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zum schmunzeln: "verlorenes" Iphone *update*

Captain Kirk 07.06.2010 - 10:02 11832 108 Thread rating
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BiOs

Here to stay
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Zitat von Sylist
ja da hast du schon recht, wenns dem käufer auffallen müsste, dass er gestohlene ware kauft, erlangt er nicht eigentum. aber 120€ für ein gebrauchtes iphone... weiß zwar nicht, was die normal kosten, aber ich würd das nicht als unverhältnismäßig wenig ansehen (oder doch?)

kommt drauf an welches iphone es war - die 3gs werden für 350€ aufwärts gehandelt...

~PI-IOENIX~

Pappenschlosser
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"na fragens mal nach wo das is und gehens dann auf ein wachzimmer in der nähe wenn sie sich fürchten"

:D kompetenz in person.

die gedanken weniger um den ausschnitt der holden kreisen lassen würd ich mal sagen und a bissl mehr aufs zeug aufpassen.

bei einem preis von 120€ für ein iPhone am "flohmarkt" ist von hehlerware auszugehn. wer weis vl. is der "neue" besitzer wirklich nicht der hellste. nichts desto trotz, segier ihn nicht und bring das ganze über die bühne.

Anima

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Zitat von Vinci
Naschmarkt -> gutgläubig?

Geh bitte wie naiv muss ma sein... Der hat das Handy mit reinem Gewissen als Hehlerware gekauft und Punkt fertig.
naja, da machst dus dir aber ein bisschen zu leicht glaub ich. wenns rein nach logik gehen würde - full ack! aber in so einem fall entscheiden halt gesetze usw...

Viper780

Er ist tot, Jim!
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ohne OVP, rechnung, zubehör? und dann ca. die 1/2 bis 1/4 (je nach iPhone, Alter und Zustand) vom Marktwert müsste jedem klar sein dass er es nicht vom rechtmäßigen Eigentümer hat.

Burschi1620

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Burschen ich bin jetzt ne Stunde weg, aber wenn ich wieder komme - natürlich mit Popcorn - will ich weiter unterhalten werden :D


Na, mal ehrlich. Vielleicht kannst sogar, wenn der Typ das wirklich legitim in irgendeinen Handyshop gekauft hat, sogar gleich den Handyladen mitauffliegen lassen :D

u5V8eYCW7P

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Originärer Erwerb wär hier wohl nur mit sehr "großzügiger" auslegung des Gesetzes möglich. 1. ist die Redlichkeit des Käufers zweifelhaft und 2. würde der Flohmarktverkäufer eher net als Unternehmer angesehn werden imho (der Flohmarkt ist für mich was typisches von privat an privat, es wird aber natürlich auch den ein oder anderen gewerblichen Händler geben) und alle anderen Möglichkeiten dafür kommen ja ohnehin net in betracht.

// dass von gestohlenen Sachen grundsätzlich kein Eigentum erlangt werden kann ist natürlich blödsinn, das Eigentumsrecht kann nicht vom Dieb "übertragen" werden (vgl. § 442 ABGB), wohl kann es aber originär (also ursprünglich) begründet werden.
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 07.06.2010, 19:57

PIMP

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was hier alles verzapft wird: an gestohlenen dingen kann kein eigentum erworben werden. ob gutgläubig oder nicht stellt sich hier gar nicht. unfassbar wie hier mit halbwissen herumgeschleudert wird.

u5V8eYCW7P

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Zitat von PIMP
was hier alles verzapft wird: an gestohlenen dingen kann kein eigentum erworben werden. ob gutgläubig oder nicht stellt sich hier gar nicht. unfassbar wie hier mit halbwissen herumgeschleudert wird.

Würdest deinen vor Sachargumenten nur so strotzenden Post [/sarcasm] bitte auch begründen? Originärer Erwerb ist mit das erste was man im Jusstudium lernt und ich kann dir versichern dass dein Post Blödsinn (und nicht mal Halbwissen) ist.

Die Regel ist, dass niemand mehr Rechte an einer Sache übertragen kann, als ihm selbst zustehen (siehe obiger §) die Ausnahme davon ist eben der originäre Erwerb, für den einige Bedingungen erfüllt sein müssen, der aber auch dann Eigentum verschaffen kann, wenn selbiges beim Verkäufer eben nicht vorhanden war.

