD besitzt private sicherheitskopien machen.. also mp3s. Aber afaik den kopierschutz dabei nicht umgehen.. dieser ganze DRM sch*** ist sowieso ein hoffnungsloser kampf. Sie sollten sich an die neue technologie anpassen und nicht alte regeln die einfach nicht mehr zutreffen verwenden. Was solls... naja das bringt ma wenig wenn ich beim kopieren eine straftat begehe ... ich find eigentlich nur lächerlich das ein extrem altes programm sowas umgeht und ich hätte noch net davon gehört das irgendein kopierschutz net umgangen werden kann ... PS: analog kopieren ist imho net so gut, weil die qualität drunter leidet (bei guten kabel net schlimm aber immerhin)
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mad-mat
Addicted
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Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich die CD normal auf einem CD-Player abspiele, und mit einem Lichtleiterkabe in eine Soundkarte rein gehe und über die die Kopie mache?
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DaVe dA RiPPA
MASTERMIND
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"umgehen" schließt wohl alle Varianten ein ... was, und der maßstab dafür soll windows sein? (lol) also ich würde sagen es ist ok, da es sich bei dem programm ja nicht um eines handelt, das explizit das ziel hat, den kopierschutz zu cracken. und wenn das programm schon vor dem kopierschutz existiert hat, dann wohl umso mehr...
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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was, und der maßstab dafür soll windows sein? (lol)
also ich würde sagen es ist ok, da es sich bei dem programm ja nicht um eines handelt, das explizit das ziel hat, den kopierschutz zu cracken.
und wenn das programm schon vor dem kopierschutz existiert hat, dann wohl umso mehr... Zeig mir das Urteil das dich bestätigt ... AFAIK ist das juristisch ?noch? nicht ausgestritten weshalb es so aussieht dass der Kopierschutz "wirksam" ist. Und "umgegangen" wird er definitiv. Bedeutet ja nicht dass ich es gutheiße ...
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DaVe dA RiPPA
MASTERMIND
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Schutz technischer Maßnahmen
§ 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten
Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen
bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder
einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz
widerstreitenden Zustandes klagen,
1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der
bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie
dieses Ziel verfolgt,
2. wenn Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet,
verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen
werden,
3. wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln
geworben wird oder
4. wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden.
(2) Unter wirksamen technischen Maßnahmen sind alle Technologien,
Vorrichtungen und Bestandteile zu verstehen, die im normalen Betrieb
dazu bestimmt sind, die in Abs. 1 bezeichneten Rechtsverletzungen zu
verhindern oder einzuschränken, und die die Erreichung dieses
Schutzziels sicherstellen. Diese Voraussetzungen sind nur erfüllt,
soweit die Nutzung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstandes
kontrolliert wird
1. durch eine Zugangskontrolle,
2. einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder
sonstige Umwandlung des Werks oder sonstigen Schutzgegenstands
oder
3. durch einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung.
[B](3) Unter Umgehungsmitteln beziehungsweise
Umgehungsdienstleistungen sind Vorrichtungen, Erzeugnisse oder
Bestandteile beziehungsweise Dienstleistungen zu verstehen,
1. die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder
Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer
Maßnahmen sind,
2. die, abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer
Maßnahmen, nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder
Nutzen haben oder
3. die hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder
erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer
Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.[/B]
(4) Die §§ 81, 82 Abs. 2 bis 6, §§ 85, 87 Abs. 1 und 2, § 87a
Abs. 1, § 88 Abs. 2, §§ 89 und 90 gelten entsprechend.
(5) Die Abs. 1 bis 4 gelten nicht mit Beziehung auf Rechte an
Computerprogrammen.
ad Absatz 1: Das vom Threadstarter genannte Programm wird nicht als Kopierschutz-Umgehungs-Programm beworben ad Absatz 3: Wenn das Programm schon vor dem Kopierschutz existiert hat, dann kann es wohl nur im Falle eines Fehlers des Raum-Zeit-Kontinuums entwickelt worden sein, um den Kopierschutz der Zukunft zu cracken. Urteile hab ich leider keine Gefunden, aber ich denke hier ist der Fall relativ klar, wenn sogar zwei der Ausschlusskriterien erfüllt sind. //Gesetzestexte: http://www.ris.bka.gv.at
Bearbeitet von DaVe dA RiPPA am 07.02.2005, 11:42
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XXL
insomnia
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naja unter linux würde der kopierschutz auch net funktionieren oder? aber da dave den gesetzestext hat wirds wohl net illegal sein ,,,
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NeMsy
Addicted
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PS: analog kopieren ist imho net so gut, weil die qualität drunter leidet (bei guten kabel net schlimm aber immerhin) Ich glaub nicht, das der MP3-Player deiner Mutter so gut ist, damit man einen Unterschied zwischen Analog- und Digitalkopie merkt (vorrausgesetzt du hast bei der analogen Kopie die Pegel und wwi richtig eingestellt) Ausserdem braucht man ein geschultes Ohr um den Unterschied festzustellen.
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ccr
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Zeig mir das Urteil das dich bestätigt ...
AFAIK ist das juristisch ?noch? nicht ausgestritten weshalb es so aussieht dass der Kopierschutz "wirksam" ist.
Und "umgegangen" wird er definitiv.
Bedeutet ja nicht dass ich es gutheiße ... Naja, ich glaub bezüglich CSS gibt's sogar schon ein Urteil, welches besagt, dass das kein wirksamer Kopierschutz ist. Ich denk mal, so lange man keine Software zum Auslesen verwendet, die dezitiert Kopierschutzmaßnahmen aushebeln kann (zB AnyDVD), braucht man beim Anfertigen einer privaten Kopie keine Sorgen haben.
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Lukas
Here to stay
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@ccr würde ich auch sagen!
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zankarne
Legend no Custom User Text
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moved
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