e-tec - Seite 11

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xtrm schrieb am 27.11.2023 um 12:40

Ich seh da kein Problem seitens e-tec, abgesehen davon, dass sie dir das Geld ohne irgendeine Kommunikation gegeben haben bzw. sie dich halt nicht darauf hingewiesen haben. Hab da schon weitaus schlimmere Erfahrungen gemacht, u.a. mit der Zitrone. Umtausch war bei e-tec schon immer nervig, hatte ich einmal mit einer Samsung Festplatte. Seitdem kauf ich dort einfach keine Festplatten mehr :D.


X3ll schrieb am 27.11.2023 um 13:03

Meiner Meinung nach ist die Dream Machine mein Eigentum gewesen das von e-tec eingeschickt wurde, dann wurde es sozusagen verkauft und mir wurde das Geld zurückgegeben, jetzt darf ich es teurer neu kaufen. Meiner Meinung nach wäre es korrekt gewesen das Ding auszutauschen oder direkt zu kommunizieren, dass die Ware retourniert werden muss.


FearEffect schrieb am 27.11.2023 um 13:08

Zitat aus einem Post von X3ll
Meiner Meinung nach ist die Dream Machine mein Eigentum gewesen das von e-tec eingeschickt wurde, dann wurde es sozusagen verkauft und mir wurde das Geld zurückgegeben, jetzt darf ich es teurer neu kaufen. Meiner Meinung nach wäre es korrekt gewesen das Ding auszutauschen oder direkt zu kommunizieren, dass die Ware retourniert werden muss.

Was ähnliches habens bei den GPUs in den letzten Jahren doch auch abgezogen…

Vorbesteller wurden storniert und konnten dann teurer wieder neu kaufen.


xtrm schrieb am 27.11.2023 um 13:09

Das läuft bei anderen Läden, u.a. Amazon, aber oft auch nicht anders. Du willst es ersetzt bekommen, sie sagen dir "geht nicht, nur Geld zurück" und das Produkt kostet mittlerweile mehr. Was das mit deinem Eigentum zu tun hat weiß ich nicht, du hast es ihnen doch freiwillig wiedergegeben, oder? Und je nachdem, was in ihren AGB steht, wird das halt dann gehandhabt. Wie gesagt, direkter Umtausch geht oft nicht mehr, egal wo oder bei was. Schau dir mal die ganzen Garantiefälle an, da reist das Teil teilweise monatelang irgendwo auf der Welt herum und du bekommst genau gar nichts als Ersatz.


kleinerChemiker schrieb am 27.11.2023 um 17:24

Eine Gewährleistung und eine Vorbestellung sind zwei unterschiedliche Sachen.

Bei einem Gewährleistungsfall, hat der Kunde die Wahl zwischen Verbesserung (Reparatur) oder Austausch. Der Verkäufer kann von sich aus nur dann zur Vertragsauflösung oder Preisminderung (Kunde hat wieder Wahlrecht) wechseln, wenn Verbesserung und Austausch unmöglich oder für das Unternehmen unverhältnismäßig aufwändig sind.

Nachdem das Gerät weiterhin verkauft wird, ist ein Austausch offensichtlich möglich und e-tec hat sich über die Verbraucherrechte hinweggesetzt.




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