//extra für dich nochmal im Lehrbuch nachgeschlagen: Unter den Voraussetzungen des § 367 ABGB kann auch an dem Eigentümer gestohlenen, geraubten oder sonst abhanden gekommenen Sachen gutglläubig Eigentum erworben werden. (Riedler, Privatrecht I, 31/17)

Bis zur Aufhebung des HGB 2006 war das noch anders. ;)
Bearbeitet von u5V8eYCW7P am 07.06.2010, 20:15

Pedro

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Bitte Bitte Bitte unbedingt berichten wie die ganze Sache weiter-bzw. ausgeht... das ist ja ärger geil :D

Also ned fürn Threadstarter... klar. Aber das jetzt er mit dem Vorwurf der Belästigung konfrontiert ist, grenzt schon an blanken Wahnsinn.

Wenn die Frotzelei ned helfen kann und will... Rechtsschutz einschalten, und wenns leicht geht (und kostenlos ist) mit nem Anwalt zu den Herren in blau. Die sollen ihm das dann nochmals genau so sagen... Denke das dies schon an unterlassene Hilfeleistung eines Beamten im Dienst grenzt.

Wurscht. Auf jeden Fall ein echt krasser Thread!

evrmnd

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Sammel so viel Infos wie möglich, zur Not machma ein oc.at treffen vor seiner Tür :p

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Anima

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Zitat von Jack the ripper
Originärer Erwerb wär hier wohl nur mit sehr "großzügiger" auslegung des Gesetzes möglich. 1. ist die Redlichkeit des Käufers zweifelhaft und 2. würde der Flohmarktverkäufer eher net als Unternehmer angesehn werden imho (der Flohmarkt ist für mich was typisches von privat an privat, es wird aber natürlich auch den ein oder anderen gewerblichen Händler geben)
stimmt, aber deswegen hab ich ja geschrieben "wenn der verkäufer regelmäßig am flohmarkt sachen verkauft". dann kann man nämlich (soweit ich weiß) schon von einem "geschäftsbetrieb" ausgehen. mit der redlichkeit hast recht, das wurde ja weiter oben eh schon mit dem preis geklärt. wobei das ja ansichtssache is. 120€ für ein gebrauchtes handy mag so manchem eher unverhältnismäßig VIEL vorkommen (mir zb ;)).

auf jeden fall angenehm, dass jemand eine ahnung hat von was er schreibt.

PIMP, von dir würd ich gern wissen, wo du dein wissen her hast? da du mich als hobbyjuristen bezeichnest (mein wissen hab ich btw von meinem _wirtschafts_studium) möchte ich mal nicht hoffen, dass du (angehender) jurist bist? wär halt ein bissl peinlich und so...

u5V8eYCW7P

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Zitat von Sylist
stimmt, aber deswegen hab ich ja geschrieben "wenn der verkäufer regelmäßig am flohmarkt sachen verkauft". dann kann man nämlich (soweit ich weiß) schon von einem "geschäftsbetrieb" ausgehen. mit der redlichkeit hast recht, das wurde ja weiter oben eh schon mit dem preis geklärt. wobei das ja ansichtssache is. 120€ für ein gebrauchtes handy mag so manchem eher unverhältnismäßig VIEL vorkommen (mir zb ;)).

Ist halt alles auslegungssache. Um als Unternehmer zu gelten (in diesem Sinne) muss man kein Unternehmen "angemeldet" haben, aber wenn man 2 mal im Monat aufm Flohmarkt steht reicht das für mich auch noch lange nicht (aber wie gesagt -> auslegungssache) und in dem Fall is es eh eher nur von akademischem Interesse, der Beschuldigte wird sich höchstwarscheinlich hüten, seinen "Flohmarkthändler" bekanntzugeben.

Zitat von Sylist
auf jeden fall angenehm, dass jemand eine ahnung hat von was er schreibt.

Danke

Zitat von Sylist
PIMP, von dir würd ich gern wissen, wo du dein wissen her hast? da du mich als hobbyjuristen bezeichnest (mein wissen hab ich btw von meinem _wirtschafts_studium) möchte ich mal nicht hoffen, dass du (angehender) jurist bist? wär halt ein bissl peinlich und so...

Würd mich auch interessieren, kann natürlich auch veraltetes Wissen sein (was einen Juristen net wirklich entschuldigt), dann sollt man sich aber mit seiner Wortwahl vorsichtiger sein ;)

Captain Kirk

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soda... back from großfeldsiedlung
ich mach mir nur schnell was zum essen. dann erzähl ich euch was war.

Skatan

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nur ein spot dann gehts weiter

lol

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat von Skatan
nur ein spot dann gehts weiter

lol
:D

Allein das wort "Großfeldsiedlung" steigert die Spannung schon :)
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